Führerschein Klasse 3 und 7,5 Tonner

  • Ich mal geoogelt und das im Anhang unter "Alter Führerschein 3" gefunden. Ausserdem habe ich mal meinen Führerschein beigefügt und, wie ihr sehen könnt, ist da nur bei meiner LKW- Klasse eine terminliche Beschränkuung drin. Ich hoffe damit etwas zur Klärung begetragen zu haben. Würde mich freuen.:lol:


  • Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass nicht jeder....................


    dem kann ich nur uneingeschränkt zustimmen.

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
    ----------------
    Geduld ist die Macht der Weisen und Gelassenheit ist ihre Stärke//a.m.b.e.r.
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    PAN ST1100 #1 92er PUR: 2008-2011/PAN ST1100 #2 91er PUR: 2011-2014 RIP/PAN
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  • Grundsätzlich halte ich es für richtig, dass nicht jeder kasachische oder lettische Eselskutscher mit unter mysteriösen Umständen erworbenen LKW-Schein auf seinem 42-Tonnen-Geschoss unter Vernachlässigung jedweder sinnvollen Vorschriften bzgl. Sicherheit des LKW und Ladungssicherung bei uns rumgurkt, die Kostenfrage für das ganze Ausbildungs- und Gebührengedöns wäre ein neues Thema.



    Wenn die aber unter den oben geäußerten Umständen Ihren Lappen ertaucht haben, dann kann ich mir vorstellen mit den Ausbildungsmodulen geht das bei denen genau so.
    Und die Zeitbomben fahren weiterhin auf unseren Straßen.

    Was sich ändert ist einzig der brave Deutsche wird wieder abgezockt und die Lobbyisten von Mutti halten die Hand auf.

  • Mal außerhalb der Berichte das zahlt eure Gemeinde/Stadt nicht ??


    Nein als Begründung da der Schein auch privat genutzt werden kann. Dafür wurde der Führerschein für´n LKW zu 50% bezahlt. Es wird wohl überall anders gehandhabt je nach dem wieviel Geld in der Gemeinde-/Stadtkasse vorhanden ist.

    Grüße Erwin #1227



    Der Weg ist das Ziel


    Wer kämpft kann verlieren wer nicht kämpft hat schon verloren

  • Nein als Begründung da der Schein auch privat genutzt werden kann. Dafür wurde der Führerschein für´n LKW zu 50% bezahlt. Es wird wohl überall anders gehandhabt je nach dem wieviel Geld in der Gemeinde-/Stadtkasse vorhanden ist.


    Bei uns wird es übernommen und zum Führerschein gibt es 1200€ dazu. Beziehungsweise die Stadt/Gemeinde zur Aufrechterhaltung und Sicherung des Brandschutzes lt. Brandschutzgesetz verpflichtet ist und das lege ich den Gemeindevertretern auch schon so nahe.

    Ich bin nur für das
    verantwortlich,
    was ich sage
    nicht dafür. was
    Du verstehst!
    :mrgreen:



    PAN there is no better Way to Fly GOO or you ride a Street

    Einmal editiert, zuletzt von Stephan#1136 ()

  • 3. sonstiger Gesundheitcheck u. Bescheinigung --> jeder normale Hausarzt



    Ich weiß zwar nicht ob das nur für kleinere Führerscheine gild, aber bei meiner Verlängerung im November mußte ich zu einem Amtsarzt, dort Untersuchung mit Blutentnahme, Gehörtest, Sehtest, Idiotentest (Ü50), nachreichung eines Augenärztlichen Gutachtens nach §sowiso Fahrerlaubnisverordnung, vorweisen der 5 Nachschulungsmodule.


    Und so sieht dann ein voller FS aus:

    Dateien

    • fleppe.jpg

      (33,91 kB, 21 Mal heruntergeladen, zuletzt: )

    ST1100 in Grün MRA-Maxi, Seiten und Spiegelwindabweiser, geregelte Griffheizung, Warnblinklicht, Aktive-Plus, Zumo660, Zweiradnotfallbox, LED Tagfahr- und Positionslicht, erleichterte Kupplungsbetätigung


    Laut is out
    Allzeit gute Fahrt


    Lothar

  • Jetzt habt Ihr mich aber Lull und lall gemacht.Werde im Mai auch 50 und jetzt in den Beiträgen nicht wirklich durchgeblickt.
    Habe dann mal auf der Führerscheinstelle meines Vertrauens angerufen,die hat mir folgende Auskunft gegeben.
    Alte Klasse 3 jetzt CE:
    Wenn unter Spalte 11 hinter CE kein Datum drin steht unbegrenzt gültig.
    Steht ein Ablaufdatum drin ( bei mir 14.05.2011 ) und macht keine Untersuchung erlischt die Fahrerlaubnis bis 7,5 t bzw.12 t.
    ABER NUR FÜR GEWERBLICHE FAHRTEN.
    Für NICHT GEWERBLICHE Fahrten also z.B privat Umzug ect. ist die alte Kl. 3. ohne Untersuchungen unbegrenzt gültig.


    So und jetzt noch ein Satz zur Untersuchungen.
    Habe mal in meinen Unterlagen reingeschaut.
    Bin neben meinem Rettungsdienst als Arb. - Mediz. Assi. tätig und mache solche Untersuchungen.
    In meinen Augen ist das ein Witz.
    Bei der wichtigsten Untersuchug den Sehtest gelten folgende Werte:
    Anforderungsklasse 1 LKW Busse ect.
    70% 50 % oder beide Augen zusammen 80%
    Das heist im Klartext.
    Ich darf OHNE Brille auf einem Auge 50 % Blind sein und zusätzlich auf dem anderen auch nochmal 30 %. Wie geschrieben. Ich muß bei diesen gemessenen Werten keine Brille tragen.
    Nachzulesen :
    Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung,
    G 25 Fahr Steuer und Überwachungstätigkeiten.

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, daß Gehirversagen nicht unmittelbar zum Tode führt
    Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist ...

  • Ich weiß zwar nicht ob das nur für kleinere Führerscheine gilt, aber bei meiner Verlängerung im November mußte ich zu einem Amtsarzt, dort Untersuchung mit Blutentnahme, Gehörtest, Sehtest, Idiotentest (Ü50), nachreichung eines Augenärztlichen Gutachtens nach §sowiso Fahrerlaubnisverordnung, vorweisen der 5 Nachschulungsmodule


    Soweit ich mich entsinne, gilt dieses Vollprogramm für den alten Klasse 2 - LKW-Schein, die Kutscher bis 7,5 Tonnen, wie ich, machen das Softprogramm, da genügt die Bescheinigung vom Onkel Doktor ohne amtlichen Charakter, sprich Hausarzt, allerdings trotzdem augenfachärztliches Gutachten.

    Zitat von Markus#157

    Steht ein Ablaufdatum drin ( bei mir 14.05.2011 ) und macht keine Untersuchung erlischt die Fahrerlaubnis bis 7,5 t bzw.12 t.
    ABER NUR FÜR GEWERBLICHE FAHRTEN.
    Für NICHT GEWERBLICHE Fahrten also z.B privat Umzug ect. ist die alte Kl. 3. ohne Untersuchungen unbegrenzt gültig.


    Mag ja sein, aber Du hast durch Umstellung auf Kartenführerschein keine alte Klasse 3 mehr (so zumindest meine "Denke"), sondern eben den C1E :oops: , diese Aussage ist mir sehr suspekt. Ich will ja nicht sofort Schwarzmaler sein, aber mir kommt das als ehemaliger Sheriff sehr unausgegoren vor. Ich bin ja nicht der Unerfahrenste im Lesen und analysieren von Gesetzestexten, aber .. aber ...aber....?!?!? Ich kann diese Behauptung so bisher nicht nachvollziehen.


    Dazu hätte ich gern noch ne zweite behördlich kompetente Stelle gehört..! Das ist wirklich ne furztrockene und für Otto-Normalverbraucher schwer nachvollziehbare Materie. Ich google jetzt schon ne Stunde, ich finde nix, was die Angaben deines Behördenfuzzies eindeutig bestätigt. Das Dumme ist ja, wenn der sich verrissen hat, haste nix Schriftliches und löhnst, wenn es nicht gestimmt hat.

  • Dazu hätte ich gern noch ne zweite behördlich kompetente Stelle gehört..! Das ist wirklich ne furztrockene und für Otto-Normalverbraucher schwer nachvollziehbare Materie. Ich google jetzt schon ne Stunde, ich finde nix, was die Angaben deines Behördenfuzzies eindeutig bestätigt. Das Dumme ist ja, wenn der sich verrissen hat, haste nix Schriftliches und löhnst, wenn es nicht gestimmt hat.


    Genau. Und da ist der nächste Ärger bei einer Kontrolle schon klar.
    Dürfte ja dann Fahren ohne Führerschein sein, oder ??


    Markus

    Manche Menschen sind der lebende Beweis dafür, daß Gehirversagen nicht unmittelbar zum Tode führt
    Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist ...

  • Hallo Markus.


    Wenn der Auskunftgeber sich vertan hat und Du das bedingungslos glaubst und danach handelst (was der Otto-Normalverbraucher macht), gilt im Falle einer repressiven Kontrolle (Polizei/BAG) der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Also ich halte meine Nachforschungen nicht für der Weisheit letzten Schluss, kann mich auch irren, aber irgendwie beschleicht mich bei der Pauschalaussage, "privat geht alles unbegrenzt" ein sehr ungutes Gefühl, weil ich das so konkret nirgends erlesen konnte.


    Ich mag mich täuschen oder zu doof sein, das neue Fahrerlaubnisrecht zu begreifen, dann Asche auf meine Haupt, aber ich traue der Aussage nicht über den Weg. Vielleicht kann ZRudi sich im Dienst mal bei den Wuppertaler Führerscheinonkels schlau machen, was die davon halten.



    Zur Eingangsfrage: Wenn der befragte Sachbearbeiter sich vertan hat, ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis, §§ 2, 21 STVG" und wird mit Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten und einem Monats-Nettogehalt Geldstrafe geahndet, deswegen meine ich, da sollte schon Rechtssicherheit bestehen, bevor sich jemand auf unser Geposte verlässt.

  • Das ist dann,Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, richtig. Alles was bei mir unter Spalte 11 datiert ist, wird ungültig, wenn ich nicht Untersuchungen mache. der Führerschein wird dann wieder neu ausgestellt mit dem Datum 5 Jahre weiter. Dann kommt noch was hinzu, die Fahrerkarte für den digitalen Tachographen in den neuen LKW,s . Du bekommst keine Fahrerkarte, wenn du den Kartenführerschein nicht hast. Du darfst ohne Fahrerkarte keinen LKW mit digitalen Tacho bewegen, zumindest nicht auf öffentlicher Strassen. Komme mit dem hochladen der Bilder nicht klar, sonst hätte ich sie eingestellt.:oops:

    Pangruß aus Bremen
    Joachim ;-)


    GOO Mark di " je doller du fohrs, je eher bis in Mors " :shock:
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    Kreidler 50 ccm / XV 750 SE / XVZ 1200 TD / ST 1100