Hallo Leute,
entweder Ihr oder ich mißverstehen hier etwas :woops:
Es gäbe sehr woh einen Grund, Schalter zu beleuchten (sage bewußt: "gäbe"): der Gesetzgeber schreibt z.B. vor, daß z.B. eine Nebelschlußleuchte mit einer Signalleuchte gekoppelt sein muß (naja), um von der Fahrerposition aus jederzeit den Zustand (ein- oder ausgeschaltet) überwachen zu können. Könnte es sein, daß Pan-Wolf das gemeint hat? Bei meinem Ausbau habe ich da auch vergeblich nach einem geeigneten Teil (wasserdicht, am Lenker montierbar) Ausschau gehalten.