Gerichtsprozesse wegen STX

  • Mir ist bekannt, dass es schon einige Gerichtsprozesse wegen der Pendelgeschichte in Bezug auf das Wandeln gegeben hat. Auch über die Staatsanwaltschaften liefen Verfahren, weil welche gestürzt sind. Hab gehört, dass auch beim Kraftfahrtbundesamt was liegen soll.
    Bitte helft mir in meinem Streitprozess und schickt mir die Aktenzeichen und den Ort des Verfahrens.
    Aber bitte NICHT öffentlich sondern per PN oder EMAIL.
    Danke im voraus
    Raini

  • Hallo Raini,


    ich gehe mal davon aus, dass du dir einen Rechtsanwalt genommen hast? --- Warum lässt du ihn dann nicht für dich arbeiten?


    Er sollte seinen Job erledigen und sich um die Einholung dieser Infos selber kümmern. --- ;-)


    Noch etwas:
    Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ist nicht eigentlich dein Händler dein Prozessgegner? (Verkäuferhaftung)


    Regards,
    Werner

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Jepp... Er hat auch sicherlich seinen Händler verklagt. Da wahrscheinlich die ersten 6 Monate abgelaufen ist, muss er Beweis erbringen. Und da helfen die AZ und die in diesem Rahmen evtl. erstellten Gutachten...


    Ansonsten muss für dieses Fahrzeug und das angebliche Fehlverhalten erst ein neues Gutachten erstellt werden. Unabhängig von den Kosten ist das Ergebnis natürlich zweifelhaft...


    Manfred

  • Natürlich habe ich den Händler verklagt, aber alles geht doch viel schneller, wenn die Aktenzeichen der Gerichte mir vorliegen. Außerdem könnte man sich sicherlich den Gutachter sparen, da über das Thema ja reichlich Material vorhanden sein dürfte.
    Und Manfred, Honda hat Garantie und keine Gewährleistung und außerdem habe ich schon 1 Monat nach Kauf auf den Mangel schrftlich hingewiesen. Folglich war er schon bei Übergabe vorhanden. Also nochmal, wer Fakten hat soll sie mir bitte mailen oder per PN schicken.
    Gruß+Dank
    Raini

  • Na klar hat Honda Garantie... aber Wandlung, und auf die wirst du wohl abzielen, kann es nur dann geben wenn ein Kaufvertrag besteht... also kommt nur die Händlergewährleistung in Frage (siehe Garantiebedingungen).


    Aber diese Fragen kann dir dein RA viel besser erklären und das hat er sicherlich auch schon getan, sonst wäre ja die Klage nicht gegen den Händler anhängig.


    Manfred

  • Nun wollen wir die Sache doch mal locker betrachten..... Raini hat zur Pändelgeschichte ne andere Einstellung, als die Mehrzahl der Kollegen hier. Er will das so nicht hinnehmen, das ist sein gutes Recht. Wollen wir jetzt hier juristischen Krimskrams diskutieren, wer gegen wen, wie mit was auf wen...???? Sein Rechtsverdreher beschäftigt sich vermutlich in seinem juristischen Leben eher selten mit mangelhaft ausgelieferten Motorrädern, da ist es für mich nachvollziehbar, wenn er hier bei "Kennern der Materie" um Schützenhilfe bittet, da wir die Munition eher parat haben, als der RA.


    Bisher hat Raini sich, nach meinem Kenntnisstand, in der Sache sehr engagiert. Im Erfolgsfalle würden alle Mitleser, die die Sache bisher phlegmatisch vor sich hertreiben liessen, ne Basis haben, um auch was zu unternehmen. Daher sehe ich in dem derzeitigen Drumrumreden irgendwie keinen Sinn. Wer was hat, soll ihm Az. und Gericht oder gefährliche Situationen i. S. Fahrwerk posten das erleichert ihm und dem Rechtsverdreher die Prozessvorbereitung. Man kann von einem handelsüblichen Advokaten nicht das motorradtechnische Wissen und die Quellen darüber voraussetzen, insbesondere über die STX 1300, wie ihr/wir das haben.


    Raini, iss Dein Dealer aus Lippstadt....?????? Ansonsten viel Erfolg, obwohl ich in meinem Innersten nicht dran glaube. Denk dran:
    "Vor Gericht und auf hoher See bist Du allein in Gottes Hand!"

  • @ Raini,


    wenn du noch hier mitliest....wie ist denn der STand der DInge (nur so, aus Interesse santawink)

  • Die beiden, also Raini und mein Honda-Dealer, sind derzeit im Zivilprozess. Und da meine PAN fehlerfrei läuft, ich also selten bei meinem Dealer bin, kenne ich den neuesten Stand der Dinge nicht. Allerdings habe vom Dealer erfahren, dass im Vorfeld (Abhilfeversuche)nicht alles so abgelaufen ist, wie Raini in älteren Postings vermittelt hat. Mehr will ich dazu nicht sagen, es weihnachtet ja schliesslich.


    Mit meinem heutigen Wissenstand würde ich seinem Zivilprozess als Zeuge nicht mehr zur Verfügung stehen, da ich das Gefühl hätte, für seine persönlichen Interessen vor den Karren gespannt zu werden, egal wie das letztlich ausgeht.

  • @ Olli


    .... wobei dein Dealer das Ganze logischer Weise aus einem etwas anderen Blickwinkel sieht als der Raini, oder?

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • @Axel,


    GOO keine Frage, ich will hier weder für die Eine noch die andere Seite Partei ergreifen. Allerdings erwarte ich volle Transparenz in der Sache, bevor ich mich für einen Kläger im Zivilprozess zur Verfügung stelle.

  • Hallo Raini,
    ich nehme an, dass du eine Rechtsschutzversicherung hast.
    Es besteht sicherlich Einigkeit darüber, dass es Pans gibt die zu sehr pendeln und andere nicht.
    Ob deine nun eine ist, die zu sehr wackelt, könnte wohl nur ein Einzelfallgutachten
    über DEKRA o.ä. gerichtsfest ergeben.
    Ich persönlich kenne kein Gerichtsverfahren - außer deinem -, nehme aber an, dass eigentlich jeder Kläger Info`s dazu ins Netz stellen oder dort suchen würde.
    Ansonsten bietet sich noch eine Suchanzeige in einer der größten Motorradzeitungen
    an. Ich würde die Spalte "Honda - Pan European" wählen, da die meisten Fahrer doch wohl nachsehen, wie sind eigentlich die Kurse für meine Maschine. Jedenfalls nach ich das, wenn mir so eine Zeitung in die Häände fällt.


    MfG
    DiBo