Jou, alles paletti. Mich würde mal ne juristische Begründung unter Anwendung des bayrischen PolG interessieren. Das dürfte so mancher Jurastudent im ersten Staatsexamen zerpflücken
Motorradunfall - aus Fahrersicht
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Zitat
Original von Olli/Lippstadt
Jou, alles paletti. Mich würde mal ne juristische Begründung unter Anwendung des bayrischen PolG interessieren. Das dürfte so mancher Jurastudent im ersten Staatsexamen zerpflücken
Würde auch meinen daß die Geschichte wohl nur bis zum ersten Präsidenzfall hält, in dem einer dessen Fahrzeug "beschlagnahmt" wurde dies juristisch beeinsprucht und das dann aber auch bis zum einem endgültigen OLG-Urteil durchzieht... -
Für Interessierte:
http://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/5477
Art. 25 - 27 BayPAG wären hier einschlägig.
Und noch was: wenn selbst der Bundesgesetzgeber bei derartigen Verstößen:innerhalb geschlossener Ortschaften über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
außerhalb geschlossener Ortschaften über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbotund dazu würde auch Tempo 101 in einer 30er Zone gehören, nicht mehr - bitte nicht falsch verstehen - als das oben Ausgewiesene verhängt, frage ich mich aus Gründen der Gleichbehandlung: warum gehen die Uhren in Bayern anders?
Ausser der guten Absicht, das ist das Einzige was ich dieser Maßnahme zugute halte, ist das IMHO sicht zu rechtfertigen.
mfG
hermi