Metzeler vera.scht uns?

  • Zitat

    Original von Andi#87
    Also: Abwarten und: Wenn es soweit ist, erstmal höflich fragen, dann bestimmt fragen und dann Anwalt ;-)


    Genau!
    Nach dem Motto, passt blos vorsichtig! --- Glaubt ja nich wen ihr vor euch habt! :grin:

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Zitat

    Original von Axel#561


    Eigentlich ist ja die Reifenbindung EU-weit gekippt worden, nur in D wollten die Motorradhersteller aus bekannten Gründen da nicht mitziehen.


    Wie der Eine oder Andere von euch vielleicht schon gehört hat, gibt´s ab dem 1.10. neue Fahrzeugpapiere. Und in denen wird dann im Fahrzeugschein gerade mal nix von ner Reifenbindung mehr drin stehen, wie auch sonst die technischen Bemerkungen, die unter Ziff. 33 stehen, auf ein Minimum zusammenschrumpfen werden.


    So Leutz,
    hab mir mal die techn. Daten für die STX ausdrucken lassen. Die entsprechende Software wird mir hoffentlich in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen.
    Und hier nun exklusiv für Euch der Inhalt der ab 1.10.05 ausgegebenen neuen Fahrzeugscheine (besser: Zul.-Becheinigung Teil I). Das was unter Bemerkungen/Ausnahmen aufgeführt ist, ersetzt die derzeitige Ziff. 33 im Fahrzeugschein.


    AKZ: XX-G88 Gesamtauskunft Kennzeichen Zeigen 10:08:0
    Zulassungs-Bescheinigung :
    Nr.Teil II: ZU999999 FZident: JH2SC51 ABE . . . . . : K
    Hersteller: 7100 HONDA MOTOR (J) Zul.-Nummer . : 999990
    Typ/VVS : 399 001 3 SC51 Erstzulassung : 14.07.200
    Klasse : 25 KRAFTRAD O.LB. Halterzulassung: 14.07.200
    Aufbau : 0200 Schadst.arm ab :
    Schadst.Klasse :
    Anrede . . . : Herr Geräuschklasse :
    Akadem. Grad : Ausgabedatum . :
    Vorname . . . : Axel #561 Gültig bis . . :
    Name . . . . : unbefristet . :
    Namensbestand : Saison . . . . :
    Geburtsname . : Grundfarbe . . : 5
    Gebdat . . . : Blau
    Geburtsort . : Zweitfarbe . . :
    Straße . . . : B
    Haus-Nr . . . :
    LKZ-PLZ-Ort . : 99999 Testhausen
    --- AUKZ K31M000T W KFZ-TEST T300MP 14.07.05
    Akz: XX-G88 Gesamtauskunft Kennzeichen Zeigen 10:11:37
    Marke D.1: _________________________ Handelsbez. D.3: SC51_____________________
    Techn.zul.Masse F.1: 517___ Staatl.zul. Masse F.2: 517___
    Masse minimal G . : 315.. Masse maximal G . . : .....
    Nr. ABE/EG-Typg. K : e1*92/61*0147*00_________
    Zahl Achsen L : 0. Anh.Last gebr.O.1: ..... Ungebr.O.2: ....
    Hubraum P.1. : 1261. Nenndrehzahl P.4 : 8000. Nennl. P.2: 93..
    Leistungsgewicht Q : ...... Sitzplätze S.1 : 2.. Stehpl.S.2: ...
    Höchstgeschw. T : 225 Standgeräusch U.1: 090 Drehz. U.2: .....
    Fahrgeräusch U.3 : 079 Co2 V.7 : ... Dat. 6 : 28022002
    Techn. z. Achsl.7.1: ..... Achsl. 7.2 : ..... Ach.7.3: .....
    Staatl.z. Achsl.8.1: ..... Achsl. 8.2 : ..... Ach.8.3: .....
    Anz. Antr.-Achsen 9: .. Kraftstoff 10: 0001 Tank 12: .....
    Stützlast 13 : ..... Schad-Kl.14.1: 0206
    Bereifung . . 15.1 : 120/70ZR18M/C 59W________ 15.2: 170/60ZR17M/C 72W________
    Bereifung . . 15.3 : _________________________
    Länge minimal 18 : ..... Länge maximal 18.1 : .....
    Breite minimal 19 : .... Breite maximal 19.1: ....
    Höhe minimal 20 : .... Höhe maximal 20.1 : .... Klartexte _
    ----- Kommando ==> ____________________________________________________________
    Enter-PF1---PF2---PF3---PF4---PF5---PF6---PF7---PF8---PF9---PF10--PF11--PF12---AUKZ K31M000B W KFZ-TEST T300MP 14
    Gesamtauskunft Kennzeichen Zeigen 10


    Bemerkungen/Ausnahmen:

    ZU G:321*_____________________________________________
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________
    ______________________________________________________


    Beiblatt: _
    -- Kommando ==> ____ _

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Also ich erkenne nur eine Größenbindung aber keine Typenbindung.


