Undichte Wasserpumpe ?

  • Hallo S-swiss T-om


    Vielen Dank für deinen Hinweis. Die Flüssigkeit kommt am Überlauf raus.
    Rechte Motorseite, direkt unter der Wasserpumpe.
    Ich kann mir auch nicht so richtig vorstellen, dass die neue schon nach einem Jahr wieder defekt ist. Es sei denn, es wurden beim Einbau der Dichtungen Fehler gemacht.


    Schau mal hier nach das ist eine Schwachstelle bei der Pan die O Ringe kommen 10 €


    Gruß von der Nordsee


    Der Schrauber Pako

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    Gruß von der Nordsee


    Der Schrauber Pako

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  • Nach dem Bild zu Urteilen ist meine Diagnose richtig und das Wasser kommt von denn Anschlüßen die mit dem Roten Pfeil markiert sind oder vom Thermostatengehäuse . Das kannst du aber von unten nicht sehen da mußt du schon den Tank runter nehmen und die Einspritzanlage . GOO


    Gruß von der Nordsee


    Der Schrauber Pako

    Gruß von der Nordsee


    Der Schrauber Pako

  • Muß nicht,


    der Werkunternehmer muß die Transportkosten zahlen und uU vorschiessen, da gibt es meist Bewegung.


    § 635 II BGB

  • deluxpan
    Also ich würde da nicht soviel Aufhebens machen, Himmel und Hölle in Bewegung setzen und die von Pako empfohlenen Massnahmen umsetzen. Wenns unbedingt sein soll.
    In einem solchen Fall bringen rechtliche Steiterreien nur einen Erfolg wenn man viel, viel Geduld und gute Beweismittel hat. Sonst wirds zum Rohrkepierer.


    Andererseits hast du geschrieben die Flüssigkeit tritt am Überlauf aus, was meine Vermutung des zuviel eingefüllten Kühlwassers bestätigt.


    Ich würde vorläufg nichts unternehmen, nur beobachten wie sich der Austritt verändert oder ganz aufhört. Beim Fahren einen Liter richtige Kühlflüssigkeit immer dabei haben und die Temperaturentwicklung im Display beobachten.
    Gehen die Balken der Anzeige über das normale hinauf, Kühlflüsssigkeit nach-füllen und der Ursach nochmals nachgehen.


    Leider ist der obere Max. Level im Kühlflüssigkeitsgefäss schlecht ablesbar und deshalb wird halt oft lieber zuviel als zuwenig nachgefüllt und dann kommt halt der Überlauf.

  • Und ab zum Reparateur in dieselbe Werkstatt und nach einer Nachbesserung fragen (heisst in Richtig: verlangen).


    § 634a BGB für Interessierte


    Das ganze ist abhängig von den AGB. In den üblichen AGB des Kfz-Handwerks wird die Gewährleistung beim Werkvertrag auf 12 Monate limitiert.


    Die Frage ist also, ob AGB rechtsgültig vereinbart wurden und was genau in den AGB steht.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Vielen Dank für eure Antworten und eure Tipps. Auf einen Rechtsstreit werde ich mich nicht einlassen, wird sicher teurer als alles andere. Ich werde mal die Variante von Pako ausprobieren und dann weiterbeobachten. Und da bin ganz der gleichen wie S-wiss T-om.
    Danke noch mal an euch alle.