Tagfahrlicht

  • Hi... Farbe WEIß ist verboten (seitliche Kenntlichmachung)
    Rückstrahler nach VORNE sind beim Kraftrad grundsätzlich nicht zulässig!


    § 51a (StVZO) Seitliche Kenntlichmachung.


    (1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vom angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm, Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.


    ....


    (3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.


    (4) Retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, an den Längsseiten von Fahrzeugen sind zulässig. Sie dürfen nicht die Form von Schriftzügen oder Emblemen haben. § 53 Abs. 10 Nr. 3 ist anzuwenden.


    (5) Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.


    ....

  • @manfred


    ich mach sie ab , wenn einer aus der Trachtengruppe meckert, sonst bleiben die bis es wieder heller wird dran. 8-)


    Hatte letzten Freitag Abend `nen Minicrash mit `ner Blechdose ...Hatte nicht gedacht , dass ich so nah wär.. :evil:

  • Wo kein Kläger da kein Richter.... Erst wenn einer gemeckert hat... ich finde das ist ein Sicherheitsgewinn! Dranlassen!!


    Der Hinweis ist nur für alle anderen... Also GELBE retroreflektierende waagrechte Streifen an der PAN wären zulässig, dto gelbe Rückstrahler seitlich an Kotflügel vorne oder Koffer...


    Oder auch Weiße Felgenaufkleber


    Manfred

  • hallo,


    hinsichtlich der seitlichen kennzeichnung in gelb resp. in weiss muss m.e. es eine ausnahme geben.


    der mx5 hat von seiner amerikanischen version her zwei gelbe seitenlichter, die normalerweise bei uns nicht angeklemmt sind.


    ich hab sie bei mir angeklemmt und gelb gelassen. ich weiß aber von vielen anderen mx5 fahrern, dass sie die gelben gegen weiße getauscht haben und das sei angeblich völlig legal. hab leider keine quelle dafür, weils mich nicht direkt betroffen hat.


    gruß helmut

  • na endlich tut sich da mal was


    http://www.kleinezeitung.at/al…automotor/405049/index.do
    /edit link korrigiert


    kleiner Auszug:
    Zudem gebe es keine Unterscheidung zu den Einspurigen, was u.a. dazu geführt hat, dass deutlich mehr Verkehrstote bei Mopeds und Motorrädern zu beklagen waren.



    dann kann ich ja bald meine TagfahrlichtModule in den Cars wieder ausbauen :evil: und gleichzeitig freu

    greetz - Heimo S.
    "nobody is perfect"


    90-02 zzr500 in red, 02-04 Deauville in red, 04-09 ST1300A in red
    seit 05/09 GL1800 in Bloodstone Red Metallic ...........

  • Zitat

    Original von heimo s.
    na endlich tut sich da mal was
    http://www.kleinezeitung.at/na…n/chronik/562295/index.do


    Der Linkt tut nicht, daher das Wichtigste in Kürze:


    Per heutigem Datum ist in Österreich die Licht bei Tag Verordnung für Mehrspuhrige KFZ wieder außer Kraft gesetzt!!
    Angeblich weil Studien nun doch gezeigt hätten, daß die Sache für mehr Verwirrung als Sicherheit sorgt.
    (Und wenn wir jetzt noch wüßten wieviele Nützer von einspurigen KFZ durch diese "Verwirrung" heuer zu Schaden kamen... :-?)


    Klass! Was meint Ihr wieviele in ihren Autos die software ändern ließen, wieviele sich Zusatz-Tagfahrscheinwerfer besorgten oder die Verkabelung ihrer Fahrzeuge verändert hatten...
    Das Schärfste überhaupt war ja die Zulassung der Verwendung von Breit- & Nebelstrahlern als "Tagfahrlicht", brauch eh nicht drauf hinweisen wie säuisch das dann geblendet hatte... (weil ja auch immer so perfekt eingestellt die Dinger...)
    Ein echtes Kasperltheater... -gaga-


    Was ich dabei aber persönlich bedaure:
    Es gehen dabei in keiner Weise Tips oder Empfehlungen an die Autofahrer raus, die Lichtanlage ihrer Fahrzeuge entsprechend einzusetzen (i.e. sobald man aus witterungsbedingten den Scewibenwischer einschalten muß, in engen Waldstraßen, während Sonnenauf/Untergang, etc....)


    Unser ÖAMTC springt halt leider noch immer auf den Tagfahrlicht-Dingens auf, und fordert offenbar allgemeine Vorschrift zum Tagfahrlicht (nicht Abblender bei Tage!):
    http://www.oeamtc.at/netautor/…sshp/anwendg/1126671.html
    Deren "Appell an die Autofahrer" kannst ja auch vergessen, in keiner Weise wird darauf hingewiesen wann Licht auch am Tage verantwortungsvoll einzusetzen wäre...
    Wenn's nicht wegen dem Reiseschutzbrief wäre, hätte ich denen meine Mitgliedschaft auch schon lange zurückgeschmissen... :evil:
    Fühle mich von denen in meinen Interessen in keinster Weise vertreten...

  • hallo,


    also ich finds eigentlich schade.


    war anfangs auch skeptisch wegen der beleuchtung am tage, bin aber nach einer 6 wöchigen tour durch skandinavien und den erfahrungen hier und in at inzwischen anderer meinung.


    allerdings sollte eine einheitlliche lösung gefunden werden und da meine ich, die 21 watt oder led zusatzlichter sind optimal.


    hab mir die dinger im mx 5 verzangelt und ich find sie einfach optimal.


    weniger gut ist die lösung mit normalem ablendleicht oder den neblern.


    hab allerdings bei meinem passat zwecks schonung der xenonbrenner die nebler verwendet, allerdings auch vorher checken lassen, dass sie nicht blenden. sind bei mir zwei ziemlich tief liegende kleine runde leuchte in der vorderen schürtze,


    ich werds im mx 5 sowieso und im passat wie geschildert vor allem in der trüben jahreszeit weiter verwenden.
    gruß helmut

  • Zitat

    Original von Adi#99
    So wie ich das lese kommt die Aufhebung erst zum Anfang kommenden Jahres. Ist noch nicht beschlossene Sache.
    http://www.kleinezeitung.at/al…automotor/405049/index.do


    Wiener Polizei hat sofort reagiert und straft nicht, sofern gute Sichtverhältnisse vorliegen.
    Wie's in den Bundesländern en Detail gehandhabt wird entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.


    Grundsätzlich finde ich ja lediglich diese chaotische Situation bescheuert.
    Die hätten, wie damals bei Sicherheitsgurt/Kopfstützen und Nebelschlußleuchte, eine vernünftige Übergangsfrist von zB 24 Monaten für richtiges Tagfahrlicht geben sollen.
    Aber der ganze Schmarrn mit "Nebelscheinwerfer" oder "nur Abblender vorne" (gestern Nacht auf der Autobahn wieder einen gesehen wo hinten totale Finternis herrschte... :roll:) ist schlichtweg Humbugh...


    Hätte mir auch TF-Licht von Hella verzangelt, wäre da nicht Problem mit Typisierung & Zulassung; müßte die Nebler verrücken um Platz für's TFL zu erhalten, die Nebler sind aber "in Scheinwerferachse" Typisiert...