Neue Reifen - völlig überfordert

  • Moin zusammen,


    Meine Dicke braucht, mal wieder, neue Reifen.

    Bestellt habe ich die, die auch schon der Vorbesitzer meiner Pan drauf hatte, Bridgestone T32 (blöderweise von der Werkstatt falsch bestellt und geliefert, deswegen fällt das kommende Wochenende mit fahren ziemlich flach).


    Ich bin kein Schrauber, alles was über Ölstand kontrollieren (und nachfüllen), Luftfilterwechsel, Reifendruck und Bremsbeläge prüfen hinausgeht, überfordert mich eigentlich.

    Was bei mir eingetragen ist, könnt ihr im Bild sehen. Mir stellt sich nun die Frage, was für Reifen ich eigentlich auf meine Dicke aufziehen darf, ob und wann ich zum TÜV und Straßenverkehrsamt rennen muss, wegen Eintragung (oder überhaupt), und was ich eventuell sonst noch zu beachten habe.


    Falls mir das jemand erklären kann - ohne Fachchinesisch - wäre ich wirklich froh und dankbar.

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    "Den Lebenden schulden wir Respekt, doch den Toten schulden wir nur die Wahrheit"


    Spritmonitor.de

  • Gemäß Betriebserlaubnis darfst du ohne weitere tun nur die veralteten Reifen verwenden


    DUNLOP K505F und hinten DUNLOP K505

    DUNLOP D 103 F und hinten DUNLOP D 103

    BRIDGESTONE G 547 und hinten BRIDGESTONE G 548

    METZELER ME 33 und hinten Metzeler ME 55 APIRELLI MT 09 und hinten PIRELLI MT 08

    Quelle https://www.honda.de/content/d…ifenfreigaben_Sc26_01.PDF


    Keinen dieser Reifen wirst du heute noch im Handel bekommen


    Also brauchst du Reifen die mit den technischen Daten deiner Zulassungsbescheinigung im Handel verfügbar sind - was verfügbar ist erfährst du auf den Seiten der Reifenhersteller


    Deine rechtliche Situation:

    Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.


    Die rechtlichen Folgen

    Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden

    Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDoc…bination-kraftraeder.html --> Fall 2


    Also gehst du auf die Homepage eines Wunsch Reifenherstellers (in deinem Fall z.B. Bridgestone) https://reifenfreigaben.bridgestone.de/#suche und findest dort für deine ST1100 die folgenden Unterlagen


    30348 (1).pdf


    Nach erfolgter Reifenmontage machst du einen Termin bei TÜV, DEKRA oder Co und hast dort die Notwendigkeit den montierten Reifensatz in den Papieren eintragen zu lassen (siehe Teilegutachten)


    Nach erfolgter Abnahme durch die Prüfstelle hast du dann die Wahlmöglichkeit die Papiere auch beim zuständigen Straßenverkehrsamt berichtigen zu lassen oder du wartest damit bis du ohnehin dorthin musst und führst solange die Unterlagen der Prüfstelle mit. Bei Fahrten ins Ausland kann es sinnvoll sein die Papiere gleich berichtigen zu lassen.


    Mit ein bisschen Glück findest du auch einen Prüfer der die Reifenbindung gemäß ABE aus deinen Papieren austrägt, das spart dir dann eine neue TÜV Abnahme bei einem anderen Reifenhersteller oder einem anderen Reifentypen

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Ok, dann habe ich mit den Bridgestone T32 schon mal nichts falsch gemacht.


    Mit ein bisschen Glück findest du auch einen Prüfer der die Reifenbindung gemäß ABE aus deinen Papieren austrägt, das spart dir dann eine neue TÜV Abnahme bei einem anderen Reifenhersteller oder einem anderen Reifentypen

    Was heißt das genau?

    Ich kann dann Reifen nehmen, die auf meine Felge passen? Egal welcher Hersteller und welches Profil?
    Sorry, wenn das jetzt wie ne blöde Frage klingt, aber ich hab wirklich null Ahnung.

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  • Du dürftest dann alle Reifen montieren die hinsichtlich Größe, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeit entsprechen

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Zumindest der allgemein bekannte Experte vom TÜV Nord, Prüfstelle Erwitte, jetzt Innendienst Dortmund, trägt die Bindung nicht aus. Die Bridgestone gemäß Umrüstungsempfehlung hat er mir aber letztes Jahr alle eingetragen. T32 war montiert. Und wenn es die auch nicht mehr gibt heißt es wieder neu eintragen lassen. Ist lästig, aber so hat es der Gesetzgeber definiert.

  • Du dürftest dann alle Reifen montieren die hinsichtlich Größe, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeit entsprechen

    Hilft aber nicht, weil nur Diagonalreifen drin stehen. Das hat mir nämlich auch in die Suppe gespuckt. Bei mir heißt der Eintrag sinngemäß: im Solobetrieb nur Reifen gemäß Freigabe. Die T32 sind aber Radialreifen., so wie fast alle noch verfügbaren Reifen für die 11er.

  • Wenn der Prüfer sich bereit erklärt die Reifenbindung auszutragen hat er kein Problem damit die "neuen" Reifenbezeichnungen 110 / 80 ZR 18 (58W) TL und 160 / 70 ZR 17 (73W) T einzutragen.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.