Es bewegt sich doch

  • [Ironie on]


    Neenee Michael


    Wer sich an die Regeln hält ist doof. Nur wer für sich selber die Regeln dehnt und zurechtschnitzt ist :cool:
    Sei es im Strassenverkehr, beim Steueramt, bei der Sozialversicherung oder sonst wo.


    Aber wehe, ein Anderer dehnt die Regeln zu deren Ungunsten aus und parkt z.B. deren Einfahrt zu. Da beginnen die ehemals auch coolen zu schreien.


    [Ironie off]
    .
    .
    .

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Soviel ich weiß, gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht keinen Staatsanwalt.
    Da entscheidet allein der Richter nach Recht, Gesetz und... seinem Gewissen.


    Nö, irgend jemand muss doch die Klageseite - und das ist nun mal der Staat - vertreten. Wo kämen wir denn hin, wenn der Richter anklägt und urteilt.


    @ Michael-Karl


    Vom Grundsatz haste ja Recht, frei nach dem Motto "Verhalte Dich regelkonform und alles ist in Butter".
    Aber: Vadder Staat ist im Besitz eines kostbaren Gutes, das es maßvoll einzusetzen gilt: Das Gewaltmonopol. Und damit ist nicht nur der Gummiknüppel und der Besitz von Schusswaffen gemeint sondern vielmehr alle Dinge, die Otto Normalbürger in irgend einer Weise beeinträchtigen. Und damit dem so ist haben wir uns die Freiheitlich Demokratische Grundordnung gegeben. Damit ist es dem Staat u.a. nur in begründeten und unabdingbaren Fällen gestattet, sich in die Belange des Einzelnen einzumischen. Andersrum gesagt: Der Staat muss nicht regelkonformes Verhalten seiner Bürger bis zu einem gewissen Grade einfach tolerieren und wie ein gütiger Vater einfach drüber hinweg sehen. Und hier kommt meiner Ansicht nach der entscheidende Punkt den auch dieser Amtsrichter moniert hat: Wenn schon Eingriff durch Radarkontrollen, dann doch bitte nach vom Staat fest vorgegeben Regeln und nicht nach Gutdünken und Kassenlage! Ansonsten muss der Staat in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ebenso kontrollieren und eingreifen. Einfaches Beispiel auch aus dem Straßenverkehr: Wie hoch mag wohl der Anteil der im Straßenverkehr bewegten Fahrräder sein, die den Vorschriften des § 67 StVZO genügen?

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • @ Olli
    Respekt für deine Einstellung.
    Ich bin ein Kollege, der mit Erreichen des normalen Pensionsalters in den Ruhestand versetzt wurde. Ich habe während meiner gesamten Dienstzeit genau so gedacht und gehandelt wie du und das auch entprechend vertreten.
    Dienstliche Nachteile mußte ich dadurch nicht hinnehmen.


    Gruß
    Charly


    :shock: In was für einer Heile-Welt-Behörde hast Du denn gedient. Gab es bei Euch Vorgesetzte, die Dich trotz Widerspruch gegen den Mainstream immer gerecht und zeitnah befördert haben......?????? Mir fehlen 2 Hupferle in Sachen Besoldungsgruppe, das merkt man dann als Pensionär schon im Portemonnaie. Die mit dem braunen Schädel (weil bis zum Anschlag dem Alten in den Arsch gekrochen) sind da besser voran gekommen :mrgreen: