• Moin liebe Pan Gemeinde

    Bin neu hier und auch neu in Deutschland. Habe meine Pan ST1100 Jahrgang 1998 aus der Schweiz mitgebracht. Und damit fängt das Problem an.:(

    Ich brauche für die Prüfung nach §21 einen Fahrzeugbrief, Original oder in Kopie, da der FZG-Ausweis aus der Schweiz hier nicht genügt.

    Die Fahrgestell Nummer muss mit JH2SC26...... beginnen.

    Wer kann mir helfen oder weiss jemanden, der jemanden kennt der jemanden weiss, der mir helfen kann?:lol:

    Vielen Dank auch und herzliche Grüsse von einem zugewanderten Schweizer an der Nordsee.

    Jean-Pierre

  • Du brauchst erst mal TÜV bezogen auf deine Fahrgestellnummer. Vermutlich eine Abnahme nach §21. Das mit den Schweizer Papieren. Dann kannst du beim Straßenverkehrsamt vorsprechen und das Fahrzeug zulassen. Vorher solltest du dort fragen, welche Schweizer Papiere die für die Ausstellung der Zulassung nach Prüfung durch den TÜV brauchen. In meinem Fall (niederländische Papiere) waren das Kentekenbewijs I und II aus den Niederlanden und die Prüfung, dass das Fahrzeug in den Niederlanden abgemeldet war ohne Steuerschuld. Das konnte das Straßenverkehrsamt online selbst machen.

  • Ergänzung: dir scheint ein technische Datenblatt zu fehlen. Da kann tatsächlich die Kopie eines Fahrzeugbriefes helfen. Alternativ wird dir Honda Deutschland eine Bestätigung der technischen Daten gegen Geld ausstellen können oder vielleicht der Schweizer Importeur.

  • Das nennt sich COC..konformitätserklärung.

    Den neuen Brief muss man ,glaube ich, in Flensburg, über die zulassungsstelle beantragen.

    Dauert 2 bis 3 Wochen

  • Bei meiner 11er gabs noch keine COC-Papiere


    Jean-Pierre, hast du eine Pan mit ABS/CBS und einem 120er Vorderreifen?
    Dann kann ich mit dem Schein aushelfen :-)

  • Bei meiner 11er gabs noch keine COC-Papiere

    Bei meiner auch nicht und bei der Schweizer Pan aus 1998 sicher auch nicht. Bleibt's also bei Datenblatt von Honda oder Fahrzeugschein mit allen Daten und nettem TüV, dem das reicht. Ich hatte in Erwitte das Glück

  • Das nennt sich COC..konformitätserklärung.

    Den neuen Brief muss man ,glaube ich, in Flensburg, über die zulassungsstelle beantragen.

    Dauert 2 bis 3 Wochen

    Einen neuen Brief in Flensburg beantragst du maximal bei Verlust. Hast Du aber ausländische Papiere die das Eigentum dokumentieren und einen TÜV Bericht mit entsprechender Datenbestätigung, gehst du damit zur lokalen Zulassungsstelle und die Stellen ZB1 und ZB2 im Rahmen der Zulassung aus.

    Dauer: 20min, wenn man min. 1 Tag nach dem TÜV zulässt. Dann liegt der Bericht bereits im System des Straßenverkehrsamt vor.

    Das ausländische Pendant zum Fahrzeugbrief wird dann eingezogen und kann ein Jahr später ungültig gestempelt wieder abgeholt werden.

  • Moin

    Danke für die zahlreichen Rückmeldungen. Ein COC existiert nicht, wurden erst ab 1999 erstellt. Der TüV Nord nimmt nur ab, wenn ich einen Fzg Brief vorlegen kann. Honda Schweiz macht das nicht, Honda D reagiert seit Wochen trotz Nachfrage mit Schweigen......

    Sangalaki: ich hab dir geschrieben. Danke!!