Hallo Manfred,
ich bin gerade im Mail-Wechsel mit einem TÜV-Prüfer. Er hat mir einen Text geschickt, der für ihn verbindlich ist, und der vom BMVI-Text abweicht. Ich schicke diesen Text als pdf mit - wir sprechen über den markierten Fall 1a. Hier seine mail dazu:
................ Im Anhang, das für uns verbindliche Schreiben.Diese kommt von der Technischen Leitung aller Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen. .....................
Darauf habe ich zurückgemailt:
Das ist echt interessant, dass diese Technischen Leitung aller Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen einen Text verwendet, der vom Gesetz abweicht.
Ist das legal? Kann ich mit einem montierten Reifen zu Ihnen kommen und mich dann auf das Gesetz berufen? Müssen Sie mir den Reifen dann genehmigen? Ich werde mal weiter recherchieren, ob ich einen Rechtsanspruch habe, der sich aus dem Gesetz ergibt. Hmmm ....
Ich denke natürlich über die Austragung nach - wenn sie jedoch nicht nötig wäre, dann würde ich es sein lassen - das Geld würde ich mir gerne sparen. Eigentlich würde ich vermuten, dass der TÜV sich an den Gesetzestext des BMVI halten muss.
Wie siehst Du diese Fragen? Habe ich einen Rechtsanspruch darauf, dass der TÜV mich mit dem Reifen durchlässt?
Grüße, Michael