Pändeln Gutachten Schriftsätze

  • So jetzt sind wir endlich bei der eigentlichen Problematik. Es geht nicht mehr um eine "Geisterdiskussion" ob es das pendeln überhaupt gibt! Sondern nur noch um die Frage wie stark die Beeinträchtigungen durch Pändeln für jeden einzelnen Fahrer bzw. bei jedem einzelne Motorrad sind.


    Wer schon ernsthaft mit der Fahrwerksstabilität "zu kämpfen" hatte, hat hier die Möglichkeit seine interessanten Schriftsätze einzustellen. Ziel soll sein, mit einer Gemeinschaft von Betroffenen den Hersteller zu einer für alle akzeptablen Lösung zu bewegen. Vielleicht müssen wir wie vor ein paar Jahren auch die Goldwinger gemeinsamt nach Offenbach fahren... nun denn ich bin dabei!

  • Pendelschwingungen bei höheren Geschwindigkeiten beim Kraftrad Honda ST1300A Pan-European, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) JH2SC51A94M200143
    Ihre E-Mail vom 16.11.2005
    Sehr geehrter Herr Schweizer,
    wie ich Ihnen bereits in meinem Schreiben vom 21.02.2006 angekündigt habe, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Fahrversuche mit dem betroffenen Fahrzeugtyp durch eine unabhängige Prüforganisation (in diesem Falle die DEKRA Automobil GmbH in Klettwitz) in Auftrag gegeben. Es wurde ein Fahrzeug des obigen Typs aus dem Zentrallager in Gent (B) entnommen und nach Herstellerspezifikationen montiert. Es wurden Fahrversuche mit Topcase und beladenem Fahrzeug bis zu Geschwindigkeiten von 170 km/h durchgeführt. Messtechnisch wurden diese Fahrversuche bis 160 km/h aufgenommen. Je nach Stellung des höhenverstellbaren Windschildes stellte sich dabei bei Geschwindigkeiten ab 160 km/h mit Windschild in oberster Stellung bzw. 170 km/h mit Windschild in unterster Stellung ein Pendeln des Fahrzeugs ein, welches ohne Zutun des Fahrers nicht wieder abgeklungen ist. Ab150 km/h mit Windschild in oberster Stellung tritt schwaches Pendeln mit schnellem Abklingen der Schwingungsamplituden auf. Im darunter liegenden Geschwindigkeitsbereich konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
    Ferner wurden Fahrversuche mit dem unbeladenen Fahrzeug im Serienzustand (mit Koffern, ohne Topcase) mit unterschiedlichen Fahrern in normaler Schutzkleidung (Textiljacke/-hose bzw. zweiteilige Lederkombi und Integralhelm) bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit durchgeführt. Hierbei konnten unabhängig von der Stellung des Windschildes bis 190 km/h keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Über 190 km/h neigt das Fahrzeug mit Windschild in oberster Stellung zum Pendeln, wenn Anregungen (Windböen o. ä.) auf das Fahrzeug einwirken. Mit Windschild in unterster Stellung verschob sich diese Pendelneigung um 10 km/h in den Bereich höherer Geschwindigkeiten. Ein gefährliches Aufschwingen konnte jederzeit durch Eingriffe des Fahrers verhindert werden. Ohne störende, äußere Einflüsse ließ sich die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ohne Pendeln erreichen. Schwere Fahrer (über 90 kg) verschoben die Pendelneigung bei allen Prüfungen hin zu höheren Geschwindigkeiten. Das mit Fahrer und Beifahrer besetzte Fahrzeug mit Koffern und ohne Beladung und Topcase ließ sich ohne Pendelneigung bis zur Höchstgeschwindigkeit fahren.
    Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich das beladene und mit Zubehör versehene Fahrzeug bis zu der vom Hersteller in der Bedienungsanleitung empfohlenen Geschwindigkeit vom 130 km/h jederzeit gut beherrschen lässt. Beim Fahren mit höheren Geschwindigkeiten ohne Beladung nur mit Fahrer können bei Störungen (angeregt durch den Fahrer oder durch Wind, Fahrbahnunebenheiten oder Waldschneisen) Pendelneigungen auftreten. Diese werden durch die Stellung des Windschildes und durch Größe und Gewicht des Fahrers beeinflusst und treten bei Geschwindigkeiten ab 190 km/h auf. Ein gefährliches Aufschaukeln und damit ein kritisches Fahrverhalten trat bei den durchgeführten Versuchen nicht auf. In den meisten Fällen klangen die Schwingungen ohne Zutun des Fahrers wieder ab. In einigen Fällen musste der Fahrer gezielt eingreifen um ein Aufschaukeln des Fahrzeugs zu vermeiden. Diese Situationen stellen höhere Anforderungen an den Fahrer, sind jedoch durchaus beherrschbar.
    Der Fahrzeughersteller gibt in der mit dem Fahrzeug ausgelieferten Bedienungsanleitung und mittels Hinweisen, die direkt am montierbaren Zubehör angebracht sind (z. B. Warnhinweis im Topcasedeckel) ausreichende Hinweise darauf, das Fahrzeug im Falle der Beladung oder falls Zubehör montiert ist, nicht schneller als 130 km/h zu fahren.
    Da die von der DEKRA Automobil GmbH durchgeführten Fahrversuche an einem repräsentativen Fahrzeug des o. a. Typs keine Erkenntnisse erbrachten, dass obiger Fahrzeugtyp ein gefährliches Fahrverhalten im Geschwindigkeitsbereich bis zu den von Honda empfohlenen 130 km/h mit Beladung oder montiertem Zubehör (Topcase) bzw. bis zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ohne Beladung und montiertem Zubehör aufweist, sehe ich keine Rechtfertigung für weitere Maßnahmen des KBA gemäß des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG). Auch die Argumentation, dass vergleichbare Fahrzeuge anderer Hersteller vielleicht ein stabileres Fahrverhalten aufweisen liefert keine Handhabe. Gemäß EG-Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit ist die Möglichkeit, einen höheren Sicherheitsgrad zu erreichen, oder die Verfügbarkeit anderer Produkte, von denen eine geringere Gefährdung ausgeht, kein ausreichender Grund, um ein Produkt als gefährlich anzusehen.
    Ich hoffe Ihnen die Vorgehensweise des KBA verdeutlicht zu haben und schließe den Vorgang hiermit ab.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    KBA Klaus Pietsch

