Mittenbereich ? Profiltiefe ?

  • Hallo zusammen,


    wenn ich mir die Bestimmungen zur Profiltiefe ansehe ergibt sich bei mir eine Frage die mir vieleicht jemand beantworten kann ( wir haben ja auch einige COPS hier ).


    Die Vorschrift : LE:_


    Laut StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) beträgt die Mindestprofiltiefe von Motorradreifen 1,6 mm. In der Praxis erweist es sich als sinnvoll, schon vor Erreichen dieses Minimalwertes in einen Reifenwechsel zu investieren. Gemessen wird die Profiltiefe im Mittenbereich der Lauffläche.


    Die Frage : >hae<


    Wie weit geht der 'Mittenbereich' .
    Ich habe z.b bei meinen BT020 ( hinten ) nach etwas über 9000 km
    genau in der Mitte noch 1,9 mm und 1cm rechts bzw. links davon 3,7 .
    Ich fahre halt recht vorsichtig durch die Kurven um die entsprechenden Komentare gleich vorwegzunehmen :oops:


    Gruß an alle


    Manfred

  • Zitat

    Original von PAN_MAN
    Wie weit geht der 'Mittenbereich'


    Gute Frage; zu den Zeiten meiner FS-Prüfungen gab es noch den Term "an der abgefahrensten Stelle".
    Seit EU geistert aber das Gerücht über irgend eine Verordnung herum nach der soundsoviel % der Lauffläche an/unter Mindestprofiltiefe sein müßen damit der Kibrist aktiv werden darf.


    Ich will jetzt keineswegs Fahren mit abgefahrenen Pneus gutheißen, es geht eher im so Grenzfälle wo man zB noch 1~2 Tage Heimweg hätte und sich entscheiden muß sich nun den Stunt (mit allen Nebenwirkungen) anzutun eine lokale Werkstätte für Reifenwechsel zu suchen (klar, findet man ja auch überall, sofort....), oder die vorsichtige Heimfahrt "zur nächsten Möglichkeit zur Behebung des Schadens" riskieren und demnach auch argumentieren kann.

  • Zitat

    Ich will jetzt keineswegs Fahren mit abgefahrenen Pneus gutheißen


    Stimme 100%ig zu .


    Da ich die PAN nur raushole wenn die Sonne knallt ist mir der Reifen ehrlich gesagt noch zu schade um ihn wegzuwerfen .
    Er sieht ( rechts/links von Mitte ) noch aus wie neu !


    Vorne der hat übrigens genau in der Mitte noch 3 mm .

