hallo in die runde......
.....hab da mal ne ( blöde ) frage .
darf man eigentlich im februar mit guten sommerreifen zur HU fahren ???
hallo in die runde......
.....hab da mal ne ( blöde ) frage .
darf man eigentlich im februar mit guten sommerreifen zur HU fahren ???
Ja, wenn kein „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ vorherrscht .
Und wie sieht es bei den dreirädrigen Motorrädern z. B. Gespanne, Trikes und Roller aus ??
Gruß
Günther #138
ein Gespann wird von amtlicher Seite als Motorrad behandelt. Schön wäre es, wenn dies bei Fähren usw. genauso gehandhabt würde. Dadurch aber das die meisten Gespanne mit PKW Reifen ausgerüstet sind, ist es ein leichtes diese auch mit Winterreifen zu bestücken.
hatte vergessen zu erwähnen dass ich hier ausnahmsweise mei auto meinte.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist kein spezieller Zeitraum für das Aufziehen von Winterreifen angegeben. In der Version der StVO von 2010 wird lediglich eine „situative Winterreifenpflicht“ vorgeschrieben. Sie sieht vor, dass bei „winterlichen Wetterverhältnissen“ wie Glatteis und Schneematsch oder Reifglätte die Verwendung von Matsch- und Schnee-Reifen (M+S-Reifen) Pflicht ist. Als Kennzeichnung dieser M+S-Reifen befindet sich entweder ein „M+S“ oder eine Schneeflocke mit drei Bergspitzen auf dem Reifen.
D.h, wenn diese Wetterbedingungen nicht vorliegen, kannst Du auch mit Sommerpneus losmachen.
ich danke euch.