Pändel Gerichts-Urteil

  • Hi @,


    noch was von mir zu diesem Thema.


    Ich weiß sicher, daß man bei Honda in OF die Schnau.... zu dieser Problematik extrem voll hat, was Euch natürlich nicht weiter bringt. Die ST 13 wird im jetzigen Zustand weiter im Markt bleiben und man ist sich darüber absolut klar, daß dies Folgen haben wird. Dennoch kann man nix in OF ändern, da Japan bestimmt. Wann endlich eine Ablösung kommt weiß auch ich nicht sicher. Daher gibt es auch bis auf Weiteres keine Pan-European-Ralleys mehr, da man sich einfach nicht mehr traut diese zur Zeit auszuschreiben. Ich kann die Jungs in OF leider verstehen, leider ...


    Fakt ist aber auch, wer nicht in dem Geschwindigkeitsbereich ab 180 (real 160) kommt, der wird mit der ST 13 ohne Frage zufrieden sein. Daher gibt es unter anderem noch die ST 13 im Markt, wie auch hier im Forum sichtbar.


    Das mit den 130 beim montiertem TC ist für Honda nur aus produkthaftungstechnischen Gründen eingeführt worden, um eben auch die Rücknahmewelle aus 2002 - 2003 zu stoppen, also unterm Strich eine rein kaufmännische Entscheidung zum Nachteil der Kunden.


    Dennoch bin ich der Meinung, daß in der heutigen Zeit sich jeder hinreichend zu einem Produkt informieren kann und beim Kauf wissen sollte, was ihn erwartet.


    Fakt ist auch, daß es viele Pan-Treiber gibt, die mit der jetzigen Konfiguration der ST 13 locker leben können. Daher wird es kaum große Auswirkungen im Gebrauchtmarkt geben. Im Gegenteil. In meiner Region haben mir einige Händler mitgeteilt, daß die ST 13 als Gebrauchte sehr gefragt ist. Also bitte in dieser Beziehung ganz ruhig bleiben.


    Gruß, didi

  • Hier der Bericht:


    edit: das glaub ich jetzt nicht :-? was hat Olli ein paar Postings vorher geschrieben?
    Das geht nicht das ihr hier ganze Berichte aus Zeitschriften oder sonstwoher einstellt.
    Habs gelöscht.


    Gruß


    Knobi

  • Jungs, ich hab doch getippst, strickt den Motorrad-Artikel in ein WORD-Dokument um und stellt es hier ein, Kopien von Original-Zeitschriften sind eine abmahnungsträchtige kostenpflichtige Zeitbombe !!!!!!!!!!!!! Ich kann sowatt nicht, aber hier sind doch so viele PC-Spezialisten an Bord :shock:

  • Zitat

    Original von Didi # 308
    Das mit den 130 beim montiertem TC ist für Honda nur aus produkthaftungstechnischen Gründen eingeführt worden, um eben auch die Rücknahmewelle aus 2002 - 2003 zu stoppen


    Glaube ich jetzt wieder weniger, denn das bestand bereits ab '90 beim Zubehör der ST1100...

  • Glaub ich jetzt nicht, dass es irgend eine Rolle spielt, ob so was im Handbuch drinnen steht. Wer führt denn den Nachweis, dass ich im Einzelfall Kenntnis davon habe - bin ich verpflichtet so´n Handbuch zu lesen NO:
    Was ist, wenn ich das Fahrzeug gebraucht erworben habe und gar kein Handbuch mehr vorhanden ist :?:

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Zitat

    Original von Axel#561
    .................- bin ich verpflichtet so´n Handbuch zu lesen NO:
    Was ist, wenn ich das Fahrzeug gebraucht erworben habe und gar kein Handbuch mehr vorhanden ist :?:


    Ich schätze, spätestens bei einer Gerichtsverhandlung wird man einem genau das Nichtlesen des Handbuchs als grobe Pflichtverletzung vorhalten. Und Du kennst das doch, als KFZ-Fahrer bist Du in der Bringeschuld, Nichtwissen schützt vor nicht vor Strafe o.ä. Lern mir deren Systemathik nicht kennen:mrgreen:

  • Zitat

    Original von Axel#561
    Glaub ich jetzt nicht, dass es irgend eine Rolle spielt, ob so was im Handbuch drinnen steht. Wer führt denn den Nachweis, dass ich im Einzelfall Kenntnis davon habe - bin ich verpflichtet so´n Handbuch zu lesen


    Jo, Axel, Du bist verpflichtet, dass Gerät "bestimmungsgemäß" zu verwenden und Dich dazu mit den Eigenschaften vertraut zu machen. Deshalb liegt jedem Gerät auch eine Bedienungsanweisung in Landessprache bei.


