Frontbeleuchtung

  • Hallo Pan-Treiber
    Bei mir hat sich die das Abblendlicht mit einem kurzen Blitz beim Einschalten verabschiedet. Fernlicht funktioniert noch. An sich kein Problem, denke mal ein Glühfaden in der Scheinwerferbirne ist durchgebannt. Nach ein wenig Fummelei ist es mir gelungen die Birne zu wechseln. Abblendlicht geht aber mit neuer Birne auch nicht. Übrigens der Glühfaden in der Alten war intakt. Kennt jemand dieses Problem ? Sicherung ist auch ganz.


    Gruß
    Bernd

  • Hallo,
    erstmal Herzlich Wilkommen hier.


    Falls nur ein Abblendlicht in Funktion ist, hast du die richtige Seite getauscht ? Bei mir in Fahrrichtung der linke Scheinwerfer.

  • Treffer versenkt!
    War eben am Moped und habe die andere Birne gewechselt.
    Danke für den Tipp.
    War fest der Meinung,daß es rechts geblitzt hat.


    Gruß
    Bernd

  • Klemm doch bei beiden Scheinwerfern Abblend- und Fernlicht an. Dann brauchste zur Not zum einen im Dunklen keine Glühlampe wechseln, weil daneben noch was leuchtet und es sieht auch noch ganz nett aus. Hol Dir vom Autoverwerter aus einem alten Wagen den gleichen Anschluss-Stecker, den Du jetzt schon im Serien-Abblendlicht hast, verbaue den mit H-4-Lampe im rechten Reflektor und fertig.

  • Olli, mal ne Frage.
    Ich hab zwar auch beide Scheinwerfer aktiv, aber eigentlich ist das bei uns nicht erlaubt. Die Polente hat mich zwar noch nie darauf aufmerksam gemacht, aber beim TÜV, so sagte mir mein Händler, könnt es was zu mosern geben. Wie ist das rechtlich bei euch in D?


    Gruss Markus

  • Markus


    ich bin zwar nicht Olli, mische mich jetzt einfach mal ein.
    Aus Erfahrung weiss ich, das die Schweizer Tester in der Tat etwas dagegen haben. Einfach so gestaltet, das man zur Prüfung das ganze abschalten kann. Eventuell auch beleuchtete Blinker.
    Beim Scheinwerfer geht es hier um die Streuscheibe. Bei der 1100er ist diese auf der rechten Seite eben nicht passend gestalten, aus diesem Grunde haben die öffentlichen Stellen was dagegen.
    Das Argument des Sicherheitsgewinns wird zwar wohlwollend betrachtet, ich habe auch noch nie von Strafen deshalb gehört. Zweimal hat man mich mit einem "das machen sie dann mal wieder weg" meiner Wege ziehen lassen. Die Polizei interessiert das nicht, zumal die auch keine Ahnung haben wie das aussehen müsste im Original. Die glauben das muss so und hell ist ja eh prima.
    Das ist auch hier in Deutschland so. Stell Dich mal im Dunkeln seitlich an eine Wand und schau Dir das Streubild des Lichtes an. Bei der 1300er ist das nicht mehr so und deshalb ohne Relevanz und ab Werk ja schon so.

  • Zitat

    Original von thomas#4
    Markus
    ................................. Die Polizei interessiert das nicht, zumal die auch keine Ahnung haben wie das aussehen müsste im Original. Die glauben das muss so und hell ist ja eh prima.
    Das ist auch hier in Deutschland so. ja schon so.


    Mein lieber Thomas#4


    Na dann wünsche ich Dir im Verlauf Deiner Bikerkarriere weiterhin das Dir bisher hold gebliebene Glück, immer an den richtigen Polizisten geraten zu sein, der grade keine Ahnung hatte. =) Wenn hier an der Möhne am Wochenende die Biker einfliegen, oder z.B. in Dortmund in Hohensyburg am Wochenende die Post abgeht, dann schwärmt auch die fachlich versierte "Moppedbullerei" aus, da gib Dich mal besser keinen falschen Illusionen hin. Das die Polente das nicht interessiert, das kann ich unterschreiben, das "Ahnungslose" eher nicht.


