War hier nicht jemand, der sich mit Neuwagen

  • in 3 Jahren, fünf bis sieben mal Beifahrertür öffnen? Ja nee is klar ;-) Viel Kulanzerfahrung bedeutet dann wohl auch,viel kaputt.


    Viel mehr ist es nicht, wenn immer nur ein Sitz benutzt wird :mrgreen:


    Viel Kulanzerfahrung bedeutet keineswegs viel kaputt. Gemeint war viel im Sinne von gross, grosszügig, etc.
    Benzindrucksensor bei einem 12 Jahre alten C70....bisher einziger Defekt an dem Wagen GOO


    Gruss
    Christoph

  • Hallo zrudi,
    glaube schon das du mit dem Kia eine gute Wahl getroffen hast. Die Erfahrungen der Kia-Fahrer in meinem Bekanntenkreis sind durchweg gut.


    Rein Interessehalber,wofür musstest du 1.400,-€ bezahlen?

  • Anwaltskosten, die richten sich ja nach dem Streitwert.


    Noch habe ich nicht gezahlt, aber man signalisierte seitens der Rechtsschutz bereits, dass sie nicht eintreten wollen. Antwort auf das letzte Schreiben steht aber noch aus.


    Wird begründet mit der Tatsache, dass es ja gar keinen Streitfall gegeben hat. Beide Seiten sind ja "freiwillig" vom Vertrag zurück getreten. Stimmt auch, nur dass meine Bemühungen erst Erfolg hatten, nachdem der Anwalt zweimal geschrieben hatte.

  • Was für eine Scheixxx. Muss man sich in Zukunft die Jahresbilanz eines Unternehmens zeigen lassen?:shock:


    Hättest du Chancen beim Insolvenzverwalter?

  • Hätte sein können, die sind mittlerweile von Schultz übernommen worden. Nur zu dem fraglichen Zeitpunkt war das alles vollkommen unsicher und das Risiko nach drei Jahren ein Auto zu haben, dass keiner zum vereinbarten Preis kauft, war mir einfach zu hoch. Ich hätte sonst den Restbetrag zahlen müssen, oder neu finanzieren. Das wäre dann ein überteuertes "Vergnügen" geworden. Darum wollte ich lieber komplett Abstand nehmen.


    Und ob und wenn ja wann ich das Teil hätte bekommen können, stand da auch noch in den Sternen.

  • Anwaltskosten


    Hattest Du von der Versicherung vor Beauftragung des RA eine Deckungszusage?

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Nö - und der hatte auch nicht vorher angefragt.

  • Ist ja auch nicht seine Aufgabe, sondern vielmehr Deine Obliegenheitspflicht. Du wärest also mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Prozesskosten sitzen geblieben.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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