Ich fass es nicht

  • Ich wurde per PN gefragt, ob ich in Berufung gehen werde.


    Ich hab zwar mal gesagt, bis in die Hölle und zurück, aber nachdem, was ich heute morgen gehört habe verzichte ich lieber. Der nächste Richter macht ne 50/50 Beteiligung oder dreht das Ganze möglicherweise auf Gesamtschuld meiner Tochter um .


    Der Prozess zieht sich seit November 2010 in die Länge und ich hab eingesehen, dass Recht haben und Recht bekommen doch zweierlei Dinge in Deutschland sind.

  • .....dass Recht haben und Recht bekommen



    mit dieser Erkenntnis muß man sich erst mal abfinden können.
    Ich drück Dir die Daumen, dass Du das schnellstmöglich schaffst.


    Toi,toi,toi


    Peter

    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  • ... du kennst den Anfang nicht. Der Prozessgegner war indirekt beteiligt. Er hatte tagsüber die Straße in einer Kurve dick mit Ackerdreck bestückt und sich nicht nachträglich um eine Reinigung bemüht.


    Dann verstehe ich auch die Mitschuld deiner Tochter oder besser ausgedrückt eines jeden anderen Fahrers, da immer die Frage nach der angepassten Geschwindigkeit zu stellen ist....


    Denn grundsätzlich darf ich halt nur so schnell fahren, dass ich noch reagieren kann.... vermutlich hätte ein jeder von uns den gleichen Unfall gehabt, weil keiner an diesen Grundsatz denkt sondern sich halt an den Faktoren Nacht und Nässe orientiert, aber keiner mit Dreck oder Öl wirklich rechnet...

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Das Gerechtigkeitsempfinden muss (leider) bei Streitigkeiten dieser Art zurückstehen und macht die Entscheidung bitte nicht an dem Alter und der Fahrpraxis fest, wenn es um die Schuldverteilung geht. Lasst euch gesagt sein: Das kann auch den ältesten Hasen mit mehreren hunderttausend Kilometern Fahrpraxis treffen.


    Hier genügt schon allein die Tatsache, dass ihr ein Kfz in den Straßenverkehr eingebracht habt. Das Stichwort lautet Betriebsgefahr! Denn bei einem Kfz-Schaden haftest du nicht allein aus Verschulden sondern bereits aus der von dem Kfz ausgehenden Gefährdung.


    Streitigkeiten und unterschiedliche Quotenansätze gibt es dazu vielfach. Googelt doch einfach mal ein wenig und ihr werdet viele Beiträge finden.


    Blöd, aber ist so. Shit happens

  • Hier genügt schon allein die Tatsache, dass ihr ein Kfz in den Straßenverkehr eingebracht habt. Das Stichwort lautet Betriebsgefahr! Denn bei einem Kfz-Schaden haftest du nicht allein aus Verschulden sondern bereits aus der von dem Kfz ausgehenden Gefährdung.


    genau die Formulierung, die der Richter gebraucht hat.GOO


    Also sind wir Alle potentionelle Täter :shock:

  • Werden jetzt die Richter schon von den Versicherungen geschmiert:?: Unglaublich 0))((0

    Pangruß aus Bremen
    Joachim ;-)


    GOO Mark di " je doller du fohrs, je eher bis in Mors " :shock:
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    Kreidler 50 ccm / XV 750 SE / XVZ 1200 TD / ST 1100

  • Hier genügt schon allein die Tatsache, dass ihr ein Kfz in den Straßenverkehr eingebracht habt. Das Stichwort lautet Betriebsgefahr! Denn bei einem Kfz-Schaden haftest du nicht allein aus Verschulden sondern bereits aus der von dem Kfz ausgehenden Gefährdung.......


    ..... es sei denn, du hast keine Möglichkeit gehabt, den Unfall zu vermeiden....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Werden jetzt die Richter schon von den Versicherungen geschmiert:?:



    Womit sollen die denn schmieren können? Das Geld steckt doch bereits in den Glaspalästen und den dicken Vorstandsautos ... -%-


    Aber passen könnte die Vermutung schon, denn kassieren können die Versicherungen ja immer schnell, nur bezahlen wollen sie nie ... ;-)


    Mehr von diesen Thekenweisheiten? 0))((0 Ich denke aber, das gehört nicht hier her

  • Hier genügt schon allein die Tatsache, dass ihr ein Kfz in den Straßenverkehr eingebracht habt. Das Stichwort lautet Betriebsgefahr!


    Interessante Ansicht! Genügt damit nicht eigentlich auch schon der Umstand, dass ich auf die Welt gekommen bin, um mich automatisch und potenziell zu einem, an jeglichem Unheil in meinem Umfeld mitschuldigen Täter zu machen??? Frei nach der Devise "Wenn du mir nicht im Weg gestanden wärest, hätte ich mir nicht die Finger in der Schublade eingeklemmt...."


    Irgendwie unfassbar....

  • olli, ich hab die entsprechenden Urteile bereits Alle vorgelegt, die Schutzkleidung ist als vollwertig ersetzbar bereits eingestuft. Der RA der Gegenpartei muss irgendwie nen Rappel bekommen haben, nachdem die Richterin die Schuldfrage - Gegenpartei alleinschuldig - bereits als geklärt erwähnt hat.


    Oder er glaubt, so`n alten Rentner verarschen zu können:evil:


    ich dachte, es ginge nur noch um die Höhe des Schadens??


    Hat das Gericht seine Rechtsauffassung während der Beweisaufnahme zur Höhe geändert ohne vorherigen Hinweis??