LED-Beleuchtung

  • Eventuell auch bei Fahrlicht Abschaltung, da die beiden eigentlich nicht parallel betrieben werden dürfen.


    Nein, das definitiv nicht! Es sind Nebelscheinwerfer, keine TFL.
    Nebler dürfen nur parallel zu Fahrlicht und/oder Fernlicht leuchten.
    TFL darf nur gedimmt parallel leuchten. Aber eben - sie sind nicht als TFL deklariert (andere E-Nummer).


    Zitat


    Man kann die Nebler auch separat schalten und wenn zu wenig Schalter am Bike, dann rechts einfach den Lichtschalter einer Police–Pan anzangeln, da sind dann einige Schalter mehr zur Verfügung.


    Ja, das wäre auch eine Möglichkeit. Wenn auch sicher teurer und aufwendiger als so ein kleiner Zusatzschalter unter den Hydraulikbehälter der Kupplung (so habe ich es jetzt).


    Gruss
    Christoph

  • Hast recht Christoph, da hatte ich einen Freudschen Falschverdreher im Kopp.
    Nebel mit Fahrbeamer darf natürlich.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!