hallo,
bin ja zur zeit noch auf einem campingplatz in bad füssing und hatte heute eine diskussion mit einem anderen camper wegen abnehmbarer AHK.
der kollege hat steif und fest behauptet, eine abnehmbare AHK MUSS immer unverzüglich abgenommen werden, sobald der hängerbetrieb beendet ist. geschieht das nicht und es knallt einer hinten auf die AHK, würde diesem fahrer eine mitschuld am schaden von mindestens 20 % aufgebrummt.
das sei 100 % so und sogar ein polizeibeamter hätte ihm dies ausdrücklich bestätigt. war dann für ihn auch der grund, sich an seinen x-trail eine nichtabnehmbare AHK dranschrauben zu lassen.
weiß jemand von euch, was da wirklich sache ist ??
gruß helmut