War ich so schnell?

  • Hallo,
    heute hat es mich erwischt. Ich wurde mit 74 Km/h gelasert und habe es nicht mitbekommen. Es wurde von hinten gelasert. Auf meine Frage,welcher Punkt anvisiert wurde,wurde mir das Nummernschild genannt. Zwischen dem möglichen Messpunkt und der Stelle an der ich gestoppt wurde liegen max. 500m. Das Straßenstück ist dort zweispurig. In dem Bereich habe ich die Spur gewechselt. Da an dem Ort noch Reif auf der Straße war,habe ich es langsam angehen lassen. Vom Gefühl her um die 60 Km/h. Über die Geschwindigkeitsmessung der Polizei war ich überrascht. Kann es sich hier um einen Messfehler handeln? Nein,ich will mich nicht drücken. Ich war mit mehr als dort erlaubten 50 Km/h unterwegs,aber so schnell nun auch wieder nicht. Wie kann man die Sache auf Korrektheit über prüfen?

  • Lerne zahlen ohne zu klagen!!!
    Genau wie ich - Rückfahrt vom diesjährigen PuF - 100 Zone, habe noch was gesehen, mächtig in die Eisen, abzüglich aller Toleranzen blieben noch genau 40 Km/h Überschreitung.
    Puuh, auch noch etwas Glück gehabt, dass es nicht 41 waren. Mehr möchte ich gar nicht darüber reden:oops:

  • Ein kleiner Auszug aus den Busgeldkatalog 2011.


    innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 100,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 280,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 480,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 680,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
    bis 10 km/h 10,- EUR
    11-15 km/h 20,- EUR
    16-20 km/h 30,- EUR
    21-25 km/h 70,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 80,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 120,- EUR, 3 Punkte
    41-50 km/h 160,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 240,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    61-70 km/h 440,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    über 70 km/h 600,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

  • Nee, Dibo Du nicht :lol:. Da haben sich unsere Beiträge überschnitten.
    Ich meinte Q-Big.

  • Ich würde dies nicht unbedingt anstandslos hinnehmen!
    Falls du Rechtsschutz hast lasse durch einen Anwalt Akteneinsicht nehmen.
    Ich bekam vor ca. 2 Monaten auch Post vom Regierungspräsidium, angeblich 47 km zu schnell! Nach einem Schreiben meiner Rechtsanwältin mit der Ankündigung mich zu vertreten kam umgehend die Einstellung des Verfahrens.

  • Eigentlich zeigen die Dinger richtig oder gar nicht an.
    Wenn die Technik verwirrt ist, gibt sie kein Meßergebnis an.
    Die Meßgenauigkeit bei korrekter Handhabung wird üblicherweise nicht angezweifelt.

  • Ich würde dies nicht unbedingt anstandslos hinnehmen!
    Falls du Rechtsschutz hast lasse durch einen Anwalt Akteneinsicht nehmen.
    Ich bekam vor ca. 2 Monaten auch Post vom Regierungspräsidium, angeblich 47 km zu schnell! Nach einem Schreiben meiner Rechtsanwältin mit der Ankündigung mich zu vertreten kam umgehend die Einstellung des Verfahrens.


    Ich würde mal vermuten, daß es bei Dir aber nicht um eine Messung mit sofortigem Anhalten gehandelt hat?
    Vermute ich richtig dann wären das zwei unterschiedliche Dinge.

  • Wo war das?
    In Solingen?


    Hallo,
    es war in Solingen. Müngsten hoch Richtung Solingen. In dem Bereich von der neuen Ampelanlage bis zu dem Punkt wo es wieder einspurig wird.
    Dort wurde ich auch gestoppt.

  • Aussicht auf Erfolg besteht eigentlich nur, wenn die Messstelle nicht korrekt eingemessen wurde (falsche Entfernungsangaben zu Fixpunkten, fehlende Referenzmessung) oder das Gerät aktuell nicht geeicht ist. Wenn Du von den Uniformierten Profis angehalten wurdest ist das eher unwahrscheinlich. Bei den HiPos würde ich mal "Na ja, vielleicht" sagen.


    @ berndhp


    Du hast wahrscheinlich eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" erhalten, wo zunächst mal der Tatvorwurf gemacht wird. Hättest Du geantwortet: "Tut mir leid, ich hab......" hättest Du die Owi eingeräumt und könntest nem Fahrverbot entgegen blicken.
    Hättest Du auf dem Anhörbogen nur geantwortet: "Ich weiß nicht, wer gefahren ist, bitte senden sie mir das Bild, damit ich den Fahrer benennen kann" wäre die Sache genauso eingestellt worden, weil nämlich das Beweisfoto nicht ausreichend ist. Man muss dazu die Abläufe in ner Bußgeldstelle kennen. Die Anhörungen gehen automatisiert nach Anzeigeneingang raus, bis zu diesem Zeitpunkt hat sich noch niemand mit dem Einzelfall befasst. Erst nach Rücklauf des Anhörbogens schaut sich erstmals ein Mensch Deinen Fall an und stellt nun fest, dass
    - Du den Vorwurf einräumst
    - Du den Vorwurf nicht einräumst oder leugnest, die Beweismittel aber weitere Ermittlungen mit Aussicht auf Erfolg rechtfertigen
    - Du den Vorwurf nicht einräumst oder leugnest, die Beweismittel aber keine weitere Ermittlungen rechtfertigen und das Verfahren damit einzustellen ist.
    Aber wegen nem Anwalt stellt da niemand ein, warum auch? Bei dem Einen oder Anderen wird das erst zur Herausforderung.
    Mit der Einstellung des Verfahrens selbst haben die Leute bei der Bußgeldstelle (Kassel) übrigens keine Probleme, soweit die Entscheidung in irgend einer Form zu rechtfertigen ist. Hätte ich das Geld meiner Verfahrenseinstellungen selbst ausgezahlt bekommen, hätte ich mir nen Kleinwagen kaufen können - jeden Monat!

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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