    Ansonsten haste das juristisch fast korrekt erklärt, bis auf die Tatsache, dass der Gesetzgeber Moppeds nur mit einem Hauptscheinwerfer möchte, weil man sofort im Dunkeln weiss, was einem entgegen kommt. Bei Lokomotiven sind 3 Scheinwerfer vorgeschrieben, zwei unten und eine hoch oben in Fahrzeugmitte....aber die kommen einem selten entgegen :mrgreen:


    Das mit der Streuscheibe ist zwar auch richtig, aber wenn dort am sereienmässigen Fernlicht ne Streuscheibe verbaut wäre, die auch nicht blenden würde, ging es leider immer noch nicht. Unser penibel-preussisch-beschränkter Gesetzgeber will einfach nicht und ist bei Novellierungen so beweglich, wie ein Amboss.:gaehn:


    Gruß


    Olli

  • Zitat

    Original von Olli/Lippstadt
    Ansonsten haste das juristisch fast korrekt erklärt, bis auf die Tatsache, dass der Gesetzgeber Moppeds nur mit einem Hauptscheinwerfer möchte,


    Mein lieber Olli, da begibst du dich aber auf dünnes Eis ...
    Was ist denn mit unserer ST 1300??? Fahren wir illegal mit zwei Abblendlichtern rum? Nein, die hat nämlich eine EG-Betriebserlaubnis, und die sagt nach Richtlinie 93/92/EWG aus, dass zwei Scheinwerfer zulässig sind. EG Recht überstimmt dann Bundesrecht.


    Vielleicht muss die "Moppedbullerei" doch noch wat zulernen ? -%-

  • Doppeltes Abblendlicht ist schon erlaubt (EU-Typgenehmigung) wenn die Scheinwerfer entsprechend technisch geprüft sind und die Einbaulage bzw. der Abstand der Scheinwerfer stimmt. Es gibt teilweise sogar von Haonda Bescheinigungen für das nachträgliche ändern z.B. an einer Africa Twin 750.


    Wenn auf den Scheinwerfern der Pan die gleiche Prüfnummer draufsteht (ECE....) dann bestehen sogar gute Chancen auf eine Eintragung.


    Ganz so ungeweglich ist der Gesetzgeber nicht


    Manfred

  • Es kommt einzig und allein darauf an, ob das Fahrzeug eine EG-Betriebserlaubnis (z.B. 1*93/81*0013*01) oder ne nationale, sprich KBA, Betriebserlaubnis besitzt (z.B. G500). Erkennen kann man dass im Kfz-Brief auf S. 4. Und mit nationaler BE - wie bei der ST 1100 - ist nu mal nur 1 Hauptscheinwerfer zulässig.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Stimmt so nicht ganz... AT750 hat ein bis zu Baujahr ?? deutsche Be und danach EU-BE. Von Honda gibt es für die Fahrzeuge mit deutscher BE eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.


    Wenn die Scheinwerfer incl. Prüfnummer baugleich sind lohnt Nachfrage bei Honda!


    Manfred


    Edit: Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer:


    Die Streuscheibe muß auch für Abblendlicht zugelassen sein.
    Das erkennt man der Bezeichnung HC, während eine Streuscheibe, die nur für Fernlicht geeignet ist, die Kennzeichnung HR trägt. Streuscheiben, die für beides zugelassen sind, sind mit HC/R gekennzeichnet.


    Mit der letzten Kennzeichnung HC/R auf beiden Streuscheiben und einem Abstand von max 100 mm vom Rand des Reflektors sollte es für eine Eintragung beim TÜV kein Problem geben.