Kamera im Auto verboten?

  • Eigentlich wollte ich zu diesem Thema nichts mehr sagen.
    Hermi spicht hier den Trend an.
    Diese Entwicklung habe ich gemeint, als ich meinen vorstehenden, stark kommentierten Beitrag schrieb.
    Der Bürger wird immer mehr entrechtet, entwaffnet, und aller Möglichkeiten beraubt den Herrschenden etwas nachzuweisen, oder anzutun.
    Der Staat selbst, damit meine ich nicht die Allgemeinheit sondern einzelne Vertreter des Staates treten die Gesetze die sie machen oft selbst mit Füßen.
    Also muß sich der Bürger selbst einen Weg suchen einigermaßen vernünftig zu leben und dabei möglicht nicht mit den sogenannte Vertretern dieses Staaten in Konflikt zu treten.
    Damit meine ich auch die Anwendung der goldenen Regel. Was Du möchtest das die Anderen Dir antun, das Du Du Ihnen selbst.
    Also benutze ich die Cam achte aber darauf wen ich dabei ablichte wenn mir schon jemand in die Kamera läuft.


    Oli: Ich glaube, ich muss mal den Richard David Precht als Mann für spezielle Threads für dieses Forum gewinnen.
    Eigentlich halte ich nicht viel von Philosophen, das was die von sich geben wirf oft mehr Fragen aus als sie beantworten.
    Der David behandelt wenigsten die Sindflut nicht als Sage in einem seiner Bücher, damit wird er mir sympatisch.
    Gruß
    Walter

    Bewegung gehört zum Leben.
    Absolute Ruhe gibt es nur im Tod.

  • Sorry, manche Dinge kann ich einfach nicht unwidersprochen stehenlassen. Weil ich die Sorge habe, sie könnten dadurch irgendwie "richtiger" wirken als sie es sind. Und es denken schon viel zu viele Menschen so.


    Der Bürger wird immer mehr entrechtet, entwaffnet, und aller Möglichkeiten beraubt den Herrschenden etwas nachzuweisen, oder anzutun.


    Ich habe kein Bedürfnis, den (gewählten!) "Herrschenden" etwas anzutun. Wer ein solches Bedürfnis hat, sollte sehr dringend über sich nachdenken.


    Also muß sich der Bürger selbst einen Weg suchen einigermaßen vernünftig zu leben und dabei möglicht nicht mit den sogenannte Vertretern dieses Staaten in Konflikt zu treten.


    Eine Demokratie lebt davon, dass ihre Bürger hinter ihr stehen und auf legalem Wege (oder meinetwegen auch illegalem Weg wie Snowden oder Wikileaks) Einfluss nehmen wenn sie etwas ändern wollen. Das mag schwierig, anstrengend und langwierig sein - aber es ist der einzig funktionierende Weg. Alles andere (z.B. ein "sich Verabschieden aus der Gesellschaft" das hier propagiert wird), zerstört letztlich unsere demokratische Gesellschaft. Und: Diese ist doch immerhin insgesamt besser als alle Alternativen und als alles, was wir jemals zuvor hatten, oder? Die Alternativen sind weltweit übrigens in großer Zahl sichtbar.


    Eigentlich wollte ich zu diesem Thema nichts mehr sagen.


    Hmm.


    Grüße


    Michael

  • Ich bin gespannt, der BGH soll angeblich eine Grundsatzentscheidung fällen wollen:
    Ausm Beckticker vom 11.04.18. Zitat:


    BGH urteilt im Mai über gerichtliche Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen


    Der Bundesgerichtshof wird am 15.05.2018 um 9.00 Uhr über die Verwertbarkeit der Aufnahmen von Auto-Minikameras als Beweis vor Gericht entscheiden. Dies teilte das Gericht am 10.04.2018 in Karlsruhe mit. Der Ausgang des Verfahrens wird mit Spannung erwartet. Verkehrsexperten erwarten eine Grundsatzentscheidung.
    Vorinstanzen entschieden gegen Heranziehung von Dashcam-Aufnahmen


    Die Rechtslage ist unklar, die Gerichte urteilen bislang unterschiedlich zum Einsatz der Dashcam-Aufzeichnungen. Im konkreten Fall aus Sachsen-Anhalt (Az.: VI ZR 233/17) wollte ein Autofahrer seine Unschuld an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner Dashcam beweisen – doch weder das Amts- noch das Landgericht Magdeburg berücksichtigten diese. Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, urteilten die Magdeburger Richter. Dagegen legte der Mann Revision beim BGH ein, der nun Klarheit in der Rechtslage schaffen soll.
    Weiterführende Links
    Aus der Datenbank beck-online


    LG Magdeburg, Verkehrsunfall, Videoaufzeichnung, Beweismittel, BeckRS 2017, 144696 (Vorinstanz)


    OLG Nürnberg, Verwertbarkeit einer Dashcam-Aufzeichnung im Zivilprozess, NJW 2017, 3597


    Mienert/Gipp, Dashcam, Blockchain und der Beweis im Prozess, ZD 2017, 514
    Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 11. April 2018 (dpa).

  • Wen ich dann mal den bisherigen Stand in der genannten Angelegenheit in Magdeburg aus meiner laienhaften Sicht darstelle:


    Die bisherigen Instanzen waren also bereit, wider besseren Wissens ein Urteil gegen einen Unschuldigen zu fällen?


    Deutschland.....ich höre immer Rechtsstaat, Rechtsstaat.....der Rechtsstaat ist irgendwie immer nur für die da, die das Recht mit Füßen treten.

  • Da solche Aufnahmen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstießen, dürften sie nicht als Beweis herangezogen werden, urteilten die Magdeburger Richter.


    Bei Steuerhinterziehung hat das gleiche Deutschland überhaupt keine Probleme, geklaute Daten zu kaufen und gegen die Beschuldigten zu verwenden.

    ... always ride on the bright side of life ...

  • Das ist ja auch was gaaaaaanz :twisted:anderes, da ist der Nutzniesser des "Datendiebstahls" ja auch der Staat selbst.

  • Wen ich dann mal den bisherigen Stand in der genannten Angelegenheit in Magdeburg aus meiner laienhaften Sicht darstelle:


    Die bisherigen Instanzen waren also bereit, wider besseren Wissens ein Urteil gegen einen Unschuldigen zu fällen?


    Deutschland.....ich höre immer Rechtsstaat, Rechtsstaat.....der Rechtsstaat ist irgendwie immer nur für die da, die das Recht mit Füßen treten.


    Wieso denn das?
    Das könnte so sein, muß aber nicht, denn Du kennst doch die Aufnahmen nicht. Wenn diese ein Alleinverschulden des Gegners nicht hergeben, gewinnt der Kläger natürlich selbst dann nicht, wenn die Aufnahmen verwertet werden. Hier verspricht sich der Kläger etwas davon, dass dann, wenn seine Aufnahme verwertet wird, er das Verfahren gewinnt. Die Aufzeichnung jedenfalls hat anscheinend das LG Magdeburg sich sogar angeschaut denn im Urteil wurde die Kürzung durch den Kläger moniert.
    Allein aus der Aufzeichnung muß sich für das Gericht nicht zwingend die Unabwendbarkeit ergeben, sodass eine Haftung trotz Verwertung ausscheiden kann.
    Also: "Wider besseres Wissen" ein Vorurteil??
    Ich würde da nicht so schnell auf ein Rechtsstaatsversagen oder was auch immer Du mit Deinen Ausführungen meinst, zurückgreifen.-%-

  • Das Amtsgericht hat die auf restlichen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall gerichtete Klage abgewiesen, soweit der Kläger mehr als die Hälfte des ihm entstandenen Schadens geltend gemacht hat. Der Unfall sei für den Kläger nicht unabwendbar gewesen. Der Kläger habe seine Behauptung, der Beklagte zu 1 sei beim Abbiegen in die Fahrspur des Klägers geraten und habe deshalb die seitliche Kollision der Fahrzeuge verursacht, nicht beweisen können. Die Zeugin habe zum Unfallhergang keine Angaben machen können. Der Sachverständige halte den Vortrag beider Parteien zum Unfallhergang für nachvollziehbar und könne keinen Hergang ausschließen. Die mit der Dashcam des Klägers aufgenommene Videoaufzeichnung sei als Beweis nicht verwertbar. Sie sei unter Verstoß gegen § 6b BDSG zustande gekommen. Anhaltspunkte, warum sie trotz des Verstoßes in diesem Zivilprozess verwertet werden könnte, sah das Amtsgericht nicht.


    Dann nehme ich mal diesen Teil aus dem Urteil des LG Magdeburg:
    Alle anderen Mittel sind zur Sachverhaltsklärung nicht tauglich bzw. unterstützen die Angaben des Klägers nicht (entkräften sie aber auch nicht....). Die Zeugin hat offensichtlich nicht gesehen, der Sachverständige kann auch nichts aufdröseln.....heißt: Aussage gegen Ausage. Und nun ist da dieses Video. DAS könnte ggf. etwas beitragen. Aber: Auch das wird als Beweismittel abgelehnt, u.a. weil:


    • der Schaden ist nicht groß genug
      Na super! Hier geht es ja nur um 1033 Euro.....das mag für Juristen kein hoher Betrag sein. Ich kenne Leute, für die das eine ruinöse Summe ist, und für normalsterbliche Rentner sind auch "nur" 1000 Euro ein kräftiger Schlag ins Kontor.
    • es eine permanente und keine anlassbezogene Aufnahme war.
      Toll! Anlassbezogen heißt also: Der Unfall muss quasi gerade stattfinden und dann erst darf man die Cam einschalten? Wie soll das denn gehen? Das ist der Moment, wo ich besser ans Reagieren als ans Filmen denken sollte.
      Und noch was: Wenn ich erkenne, dass die Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmern arg unfallträchtig ist, und ich befürchte, dass der mir möglicherweise gleich einen Schaden zufügt, dann sollte ich besser alles daran setzen, möglichst viel Luft zwischen diesem Zeitgenossen und mir zu brngen, als mit einer Cam rumzufummeln, um eine anlassbezogene Aufnahme zu initiieren. Bei so einer Aktion führe ich dann evtl. selbst mehr in Schlangenlinien als der mit dem Handy daddelnde WhatsApp-Jünger, den ich zu dokumetieren gedenke.
      Außerdem: ICH beispielsweise lasse meine Cam nicht laufen, um irgendwelche Verkehrssünder (ich bin ja auch nicht fehlerfrei) anzuschwärzen oder (bei YT) bloßzustellen, sondern weil ich (und das meine ich genau so!) meine Fahrt und meine Strecken aufnehmen will. Damit wird das leider permanent.


    Dem Kläger wird hier das einzige Beweismittel (von dem er denkt, dass es der Wahheitsfindung dienlich sei) genommen. Und er bleibt auf seinem Schaden sitzen. Zu schade, dass er sich bei dem Unfall nicht die Knochen gebrochen hat, und/oder dass er sich nicht überschlagen hat. Denn dann hätte es ja u.U. sein können, dass sein Beweis zugelassen würde.

  • (von dem er denkt, dass es der Wahheitsfindung dienlich sei)


    So ist es, er denkt das, nicht mehr und auch nicht weniger.


    Und er bleibt auf seinem Schaden sitzen.


    Auch das denkt er und auch Du, denn es ist doch noch gar nicht bewiesen, dass die Verwertung zum Erfolg führt.



    Zu schade, dass er sich bei dem Unfall nicht die Knochen gebrochen hat, und/oder dass er sich nicht überschlagen hat. Denn dann hätte es ja u.U. sein können, dass sein Beweis zugelassen würde.


    Das ist etwas zynisch. Die Berufung in Zivilsachen ist z.B. - von Ausnahmen abgesehen - erst zulässig bei einer Beschwer von über 600 €.
    Das Zivilrecht ist voll davon, dass Ansprüche nicht unbegrenzt durchgesetzt bzw verfolgt werden könne. Bei der Rechtsgüterabwägung ist das ähnlich.


    Ich bin mal gespannt, wann die Argumentation der Verletzung des rechtlichen Gehörs so richtig ausgebreitet wird, denn der Kläger hat natürlich einen Anspruch darauf, dass sein Vortrag vollumfassend zur Kenntnis genommen wird. Ein weiterer Schritt ist dann die Vernehmung eines Zeugen, der das Band gesehen hat.
    Der Möglichkeiten, das in den Prozess einzuführen, gibt es viele. Ob sie auch dem Verwertungsverbot unterfallen, sei mal dahingestellt.
    Bitter wird es, wenn das Video nach Auffassung des Gerichts zur Alleinhaftung führen würde und trotzdem wird der Anspruch wegen des Verwertungsverbots zurückgewiesen.
    Aber auch das muß im Einzelfall ausgehalten werden.

  • Wenn ER denkt, dass ihn etwas (was auch immer) entlasten kann, aber dieses etwas einzubringen wird ihm verwehrt, dann ist das keinesfalls in Ordnung.


    Ich könnte Recht haben und hätte es vielleicht auch bekommen.....na klar, es kann sein, dass der Kläger das völlig anders sieht als schließlich ein Richter. Aber im nicht einmal die Chance zu geben, Beweise einzubringen, die er für schlüssig hält...nein, das hat mit Recht nichts zu tun.


