OT: Regelung Winterreifen für PKW

  • Zitat

    Original von Reinhard#32


    Wer schon jemals bei Wintereinbruch mit Winterreifen unterwegs war und dann auf Verkehrsteilnehmer getroffen ist, die mit Sommerreifen gefahren und dann dadurch (z.B. quer stehend) ein Verkehrschaos angerichtet haben, weis wovon ich rede.


    Frag mal meine Frau.... 2 x Faschingszeit (Irschenberg und Fernpass) jeweils eine Nacht im Auto weil Idioten glauben Sommerreifen sind auf Schnee tauglich.


    Bedauerlicherweise sind eine ganze Menge von Idioten unter den Unternehmern vertreten, die LKW fahren lassen.


    Da sollte einfach ein Bergepanzer der BW über die sommerbereiften Fahrzeuge drüberwegfahren und sie in den Gully kippen auf dass dieses Fahrzeug nie wieder bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist.


    Schade das die freundlichen Helfer in Grün und Blau da keine vorbeugenden Kontrollen duchführen können und den weiteren Betrieb untersagen können. Deswegen ist diese Winterreifenpflicht bei Schnee für mich eine längst überflüssige Regelung.


    Manfred

  • Zitat

    Original von Tim #492


    Das kann Dir auch passieren wenn's auf der Autobahn kracht und Du nachweislich über 130 km/h gefahren bist. Ab dann kann Dir auch ne Teilschuld eingeräumt werden, die sich aus dem allg. Betriebsrisiko bei Geschwindigkeiten > 130 ergibt. Olli dürfte das besser wissen.


    :grin: :grin: :grin:


    Lieber Tim. Die Grün-Weissen sind nur für die Stvo/StVZO zuständig, mit dem Schadensersatzrecht ham wir nix am Hut, datt is ne andere Abteilung.


    Nur mal so nebenbei bemerkt, ob Winterpellen drauf oder nicht, im § 3 StVO Geschwindkeit steht, dass der Verkehrsteilnehmer seine Geschwindigkeit jeweils so an die Verkehrsverhältnisse anzupassen hat, dass er auch vor "plötzlich auftauchenden Hindernissen" noch rechtzeitg anhalten kann. :shock: :shock: :shock: :shock:


    Datt bedeutet doch in letzter Konsequenz, immer, wenn es kracht, hat das mit dem § 3 nicht hingehauen. Da brauchste Ausrüstungvorschriften über Bereifung nichtmals anwenden, sondern hast so schon verloren. Fährste mit Sommerpneus, musste halt 50 m früher bremsen, irgendwie kriegen die uns schon am Arsch, auch wenn es gedanklich und tatsächlich-praktisch im täglichen Fahrbetrieb nicht nachvollziehbar ist.


    Merke: Auf hoher See und vor Gericht bis Du in Gottes Hand!

  • "popk"


    @ Olli: ok, guter Einwand. Aber kontzrollieren müßt Ihr ja die abgefahrenen Pellen?!? Das mit dem Schadenersatz ist aber definitiv so.


    Bloß gut das die Regelung nur für PKW gilt - ansonsten dürfte ich ja nie mehr auf das Elefantentreffen mit dem Moped. Manchmal wundert's mich wie ich so alt werden konnte. ;--;


    :grin: :grin: :grin:

  • Zitat

    Merke: Auf hoher See und vor Gericht bis Du in Gottes Hand!


    Mit Sommerreifen auf Schneematsch und Schnee auchLE:_

  • Verstehe das Problem auch nicht, sobalds im Herbst regelmäßig morgentlich unter 10°C hat, kommen die Winterböcke an die Dose; hat's dann im Frühjahr morgens regelmäßig über 15°C sind die Sommer-Milanos dran. Ergo haben wir schon vor 2 Wochen die Blizzak an den Toyota gedengelt...
    Und das es zwischen Weihnacht und 3-König mal über 23° bekommt ist zwar hart, da müssen die Winterschlappen aber einfach durch...