  • Profiltiefe bei Reifen
    Das Reifenprofil war bis vor einigen Jahren noch bis 1 mm Tiefe zulässig; mittlerweile müssen die Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern mindestens noch 1,6 mm Hauptprofiltiefe aufweisen (außer Leichtmofa, Mofa, Kleinkraftrad, Leichtkraftrad: dort genügt immer noch 1 Millimeter). Die Definition des Begriffs Hauptprofil: die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite ausmacht.
    Die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei Motorradreifen und PKW - Reifen beträgt 1,6 mm. Spätestens mit Erreichen dieser Profiltiefe müssen die Reifen gewechselt werden.
    Mit abnehmender Profiltiefe erhöht sich das Risiko, auf nasser Straße ins Rutschen zu geraten.
    Luftdruck und Belastung
    Aus Sicherheitsgründen muß der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung) oder vom Reifenhersteller * empfohlene Luftdruck unbedingt eingehalten werden.
    Der Luftdruck richtet sich nach Reifenbelastung und Geschwindigkeit. Ändert sich die Belastung, muß der Luftdruck angepasst werden.
    Bei Soziusbetrieb und/oder Autobahnfahrt ist der Luftdruck entsprechend der Betriebsanleitung des Fahrzeuges bzw. des Luftdruckaufklebers am Fahrzeug einzustellen
    Fahren mit Unterluftdruck verursacht eine Erhöhung der Reifentemperatur. Die Folge hiervon sind Schäden, die zum Ausfall des Reifens führen können.
    Der Luftdruck muß regelmäßig, in Abständen von ca. 14 Tagen, überprüft werden,am Mopped sollte man/frau (da hat man ja nur zwei Reifen) alle 500 Km den Druck kontrollieren.
    Den Luftdruck stets am kalten Reifen kontrollieren, da der Druck mit der Erwärmung des Reifens im Einsatz steigt.
    => Niemals den während der Fahrt angestiegenen Luftdruck absenken!
    Bei Einsätzen von MICHELIN-Motorradreifen auf Rennstrecken bzw. im Renneinsatz sind die Luftdrücke mit der technischen Abteilung in Karlsruhe abzustimmen.
    Ventilkappe
    Bei jeder Luftdruckkontrolle muß darauf geachtet werden, daß die Ventilkappe in einwandfreiem Zustand ist. Aufgrund der großen Fliehkräfte bei hohen Geschwindigkeiten kann sich der Ventileinsatz im Fahrbetrieb öffnen und Luft entweichen. Deshalb nur Ventilkappen mit Gummidichtung verwenden.
    Die Ventilkappe schützt zudem das Ventil vor Schmutz und Feuchtigkeit.
    Einfahren von Motorradreifen
    Bei jeder Fahrt müssen die ersten Kilometer mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden (insbesondere bei kaltem und feuchtem Wetter), bis die Reifen die nötige Einsatztemperatur erreicht haben, die eine optimale Haftung gewährleistet.
    Neue Reifen haben eine glatte Oberfläche. Sie müssen daher auf eine Distanz von ca. 100 km bei verhaltener Fahrweise eingefahren werden.
    Wie lagere ich meine Reifen ohne ihre Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen?
    Am besten lagert Ihr Reifenfachmann zeitweilig nicht gebrauchte Sommer- oder Winterreifen ein. Am besten lagert Ihr Reifenfachmann zeitweilig nicht gebrauchte Sommer- oder Winterreifen ein. Wenn Sie sie zu Hause aufbewahren, sollten Sie folgendes beachten:
    - Wählen Sie einen trockenen und kühlen Ort ohne direkte Sonneneinstrahlung.
    - Noch auf Felgen montiert sollten Reifen hängend oder gestapelt gelagert werden.
    - Reifen ohne Felgen werden am besten stehend aufbewahrt und sollten alle 4 Wochen gedreht werden.
    - Führen Sie auf jeden Fall eine Sichtkontrolle auf Schäden und eine Profiltiefenmessung durch.
    Sind meine Reifen abgefahren ?


    (zb. im Schulterbereich der Michelin-PKW-Reifen befinden sich kleine aufgravierte Michelin-Männchen, die die Lage der Verschleißanzeiger in der Mitte der Lauffläche angeben. Diese Anzeiger sehen wie kleine Noppen auf dem Grund der Profilkanäle aus. Wenn die Höhe der Lauffläche diese Noppe erreicht (gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe: 1,6 mm) müssen die Reifen gewechselt werden, da Ihre Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.) Die Verschließanzeiger sind nicht zwingend bei 1,6mm (Beim Bridgestone BT014 z.B. bei 0,8mm), deswegen sollte man sich nicht nur darauf verlassen, sondern regelmäßig nachmessen, sonst macht man ggf.bei der HU ein blödes Gesicht.

  • Zitat

    Original von taffi53
    Die Definition des Begriffs Hauptprofil: die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite ausmacht.
    <snip>
    Die Verschließanzeiger sind nicht zwingend bei 1,6mm (Beim Bridgestone BT014 z.B. bei 0,8mm), deswegen sollte man sich nicht nur darauf verlassen, sondern regelmäßig nachmessen, sonst macht man ggf.bei der HU ein blödes Gesicht.


    Das die Indikatoren nicht mehr mit der rechtlichen Mindesprofiltiefe konform gehen, sondern lediglich die vom Reifenhersteller noch vertretbaren Eigenschaften der Reifens markieren hatten wir schon mal.


    Die Frage ist diese Laufflächenbreite; müssen jetzt also mind. 3/4 der Lauffläche an/unter 1,6mm sein damit eine Amtshandlung wirklich gerechtfertigt?
    Kann da mal einer der Exikutivbeamten hier im Forum dazu Laut geben?


    BTW gehts da in weiterer Folge natürlich auch um den Versicherungsschutz

  • Zitat

    Original von PAN_MAN
    ..... Die Frage : >hae<


    Wie weit geht der 'Mittenbereich' .....
    Manfred


    Ehrlich gesagt verstehe ich deine Frage nicht so ganz. Ist doch egal, wie weit der Mittenbereich geht. Fakt ist, das die Profiltiefe an jeder Stelle des Reifens mind. 1,6 betragen muss (oder besser soll?).