  • ..... und genau SO werden die Gerichte im Einzelfall entscheiden.
    Man kann die Sache drehen und wenden. Honda ist in dieseser Sache (rechtlich) auf der sicheren Seite.


    Es hilft nur "medialen" Druck auf Honda auszuüben. Der Vorschlag, mit 100 Pans vor den Haupteingang in Offenbach zu fahren, wäre eine Möglichkeit. Sowas hilft mehr als 1000 Briefe und Gutachten.


    Aus reiner Solidarität wäre ich dabei! --- habe fertig!

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • @ Schweizer


    Das muss man erst mal richtig und in Ruhe wirken lassen.


    Ich kann nur sagen, dass ich bei meiner PAN reklamiert habe, natürlich schriftlich an meinen Händler, dass sie dann in Offenbach war und mit lapidarem Schreiben zurückkam.
    Sie war dann ruhig, bis neue Reifen drauf kamen. Aber das kann doch nicht sein, dass ich erst Reifen "einfahren" muss um ein ruhiges Motorrad zu haben. Und dann noch 1.000 km oder so.

  • Zitat

    Original von stxWerner #829
    .....
    Es hilft nur "medialen" Druck auf Honda auszuüben. Der Vorschlag, mit 100 Pans vor den Haupteingang in Offenbach zu fahren, wäre eine Möglichkeit. Sowas hilft mehr als 1000 Briefe und Gutachten.


    Aus reiner Solidarität wäre ich dabei! --- habe fertig!



    @stxwerner


    Hallo Werner, ich glaube auch, dass das ein Weg wäre. Sicher einer der wenigen.


    Und nun endlich scheint auch hier Verständnis für die eine oder andere Seite rein zu kommen.


    Es ist nun mal so, dass es Maschinen gibt die voll in Ordnung sind, aber genaus so ist es, dass Maschinen unruhig sind.


    Gegenseitiges Verständnis, oder noch besser, gegesneitige Hilfe wäre schön.


    Auch ich wäre dabei,.

  • An alle Pendelfahrer!


    Hier stellt sich nicht die Frage, ob eure Klagen über das Fahrverhalten berechtigt sind oder nicht. ---- Sie sind es!


