Motorradgruß


  • Lt §147Abs2 ist das Führen von motorisierten Zweiradfahrzeugen beidhändig durchzuführen -%-

  • Zitat

    Original von heinz-helmut
    hallo,


    abgesehen davon, dass ich wegen einem gru0verbot nicht sonderlich demonstrieren würde, täts mich schon interessieren, ob das mit dem "verbotenen" einhämdig fahren nicht der echte aprilscherz ist.


    Die Geschichte ist mit Sicherheit KEIN Aprilscherz. Wie das ansonsten gehandhabt wird, können unsere grünen Kollegen besser erklären!

  • Ob nun eine HAND, oder beide HÄNDE am Lenker.
    Anfang 1980, als ich meinen Führerschein (1b für Leichtkrafträder) machte, wurde sogar verlangt mit der Hand das abbiegen anzuzeigen.
    Angeblicht war so manche Lichtanlage zu schwach.
    Ein Jahr später, als ich den EINZER machte, wurde glaube ich darauf nicht mehr geachtet.
    Allerdings bei nur 3 Fahrstunden, hab ich das heute vielleicht vergessen.
    Ansonsten kann auch ich bestätigen, das die Grün/weißen oft zurück grüßen.
    Mike # 855aus Berlin

  • April, April.....
    Warum sollte denn das Grüßen verboten sein ?
    Es ist ganz einfach, man muß sein Fahrzeug sicher führen.
    Jeder lernt in der Fahrschule, das beide Hände na den Lenker/Lenkrad gehören.
    Macht von euch keiner das Radio an, reguliert die Heizung und, und..


    Übrigens, alles Aussagen zu erfolgten Verwarnungen gehören für mich
    in das Buch "Die Spinne aus Kokosnuß".
    Ich habe einen Arbeitskollegen, der hat einen Nachbarn und dessem Cousin ist folgendes passiert ....
    MfG
    DiBo

  • Zitat

    Original von Dirk Bosse


    Macht von euch keiner das Radio an, reguliert die Heizung und, und..
    DiBo


    So ist es !


    Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
    Man stelle sich nur mal vor, beide Hände wären immer am Lenker.
    Kaum jemand würde eine Tagestour heil und unfallfrei überstehen.
    Und, ... was machen die Jungs, die den Benzinhahn unter dem Tank, auf Reserve umschalten müssen ... ;-)


    Aber ein anderes Beispiel:
    Es ist definitiv verboten als Fahrer die hinteren Fussrasten zu benutzen. Dies wird staatlich sanktioniert !!! ---- ;-)

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Zitat

    Original von stxWerner #829
    Aber ein anderes Beispiel:
    Es ist definitiv verboten als Fahrer die hinteren Fussrasten zu benutzen. Dies wird staatlich sanktioniert !!! ---- ;-)


    Und das nur, weil man im Notfall seine Haxen nicht direkt an der Fußbremse hat.

  • Auf der gleichen Seite steht in der Zeitung übrigens ein Artikel über speziell abgerichtete Wach-Hamster :!:, die mit ihren hochfrequenten Lauten Marder davon abhalten sollen, sich am Zündkabel oder anderen Teilen gütlich zu tun..... ;-)


    Ist Eure Frage nach dem Aprilscherz hiermit beantwortet?


    Kerstin

    Wer Frauen versteht, kann auch durch Null teilen

  • Zitat

    Original von Kerstin
    Auf der gleichen Seite steht in der Zeitung übrigens ein Artikel über speziell abgerichtete Wach-Hamster :!:, die mit ihren hochfrequenten Lauten Marder davon abhalten sollen, sich am Zündkabel oder anderen Teilen gütlich zu tun..... ;-)


    Ist Eure Frage nach dem Aprilscherz hiermit beantwortet?


    Kerstin


    JA :-?

  • @ eagelopa,


    hallo, danke für den paragrafen, aber bitte welches gesetz betrifft er ??


    die stvo hat nur 53 paragrafen, da kanns der 147 iger nich sein


    gruß helmut



  • Sch... hat doch einer gemerkt :evil:



  • ;--;
    Moment mal :?: :?:
    Klasse 1b ------ 1980 War das da nicht noch Klasse 4 oder 5 Dann hast du das also angezettelt mit der Führerschein Umstrickerei ;-)

  • hallo,


    nach dem "geständnis" vom eagelopa bleibt die frage nach dem erlaubten oder verbotenen einhändigfahren m.e. weiterhin offen.


    ich werde auch künftig je nach lust und laune mit einer oder beiden händen am lenker fahren. das hat fast 50 jahre funktioniert und wenns nochmal 50 jahre funktioniert iss gut.


    grundsätzlich interessiert mich sowas aber schon. ich möchte eben ganz gerne wissen, ob ich mich mit meinem handeln innerhalb oder außerhalb einer legalität bewege um so dann selber mein verhalten bzw. meine risikobereitschaft einzuschätzen.


    wenn ich bei rot über eine ampel fahre, weiß ich was ich tue und was mich gegfls erwartet.


    beim einhändigfahren betreiben wir im moment kaffeesatzlesen


    gruß helmut