    Zitat

    Original von Axel#561
    Was ist, wenn ich das Fahrzeug gebraucht erworben habe und gar kein Handbuch mehr vorhanden ist :?:


    In jeder Bedienungsanweisung neueren Datums (ich habe das Jahr 2004 in Erinnerung für die entsprechende Gesetzesnovelle) steht sinngemäß: "Bewahren Sie diese Anweisung sorgfältig auf und händigen Sie sie bei Verkauf an den neuen Besitzer aus."
    Unterlässt Du das, wirst Du juristisch zum "Inverkehrbringer" des Gerätes und haftest 10 Jahre lang dafür, dass der neue Benutzer so unterwiesen wurde, dass er das Gerät bestimmungsgemäß sicher betreiben konnte. Dies erstreckt sich auch auf die Geräte-Konstruktion! Nachzuschlagen im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.


    Gruß
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Ja nee Achim, iss schon klar, mir gings eigentlich auch mehr darum, dass der Hersteller nicht deswegen haftet, weil er eine bestimmte Art der Bedienung im Handbuch nicht explizit wiedergibt. Wär dem so, dann wär das Handbuch wohl so ne Art Enzyklopädie. Ich glaub in der Rechtsprechung stellt man auf den Durchschnittsverbraucher ab, der mit seinem (Allgemein-) Wissen hätte erkennen können, dass ein Zweiradfahrzeug durch Anbau von Bauteilen sowie zunehmender Beladung nachhaltig in seinen Fahreigenschaften beeinträchtigt wird.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • Anbei 2 Leser-Briefe auf den Artikel. Man achte auf den Benzinverbrauch von 3,7 ltr ???

  • Hallo zusammen,
    ich hab mich durch diesen Threat gelesen und ( hab meine PAN neu ) war dann doch etwas "erstaunt".
    Da schreibt ein Schweizer man solle in Deutschland ein Speedlimit einführen, damit die PAN gar nicht erst so schnell fahren kann das sie pendelt ? Gut, die Leute hier sind wirklich Geschwindigkeitsneurotiker aber auch dann kann ein solcher Blödsinn wirklich nur einem Schweizer einfallen.
    Ansonsten ist so der Tenor eher "was soll's" .....
    Für mich ist das Pendeln ein Fabrikationsfehler, der beseitigt werden muss. Da interessiert mich ein Gerichtsurteil nicht sonderlich. Ich jedenfalls werde solange den Händler und Honda nerven, bis das beseitigt ist.
    Das mit dem Nerven sollten alle machen, jede Woche ein Schreiben an den Kundendienst und Honda, mal sehen wie lange es dauert bis etwas passiert.
    "Was soll's" ist jedenfalls nicht hilfreich.

  • Zitat

    Original von shadowfranky
    Für mich ist das Pendeln ein Fabrikationsfehler, der beseitigt werden muss. Da interessiert mich ein Gerichtsurteil nicht sonderlich. Ich jedenfalls werde solange den Händler und Honda nerven, bis das beseitigt ist.
    Das mit dem Nerven sollten alle machen, jede Woche ein Schreiben an den Kundendienst und Honda, mal sehen wie lange es dauert bis etwas passiert.
    "Was soll's" ist jedenfalls nicht hilfreich.


    Viel Spass dabei. Ich werde derweil viele Geile Kilometer abreissen und mich an meiner PAN so erfreuen, wie sie ist. GOO

  • Erstmal willkommen hier im Forum.
    Und dann gleich eine kleine Berichtigung: Der Typ ist nicht Schweizer sondern Deutscher und heisst LeonAlexis Schweizer ;-) und der Rest... na ja, dass ist eine andere Geschichte :roll:


    P.S. Im Übrigen fahr ich auch gerne mal zügig auf der deutschen AB :mrgreen: