Krieg das mit der Fahrerkarte nicht hin, sieht aus wie eine Kreditkate mit Chip, speichert für mehr als 20 Tage jegliche Daten wie Fahrzeiten.Geschwindigkeit,Pausen u.s.w.
Führerschein Klasse 3 und 7,5 Tonner
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Hallo Markus.
Wenn der Auskunftgeber sich vertan hat und Du das bedingungslos glaubst und danach handelst (was der Otto-Normalverbraucher macht), gilt im Falle einer repressiven Kontrolle (Polizei/BAG) der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Also ich halte meine Nachforschungen nicht für der Weisheit letzten Schluss, kann mich auch irren, aber irgendwie beschleicht mich bei der Pauschalaussage, "privat geht alles unbegrenzt" ein sehr ungutes Gefühl, weil ich das so konkret nirgends erlesen konnte.
Ich mag mich täuschen oder zu doof sein, das neue Fahrerlaubnisrecht zu begreifen, dann Asche auf meine Haupt, aber ich traue der Aussage nicht über den Weg. Vielleicht kann ZRudi sich im Dienst mal bei den Wuppertaler Führerscheinonkels schlau machen, was die davon halten.
Zur Eingangsfrage: Wenn der befragte Sachbearbeiter sich vertan hat, ist das "Fahren ohne Fahrerlaubnis, §§ 2, 21 STVG" und wird mit Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten und einem Monats-Nettogehalt Geldstrafe geahndet, deswegen meine ich, da sollte schon Rechtssicherheit bestehen, bevor sich jemand auf unser Geposte verlässt.
Ne Olli. Bist nicht zu Doof. Zeigt aber das da viel bedarf auf Klärung ist.
Bin mit dir auf einer Linie, besonders wenn man bedenkt was da als Strafe auf einen zukommt.
Ich habe mal eine Anfrage an den Rechtsexperten vom ADAC geschrieben.Bin mal gespannt was die dazu sagen.Warten wirs mal ab. Ich werde die Antwort auf jedan Fall hier reinsetzten
Markus -
Krieg das mit der Fahrerkarte nicht hin, sieht aus wie eine Kreditkate mit Chip, speichert für mehr als 20 Tage jegliche Daten wie Fahrzeiten.Geschwindigkeit,Pausen u.s.w.
@jo pan
was haste für ein Problem mit der Fahrerkarte?
genauere Angaben bittealle anderen:
für die Verlängerung der Klassen CE sowie DE ist eine Untersuchung eines Arbeitsmediziners oder Amtsarztes notwendig.
Das war für DE schon ewig gang und gebe, vor der Neuregelung für Klasse CE ab 50 war die Verlängerungsfrist sogar nur 4 JahreWer seinen CE oder DE nicht beruflich braucht, ist nicht verpflichtet die Module nachzuweisen da der FS zur privaten Nutzung nicht modul oder fristgebunden ist.
Genaueres ist hier nach zulesen
http://www.eu-bkf.de/de/home/f…NyI-tG1kqcCFRQv3wodlXIgcw -
...Ich mag mich täuschen oder zu doof sein, das neue Fahrerlaubnisrecht zu begreifen...
Man könnte wohl schon froh sein, wenn die Ersteller solcher "Rechts-/Gesetzestexte" am Schluss noch wissen, was es eigentlich heissen und bedeuten sollte.
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Zitat von oldie1200;198424 <br>Genaueres ist hier nach zulesen <br>[URL
Na da gibts ja mal klare Ansagen. Es wird alles nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. Wenn das da alles stimmt, wovon ich ausgehe, dann schaut das für mich nicht schlecht aus.
Muß meinen CE heuer im Herbst sowie verlängern lassen und bis Herbst 2016 ist noch lange hin. Ob ich da noch lebe oder das Teil dann noch brauche kann ich zu dem Zeitpunkt kurzfristig noch entscheiden. -
Tja genau so ist das, der eine verstehts so der andere so, deswegen meine Frage.
Schaun wer mal was noch an Hinweisen kommt.Gruß
Knobi
hallo grüße dich
wenn du den alten klasse 2 hast und den karten führerschein bekommst musst du alle drei jahre zum doc , wenn du das nicht tust kannst du mit deinem alten 2er nur noch bis 7,5 tonnen fahren -
@hunter
die vorgeschriebenen Untersuchungen für Klasse 2 sind nur alle 5 Jahre für die Verlängerung fällig
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So ist´s recht .
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So, nun ist der 2erverlängerungsmarthon geschafft.0))((0
Ich heute morgen um 7 Uhr 30 auf der Matte.
Arztbescheinigung, Führerschein(karte) auf den Tisch und sofort stieg mein
Pulsschlag. Foto?
Ich nix Foto, wofür?
Für den neuen Führerschein!
Ok, ich also los, wieder nach Hause, irgendwo war ja da noch eines übrig geblieben vom Ghanavisaantrag. Gefunden. Ab zur Zulassungsstelle, neue Nummer gezogen und als ich dran war, neue Dame am Tisch, nein, das Passfoto kann ich nicht gebrauchen. Ich brauche ein bio.....es.
Da versuchte ich, wohl wissend das es nichts bringen wird, zu kontern. Das hätte man/frau mir ja eben sagen können und nicht nur Passbild. Antwort, das wäre ja wohl klar usw........
Also wieder ins Auto, zum nächsten Amt mit Knipsautomat, 6€ gelöhnt, wieder ne neue Nummer und nen Antrag ausgefüllt. Dann 42€ bezahlt und da ich den 2er nicht unbedingt brauche, konnte ich die Sache mit Übergangsführerschein überspringen. Dann habe ich die nette Dame noch was ausgefragt.
Also: für 28€ kann man, für Berufskraftfahrer ohne Module, die Sache bis 2014 erkaufen. Danach müssen die Dinger gemacht werden
Für Hobbyfahrer gilt (ab 50) , alle 5 Jahre das mit dem Arzt und neuen Füherschein machen lassen.
So, jetzt muß ich nur noch in ein paar Wochen den Neuen abholen und habe dann 5 Jahre Ruhe.
Ach ja, es wird das Datum von der Antragstellung als neues Bezugdatum eingetragen. Bei mir wäre das 11/2010 fällig gewesen, war auch vorher beim Onkel Doc, bin aber erst heute hin, also 2/2011. 2016 darf ich mir dann wieder einen Tag Urlaub nehmen.:-?
So, mir reicht es aber so. Ich kann wieder Brummi fahren (offizell)GOO
GrußPeter
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So, nun ist der 2erverlängerungsmarthon geschafft.0))((0
Du arme Behördengänger-Sau.
Also: für 28€ kann man, für Berufskraftfahrer ohne Module, die Sache bis 2014 erkaufen. Danach müssen die Dinger gemacht werden
Korrektur: 28 Tacken werden nur bei einer neu auszustellenden Karte fällig. Man muss als Berufskraftfahrer bis 2014 (Stichtag 9.9.2014) garnix kaufen, wenn man den rosa Schein in Papierform oder den alten Grauen bis 7,5t hat, die haben bis dahin Besitzstandwahrung, erst danach geht nix mehr ohne Module bei gewerblichen Fahrten. Bei umgestellten Chip-Kartenführerscheinen sind die Gültigkeits-Daten der Karte zu der jeweiligen Klasse maßgebend.Für Hobbyfahrer gilt (ab 50) , alle 5 Jahre das mit dem Arzt und neuen Füherschein machen lassen.
Wobei da auch zu hinterfragen wäre, mit welchem Schein ist er unterwegs, Papierform oder Chipkarte, stimmt so also auch nicht ganz, aber togal egal, Du hast 5 Jahre Ruhe. -
Du arme Behördengänger-Sau.
Korrektur: 28 Tacken werden nur bei einer neu auszustellenden Karte fällig. Man muss als Berufskraftfahrer bis 2014 (Stichtag 9.9.2014) garnix kaufen, wenn man den rosa Schein in Papierform oder den alten Grauen bis 7,5t hat, die haben bis dahin Besitzstandwahrung, erst danach geht nix mehr ohne Module bei gewerblichen Fahrten. Bei umgestellten Chip-Kartenführerscheinen sind die Gültigkeits-Daten der Karte zu der jeweiligen Klasse maßgebend.
Wobei da auch zu hinterfragen wäre, mit welchem Schein ist er unterwegs, Papierform oder Chipkarte, stimmt so also auch nicht ganz, aber togal egal, Du hast 5 Jahre Ruhe.
was sind Chip Kartenführerscheine?
Der Kartenführerschein ist in etwa so groß wie ne Scheckkarte.
Die Fahrerkarte die dieselbe Größe hat ist das einzige wo ein Chip drauf ist.
Ihr schmeißt da die Begriffe etwas durcheinander -
Nun werd nicht zu exakt ;-), für mich ist der Scheckkarten-Führerschein im allgemeinen Sprachgebrauch halt Chip. Über Fahrerkarte wurde hier ja nicht diskutiert, die kenne ich nur vom Hörensagen, ich fülle noch Diagrammscheiben von Kienzle aus.