    Das einzige Argument, das für mich in diesem konkreten Fall gegen eine Nutzung zu Beweiszwecke ausschließemn würde, wäre der Umstand, dass das Video gekürzt wurde. Wobei ich davon ausgehe, dass der Kläger damit lediglich die permanente Aufnahme vom Tisch haben wollte. Sinnvoller wäre es dabei doch, wenn die gesamte Entstehungshistorie der Unfallsituation unterbrechungslos dokumentiert wäre. Woraus man evtl. erkennen könnte, ob sich z.B. 2 Beteiligte schon über längere Zeit gegenseitig provoziert haben.

  • Ich verstehe Dich voll und ganz, aber ich glaube, Du unterschätzt die Möglichkeiten der Beweisführung: die Möglichkeit alleine ist keine "Garantie", einen Prozess zu gewinnen. Es gibt einen alten Erfahrungssatz, der da lautet: "Wer die Beweislast hat, verliert den Prozess"
    Das meint auch, dass selbst dann, wenn Du alle Beweismöglichkeiten hast, das Gericht beipielsweise Deinen Zeugen auch immer schön glauben muss. Das ist gerade nicht immer der Fall.
    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt.


    Andererseits ein Beipiel für die Beschränkung der Beweisführung: am Unfallort äussert die Ehefrau des Unfallgegners als dessen Beifahrerin die "Alleinschuld" ihres Fahrers. Du warst allein im Auto, die Ehefrau ist sozusagen die einzige Zeugin. Gegner macht dubiose Angaben, sodass seine Versicherung nichts oder nicht alles zahlt. Du klagst und benennst die Ehefrau al Zeugin und die macht von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
    Und jetzt?
    Wenn es sonst nichts gibt, sieht das übel aus. Wobei natürlich immer noch bis zur Entscheidung unklar belibt, wie das Gericht das dann einsortiert, im
    Regelfall bist Du beweisfällig gebleiben und die Klage wird abgewiesen.


    Du hast einfach nicht immer die Möglichkeit, den Beweis so zu führen, wie Du es Dir vorstellst.


  • ...
    "Wer die Beweislast hat, verliert den Prozess"
    ...


    Ja klar - vor allem, wenn man (das Gericht, das Recht, die Bundesrepublik Deutschland) sich weigert, vorhandene Beweise zuzulassen, weil das Persönlichkeitsrecht eines Schädigers Vorrang hat. Und wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist es ja wohl schon zu viel, wenn Oma Petersen im Hintergrund mit ihrem Wackeldackel durchs Bild läuft, dass das Video, in dem sie ungefähr so wichtig ist wie der Sack Reis in China an Masse gelegt wird.


    Am Ende ist es doch wurscht, wenn das, was ich als Geschädigter in einer ich-bezogenen Befangenheit für einen ausreichenden Beweis meiner Sicht der Dinge halte, von einem Richter anders gesehen wird. Auch dann ist dem Recht in der Sache gedient, wenn auch nicht in meinem Sinne.


    Aber allein einen MÖGLICHEN Beweis für welche Seite auch immer zu ignorieren und daraufhin ein Urteil zu fällen, bedeutet die Inkaufnahme eines Fehlurteils. Und DAS hat dann mit Recht (im Sinne von Gerechtigkeit) nichts mehr zu tun. Wenn in einem Rechtsstaat das Recht mit Füßen getreten wird, dann beißt sich da doch irgendwas, oder?


    Und ja, zum Recht gehört natürlich auch sowas wie das Persönlichkeitsrecht. Aber ich denke, wir übertreiben damit langsam ein wenig. Ich mag durchaus einsehen, dass sich nicht jeder in jeder Situation bei Youtube wiederfinden möchte. Und es darf auch nicht sein, dass jemand einen anderen in einer peinlichen Situation mit der Cam seines Smartphones erwischt und die Bilder überall rumzeigt, um den Kameraden bloßzustellen.


    Aber was dagegen spricht, dass sich im Falle eines Falles ein Richter in der abgeschlossenen Umgebung seines Gerichtsaales eine Situation auf einem Video ansieht, erschließt sich mir nicht. Selbst dann nicht, wenn Oma Petersen mit ihrem Wackeldackel durchs Bild läuft und der Köter auf den Gehweg sch...t, weil das nichts zur Sache in der Sache tut.