    Für mich würde der Mittenbereich wie folgt ermittelt: Teile die Laufflächenbreite (z.B. 180) durch drei und schon hats eine Mittenbreite von 6 cm bei jeweils 6 cm Rand ;-)

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Zitat

    Ehrlich gesagt verstehe ich deine Frage nicht so ganz



    Hallo Axel,


    das Ganze ist evtl. ein Sache der Interpretation :


    Man könnte hierunter auch verstehen das an einer beliebigen Stelle dieses 3/4 Bereiches noch 1,6 mm sein müssen ?!?
    Oder nicht ?


    Gruß


    Manfred

  • Hallo Forum,
    die Mitte ist einfach zu berechnen.
    Teile die vorhandene Größe durch 2= 2 gleiche Teile >,,< >,,<


    Da wir nicht nur auf dem Rummelplatz fahren, ist der "mittlere Reifenbereich" immer am weitesten abgefahren. Egal, was jetzt geantwortet wird.
    Randbereiche des Reifens können in ihrem Auslauf schon serienmäßig weniger als 1,6 mm haben.
    Die Rechnung, den mittleren Reifenbereich auf ca. 6 cm zu rechnen, ist gar nicht schlecht.
    In diesem Bereich ist / war Profil.
    An nicht einer einzigen Stelle in diesem Bereich darf die Profiltiefe unter 1,6 mm absinken.


    Sagt jetzt nicht, es gibt in diesem Bereich Stellen, da ist gar kein Profil.
    Wo Profil war/ist darf es nicht weniger als 1,6 mm werden !!!!
    Alles klar ??


    Gruß
    DiBo =) =)

  • Hallo Dirk,


    danke für die Antwort.


    Ob Du's glaubst oder nicht , es war mir bei der Formulierung wirklich nicht ganz klar was den nu gemeint ist .


    Ich wollte hier nur nochmal eine Bestätigung vom Fachmann(frau).


    Allerdings wäre es bestimmt sinnvoll den Gesetzestext um 'an keiner Stelle dieses Bereiches' zu erweitern da es sonst rechtlich evtl. zu Streitfällen kommen könnte.


    Ich bin auch nicht sicher ob der von mir zitierte Text so im Gesetzblatt
    steht da ich ihn von der Homepage eines Reifenherstellers habe.


    Schönen Dank nochmal und Gruß


    Manfred

  • Wird das Profil nicht an den Erhöhungen in der Profilrille gemessen ???


    K-H

    Gruß
    Karl-Heinz


    Wir,die guten Willens sind,geführt von den Ahnungslosen,versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen.
    Wir haben so lange, so viel, mit so wenig versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewerkstelligen.

  • Hallo Karl-Heinz,


    soweit ich weis wird vom 'Boden der Rille ' gemessen.


    Die Erhöhungen sind Verschleißanzeiger - siehe Erklärung von Gerd ( taffi53 ) weiter oben .


    Zitat

    Verschleißanzeiger in der Mitte der Lauffläche angeben. Diese Anzeiger sehen wie kleine Noppen auf dem Grund der Profilkanäle aus. Wenn die Höhe der Lauffläche diese Noppe erreicht (gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe: 1,6 mm) müssen die Reifen gewechselt werden, da Ihre Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist.) Die Verschließanzeiger sind nicht zwingend bei 1,6mm (Beim Bridgestone BT014 z.B. bei 0,8mm), deswegen sollte man sich nicht nur darauf verlassen, sondern regelmäßig nachmessen


    Gruß


    Manfred

  • Paragraph 36 StVZO, Absatz 2: (Bereifung und Laufflächen)


    Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein.


    Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen;
    als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.


    Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.


    In den von Taffi zitierten Aussagen des Reifenherstellers hatte diese Spitzbuben dem Verbraucher nämlich unterschlagen, dass diese Rillen "im ganzen Umfang" 1,6 mm aufweisen müssen.


    Egal, wer sich seine glatte Gurke zu seinem Vorteil juristisch schönredet, alles watt weniger ist, als 1,6mm riskiert ne Knolle. Meine BT020 wären auch schon wieder fällig, aber ich fahre sie noch ein Weilchen, weiss aber, auf was ich mich einlasse.


    Euer Cop.