    Richtig?


    Wenn ja, dann die Frage: Ist damit nicht auch die Reifenbindung der Vorjahresmodelle (irgendwie) hinfällig? Alles andere ist doch unlogisch (Was Beamte natürlich nicht interessiert.) :shock:

  • Ich wiederhole es nochmal... an der Reifenbindung in Deutschland ändert sich momentan gar nichts.


    Siehe hierzu Info KBA: http://www.kba.de/Stabsstelle/…t_Zulassungsdokumente.pdf



    Auszug:


    Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten sind ausschließlich in der
    Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten. Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten
    wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis
    bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen. Es ist nicht erforderlich, dass diese
    Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs
    als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen
    gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung
    Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen
    zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei
    Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen
    werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet
    werden.


    Auszug Ende



    Über den genauen Inhalt der beiden Zulassungsbescheinigungen:


    http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!DocNumber&lg=de&type_doc=Directive&an_doc=1999&nu_doc=37


    Eine Musterabbildung gibt es hier:


    http://www.kba.de/Stabsstelle/…gsbescheinigung_Teil2.pdf
    http://www.kba.de/Stabsstelle/…gsbescheinigung_Teil1.pdf


    Manfred

  • Stimmt Manfred,
    an der Reifenbindung - so sie denn tatsächlich rechtlich überhaupt noch Bestand hat (worüber man durchaus streiten kann) - ändert sich dadurch ausdrücklich nix. Aber weder der unbedarfte Fahrzeughalter noch die so viel zitierte Exekutive kann zukünftig ohne weiteres feststellen, ob beispielsweise ein bestimmter Reifentyp auf diesem Fahrzeug zulässig ist. Sollten berechtigte Zweifel bei einer Verkehrskontrolle auftauchen, muss der Halter durch entsprechende Anbauabnahmen belegen, dass das Fahrzeug noch verkehrskonform ist. Im Einzelfall kann es dazu führen, dass jemand mit einem Aktenordner voller Gutachten rum fahren muss. Das ist dann der Preis dafür, das zukünftig die Zulassungsbestimmungen der EU-Mitgliedstaaten harmonisiert werden.
    Ob sich dieser Zustand im Zuge der für die nächsten 2-3 Jahren angekündigten Überarbeitung bzw. Neufassung der StVZO ändert bleibt abzuwarten.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Hi, über den rechtlichen Bestand der Reifenbindung kann tatsächlich gestritten werden. Regierung und Fahrzeughersteller sind der Meinung, dass mit der Erstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch den Reifenhersteller die "Wettbewerbsnachteile" im Sinne der EG-Richtlinien aus der Welt geschafft sind. Andere (insbesondere Motorradfahrer) sehen das anders.


    Wenn der ME (oder anderer Hersteller) wirklich gut funktionieren würde, dann gäbe es bereits ein Gutachten. Scheinbar sind doch noch technische Probleme zu lösen (z.B. Sonderkarkasse) um einen vergleichbaren Stand zu erreichen.


    Es wird spannend bleiben und es gilt sicherlich hier die Gesetzgebung zu verfolgen, was nach Einführung einer geänderten StVZO gültig sein wird. Die Hoffnung zum 01.10. ohne Reifenbindung zu leben wird sich leider nicht erfüllen.


    Manfred

  • Zitat

    Original von ManfredKaemmerer
    Scheinbar sind doch noch technische Probleme zu lösen (z.B. Sonderkarkasse) um einen vergleichbaren Stand zu erreichen.


    Manfred


    Hallo Manfred,


    meinst du das in Bezug auf die ST 1300 ?
    Kann eigentlich nicht sein, da z.B. der Z6 auch für andere Großbikes konzipiert wurde.


    Oder hab ich dich jetzt falsch verstanden? :oops:

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Grundsätzlich hast du recht... aber gerade wenn du dir die modernen BigBikes anschaust, stellst du fest, dass der Reifen Typ XY nur in der Spezifikation YX auf dem Fahrzeug montiert werden darf.


    Der Reifen ist optisch einheitlich, unterscheidet sich aber z.B. in der Gummimischung, Reifenkontour oder im Karkassaufbau.


    Das sind dann die "kleinen" Sonderkennungen die dringend zu beachten sind.


    Für die ST1100 ist ja z.B. die Freigabe für den Dunlop Sportmax D205F erhältlich.


