ZitatOriginal von ManfredKaemmerer
hmmm Finanzierungsfragen gelten wiederum für beide.... und auch eine "Tarifbindung" gilt für beide....
war....
hallo manfred,
die finanzierungsfrage gilt nur dann für beide, wenn sie sich zu gleichen konditionen die gleiche menge kohle pumpen müssen.
wenns einer geerbt oder gewonnen hat, braucht ers nicht.
die tarifbindung gilt grundsätztlich nur dann, wenn das unternehmen im arbeitgeberverband ist und der mitarbeiter gewerkschaftsmitglied.
es gelten dann nur gesetzliche minmdeststandards wie z.b. mindesturlaub aber es gibt noch keinen mindestlohn in deutschland
nicht gebundene unternehmen können nichtmitglieder einstellen und sind dann in der lohnfrage nochnicht gebunden,
gruß helmut