ZitatAlles anzeigenOriginal von heinz-helmut
hallo,
abgesehen davon, dass ich wegen einem gru0verbot nicht sonderlich demonstrieren würde, täts mich schon interessieren, ob das mit dem "verbotenen" einhämdig fahren nicht der echte aprilscherz ist.
in meiner jugend hatte man noch angst, mit dem fahrrad freihändig zu fahren weils angeblich verboten war aber einhändig hab ich in all den jahren noch nie von gehört.
gruß helmut
Lt §147Abs2 ist das Führen von motorisierten Zweiradfahrzeugen beidhändig durchzuführen