    Die Diskrepanz zwischen Schein und Sein ist ohne Zweifel vorhanden. Dieses Teil wird und wurde als Reise-Express beworben und erfüllt diese Aufgabe bez. hoher Geschwindigkeit nur zum Teil! Hier muss IMHO der Hebel angesetzt werden. Da diese Aussage aber reine Auslegungssache ist, kann nur der Grundsatz gelten "Einigkeit" macht stark. Es muss Honda eindeutig klargemacht werden, dass wir hierzu eine andere Meinung haben und dass unsere Meinung Geltung hat. --- So einfach ist das!

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Hallo erstmal,
    Also ich sehe, dass dies ein spezielles Gutachten für das Fahrzeug mit o.g. Fahrgestellnummer ist, also ein Einzelgutachten, tendentiel mit der Aussage daß die Pan probleme im Fahrwerk hat.
    Es kommt m.E. darauf an, wie objektiv jeder das Fahrwerksproblem betrachtet. 50 % sagen( lt. Umfrage) sie hätten kein Problem mit dem Fahrgestell des Mopeds.
    Dennoch sollte der erste einen Unfall aufgrund Pendeln oder Aufschaukelns ect. haben, ist der schwarze Peter dem jeweiligen Fahrer zugeschoben worden und ich denke auch, daß die jeweilige Versicherung Schadensansprüche erst nach entsprechenden Einzelgutachten stellen wird.
    Einige sind sich wohl nicht bewußt, daß mit dieser Diskussion über Fahrwerksschwächen soeben der Wiederverkaufswert in den Keller gedrückt wurde ( sarkastisch gemeint).
    Der Wiederverkaufspreis fällt aber noch tiefer wenn Honda bei den Wackel-Pans nicht unternimmt. Wer ist so dumm und kauft ein Motorrad bei der die Angaben lt. Prospekt, nur unter Lebensgefahr erbracht werden können oder bleiben alle mit beladenen Seitenkoffern wirklich nur unter 130 Km/h ?


    Gruß Charly



    Es bleibt wohl die Solidargemeinschaft aller Pan-Fahrer um dies entsprechend Honda mitzuteilen.

  • @ Schweizer


    Mir ist der Inhalt des KBA-Schreibens seit ein paar Tagen bekannt und ich wurde vom Übersender ausdrücklich um Zurückhaltung gebeten. Insbesondere keine Veröffentlichung hier im Forum, um berechtigte Interessen einiger Klageführender nicht zu beeinflussen. Dies hat sich ja wohl damit erledigt. Es hatte schon seinen Grund, das der Raini (und andere) hierzu bislang nix veröffentlicht haben. Ich vermisse in diesem Fall insbesondere die Solidarität mit denjenigen, die den Rechtsweg eingeschlagen haben......

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • @ Axel


    Hallo Axel,


    so wie ich das sehe, ist das aber doch ein Schreiben an den


    "Herrn Schweizer"


    persönlich. Oder??

  • Unbestritten, und es steht ihm frei, damit zu tun was er möchte. Was ich mit meinem Fred eigentlich rüberbringen wollte, ist die Aussage, das Solidarität keine Einbahnstraße ist.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Zitat

    Original von Axel#561
    Was ich mit meinem Fred eigentlich rüberbringen wollte, ist die Aussage, das Solidarität keine Einbahnstraße ist.


    @ Axel


    Da bin ich voll bei dir. Ich denke nur, das eine "normales" Schreiben an "Herrn Schweizer" nicht so schlimme Folgen haben kann.


    Wenn dadruch Prozesse beeinfluss werden könnten, hätte man es sicher nicht veröffentlicht.


    Weder das KBA noch "Herr Schweizer".


    Das vermute ich jedenfalls.

  • Hallo Axel,
    eine Gruppe von Pändelbetroffenen versucht nun schon seit z.Teil vielen Jahren auf die Problematik aufmerksam zu machen. Am Anfang waren alle Bedenken und Vorkommnisse bzgl. Pendelei vermeindlich "subjektiv" inzwischen hat es sich Objektiviert! Trotzdem, der Hersteller spielt "Toter Mann" und äußert sich hierzu nicht zielführend. Jetzt entsteht hoffenlich unser gemeinsamer Power anstatt uns -wie in der Vergangenheit- weiter gegenseiteig zu zerfleischen. Ich bin "Gott sei Dank" nur einer von denen die die Sache -notgedrungen- juristisch ausfechten müssen. Doch sei versichert, hinter mir stehen mehrere die bereits durch die Pändelei schwer gestürzt sind und sich dabei allerschwerste Verletzungen zugezogen haben.