Dann werde ich wohl mal im Sommer bei dir vorbei kommen müssen, um meine Heli eingetragen zu bekommen..
gruss holm
Dann werde ich wohl mal im Sommer bei dir vorbei kommen müssen, um meine Heli eingetragen zu bekommen..
gruss holm
Kein Problem , ich gehe im März in Rente und habe dann viel Zeit
Danke Pako.
Ich plane gegen Ende Juni mich im Norden rumzutreiben. Melde mich dann rechtzeitig vorher, Corona lässt ja keine Planung zu.
gruss holm
hallo PAKO,
danke Dir für die Info.
Gruß,
Sigi
Wenn noch Fragen sind , gerne anklingeln .
.... Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ohne Eintragung TROTZDEM Erloschen ....
Du meinst sicher, dass das Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften entspricht und die Lenkererhöhung im Zuge einer Einzelabnahme nach § 21 StVZO abgenommen werden muss.
Die Betriebserlaubnis selbst ist aber nicht erloschen https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html Im Absatz 2 fallen ja die Gründe nach den Punkten 1 (Fahrzeugart) und Punkt 3 (Abgas, Geräusch) weg. Der Punkt 2 trifft es auch nicht, da ja hoffentlich keine konkrete Gefährung durch das Bauteil entsteht. Eine potentielle Gefährung genügt da heute nicht mehr.
@ Pako
Gehört habe ich das auch, allein mir fehlt der Glaube.
Da muss sich schon einer gut auskennen um das so zu entdecken.
ich habe da noch ne Anzeige zur Reifendruckkontrolle montiert, da siehste so nix
Müsste dann etwa so aussehen.
Die originale Halteplatte des Lenkers, die ja bei der Montage der Helibar entfällt, liegt immer im Heck der Pan. Sollte sich die Bullerei auskennen und mich unterwegs stoppen und eine Weiterfahrt verhindern wollen wegen nicht abgenommener Lenkererhöhung , dauert der Umbau unterwegs keine halbe Stunde.
gruss holm
Was könnte denn im schlimmsten Fall passieren?
Mängelkarte, oder Punkt in Flensburg?
Beides .Ne Owi-Anzeige (= Punkt) und Mängelkarte mit Vorführungspflicht des wieder rückgebauten Mopeds.
Ich bin nun kein Jurist und überlasse da anderen lieber den Vortritt
Da meiner Meinung nach die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist und eine konkrete Gefährdung nicht vorliegt, käme meiner Meinung nach aus dem Bußgeldkatalog die Tatbestandsnummer 330000 zum tragen. (Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach.
§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat) 25,00 €; Kein Punkt
Würde eine konkrete Gefährdung anderer festgestellt werden (z.B. Beeinträchtigung Lenkanschlag, Sichtbeeinträchtigung) dann wird das wohl etwas teurer
Für einen Führer eines fremden Fahrzeuges:
330600 Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit
war dadurch wesentlich beeinträchtigt.§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat 90,00 € plus 1 Punkt
Für den Halter des Fahrzeuges kostet das extra...
330603 Sie führten als Halter das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Bauweise *) nicht den Vorschriften entsprach. Die Verkehrssicherheit
war dadurch wesentlich beeinträchtigt. § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat; § 3 Abs. 2 BKatV 135,00 € 1 Punkt
@Manfred,
ich habe beide rechtlichen Vorgehensweisen erlebt, Und die Hermis dieser Welt sind dankbar, wenn die im Fall der OWI-Anzeige als Rechtsbeistand eingebunden werden. Bringt Geld mit Erfolgsaussichten.