    Die Größe 120/70 ZR 18 gibt es aber in den Spezifikationen ohne Kennung und mit G, J, M und N also insgesamt 5 verschiedene Varianten.


    Freigegeben ist in diesem Fall aber nur die Variante "G".


    Alle anderen Varianten des Reifens (äußerlich zumindest auf den ersten Blick nicht feststellbar) sind für die ST1100 weder freigegeben noch tauglich.


    http://dunlop.de/de/data/tyre/….html?lang=de-DE&treeid=4


    Manfred

  • Sicher Manfred!
    Aber noch einmal hier die Presseveröffentlichung von Metzeler:


    "Die neue Reifenlinie von Metzeler heißt Roadtec Z6 und wurde speziell für die neueste Generation der Sport-Touring-Motorräder entworfen. Ab Oktober ist die Bereifung in zehn Dimensionen in 17" und 18" auf allen Märkten erhältlich. Der Metzeler Roadtec Z6 ist für vielseitige Motorräder mit Charakter gedacht, darunter etwa die BMW K 1200 GT/RS und R 1150 RS/RT, die Ducati ST 4S, die Honda VFR sowie die ST 1300 Pan European oder die Yamaha FJR 1300."

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  • Na klar war der Reifen dafür gedacht... und dann hat man ihn gefahren... und die Testergebnisse waren so, dass die Testfahrer empfohlen haben keine Freigabe zu erteilen.


    Und da die Firmen einen beiderseitig guten Kontakt pflegen, setzt man sich nicht über Empfehlungen hinweg, wenn an den Aussagen der Testfahrer (sowohl TÜV, als auch Herstller als auch Reifenlieferant) einheitlicher Meinung sind.


    Und die Testfahrer von Metzeler können wirklich fahren und beurteilen.


    Und nu hat dann keiner mehr daran gedacht den Pressetext zu ändern... Denn in einer Sonderspezifikation könnte der Reifen vielleicht später zugelassen werden.


    Manfred

  • Also Manfred,


    very sorry, aber ich sehe die Entstehungsgeschichte bez. Metzeler und Honda ST 1300 etwas anders.


    IMHO hat es sich zu folgt zugetragen:
    Honda war es klar, dass 2 Reifenfreigaben für die neue Pan zu wenig sind und hat bei Metzeler angefragt, ob Interesse besteht ebenfalls einen Reifen dafür zu liefern. Metzeler war (wegen vorheriger guter Kontakte ;-)) nicht abgeneigt und hat bestimmt ne Serie von Testdurchläufen gemacht. Mit der Erkenntnis, dass die Pan (wie wir ja alle wissen) eine zickige Diva sein kann. Man brauchte bei Metzeler doch nur die zu erwartenden Verkaufszahlen mit dem Risiko eines kapitalen Unfalls (bei aufgezogenen Metzeler-Reifen) gegenüberstellen. Mit dem Ergebnis, dass Metzeler abgewunken hat.


    Ich will hier nicht wieder Öl ins Feuer giessen, aber jeder von uns sollte auch mit PAN-Brille erkennen, dass eine Reifenfreigabe von nur 2 Marken (in 3 Jahren!) zumindest recht merkwürdig und eigentlich auch einmalig ist. Back to topic, ... der Z6 wurde genau für die ST 1300 geschneidert und passt ihr wie angegossen. Es sind einflussreiche Angsthasen, die eine sinnvolle Zusammenarbeit dieser 2 Produkte verhindern! --- 0))((0

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

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  • Hi,


    Nicht der Fahrzeughersteller fragt bei der Erstausstattung eines Reifens beim Reifenhersteller nach sondern der Reifenhersteller beim Fahrzeughersteller.


    Auch bei den nachträglichen Reifenfreigaben ist es nicht der Fahrzeughersteller, sondern der Reifenhersteller der aktiv wird (der möchte schließlich verkaufen)


    Wäre der Z6 in der jetzt bekannten Variante "der" Reifen für die ST1300, dann hätte er eine Freigabe.


    Dass nur 2 Reifenfreigaben existieren (müssen) hat sicherlich damit zu tun, dass das Fahrwerk der ST1300 sicherlich nicht einfach ist, und eine Sonderreifenentwicklung (Z6 in Variante XX) angesichts der verkaufbaren Stückzahlen recht teuer kommt. Das würde anders aussehen wenn ME vielleicht in der Erstausstattung wäre... aber ME ist es halt nicht.


    Und ob der Z6 für die ST1300 "maßgeschneidert" entwickelt wurde... da mach ich einfach mal ein gaaaanz großes Fragezeichen hinterher.


    Manfred