@herbi 239,
lass Dir nix erzählen von wegen Garantie.
Wenn die Batterie hinüber ist, ist das ein Fall von Gewährleistung ggüber dem Verkäufer, da würde ich nicht locker lassen.
Die Garantie ist meistens eine vom Hersteller und die muss es nicht geben und wenn es sie gibt, ist sie sozusagen frei gestaltbar.
Hat aber zunächst mir der Gewährleistung nix zu tun und wird meistens durcheinandergeworfen.
Mit der Schuldrechtsreform 2002 ist die Gewährleistungsfrist von früher 6 Monaten auf jetzt 2 Jahre heraufgesetzt worden bei neuen Sachen und wenn der Käufer Verbraucher ist. Diese Frist kann nicht abgekürzt werden. Innerhalb der ersten 6 Monate gibt es eine Beweislastumkehr zu Deinen Gunsten, aber ich würde da zunächst mal beim Verkäufer massiv auf den Busch klopfen.
mfG
hermi