Motorradanhänger bei Plus

  • Ich tüftele momentan am Erwerb eines Motorradtrailers herum.


    Nach derzeitigem Stand kommen Infrage:
    - van Vossen ETT, gebraucht
    - Airtrailer Mono, gebraucht oder neu.


    Dazu habe ich auch die deutsche Niederlassung des Airtrailer angerufen und im Gespräch erwähnte der Verkäufer, er habe noch letzte Woche einen Mono an einen Pan-Fahrer verkauft.


    Frage daher: Ist dieser Käufer hier im Forum aktiv? Ich hätte da mal ´ne PN-Frage...


    Gruß
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • So, Forumisti,


    ich habe mein Transportproblemchen inklusive der 100 km/h-Zulassung für das Gespann gelöst.


    Wen es interessiert: :guck:



    Kuriosität am Rande: Der Anhänger steht in Luxemburg.
    Ich: "Bitte ein Kurzzeitkennzeichen"
    ZulSt: "Gelten in LUX nicht!"
    Ich: "Wie bitte?"
    ZulSt: "Ja, müssen Sie bis zur Grenze verladen." :mrgreen:


    GOO Es lebe die EU GOO


    Gruß
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



    Einmal editiert, zuletzt von AchimHHamburg ()

  • Gratuliere Achim, wirst mit dem Van Vossen (ähm AirTrailer) viel Freude haben GOO. Und mach dich schon mal auf neugierige Blicke und Fragen gefasst, der "Kleine" in Action ist immer der Blickfang :lol:.


    Schöne Grüße, Wolfgang

    Passionierter Biker :p
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  • "Bitte ein Kurzzeitkennzeichen" "Gelten in LUX nicht!"


    Geht das auch nicht? :-?


    Die nötigen Papiere (Zulassung Teil 2, Abmeldung, Kaufvertrag, was auch immer) schicken lassen, in D anmelden und mit Kennzeichen zum abholen fahren.


    Vielleicht findest du ja ein paar behilfliche Pan Freunde (zum Bsp. Yves O.) der den Anhänger abholt und in D an den nächsten hilfsbereiten Forumisti weiter gibt und als Staffelfahrt dir nach Hause bringt.? ;-)

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Wolle, vielen Dank für den Glückwunsch!


    Jo, ich freue mich auch auf das Ding. Jetzt muss ich noch irgendeine Art von Überführungskennzeichen oder ähnlichem auftreiben. Wird schon werden.


    Gruß
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Geht das auch nicht? :-?


    Die nötigen Papiere (Zulassung Teil 2, Abmeldung, Kaufvertrag, was auch immer) schicken lassen, in D anmelden und mit Kennzeichen zum abholen fahren.


    Vielleicht findest du ja ein paar behilfliche Pan Freunde (zum Bsp. Yves O.) der den Anhänger abholt und in D an den nächsten hilfsbereiten Foumisti weiter gibt und als Staffelfahrt dir nach Hause bringt.? ;-)


    Tja, Siegfried, die Regeln...
    - für das reguläre deutsche Kennzeichen benötige ich eine gültige TÜV-Bescheinigung... Habe ich die? 0))((0
    - an den Yves dachte ich auch schon. Vielleicht hat er einen Anhänger auf den wir den Anhänger bis zur deutschen Grenze verladen können. Auf jeden Fall ist mein Anhänger bereits abgemeldet.


    Aber ich bin sicher: Irgendeiner, der mit "A" anfängt, wird ´ne Idee haben. Der ADAC, der Axel, der Außenminister... :mrgreen:


    Gruß
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Achim, ich hatte das Problem beim Erwerb glücklicherweise nicht. Meiner war der letzte seiner Art und stand bei Van Vossen auf dem Hof ... und 2x monatlich fuhr ein netter Holländer mit einem Transporter nach Berlin. Trailer bei der nächsten Tour hinten ran, 2 SMSen mit dem Fahren, pünkliche Lieferung frei Haus :lol: . Ich drück dir die Daumen ...


    Schöne Grüße, Wolle

    Passionierter Biker :p
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  • Zum Thema Kurzzeitkennzeichen in der EU
    Eine HU ist nicht erforderlich, wenn der Anhänger noch keine 3 Jahre ab Erstzulassung alt ist. Für die Zulassung in D wäre allerdings zwingend eine Vorführung und Identifizierung erforderlich, da erstmalig eine ZB 2 (Fahrzeugbrief) ausgestellt wird. Da aber für Deinen Anhänger ein Gutachten vom TÜV Nord vorliegt, kann dies hilfsweise für die Identifizierung herangezogen werden. Nähere Auskünfte hierzu erhältst Du bei Deiner Zulassungsstelle.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Habe es doch gewusst, dass einer mit "A" hilfreich ist... GOO hatte aber eher auf den "A"ußenminister gesetzt... :mrgreen:


    Den dicken Erläuterungstext werde ich aber erst Morgen studieren... der Rotwein... -%-


    Besten Dank
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Ich möchte jetzt keine Debatte auslösen (nicht schon wieder), aber zur Erstanmeldung (Erstausstellung Fahrzeugbrief) meines Van Vossen Trailes war keine Vorführung und Identifizierung erforderlich. Der Trailer war noch unangemeldet und wurde aus NL zu mir nach Hause überführt (NL Überführungsnummer o.ä.). Abgestellt ohne Nummernschild auf meinem Grundstück. Dann habe ich recherchiert, wie ich ihn zur Vorführung bekomme - ein Anruf bei der KFZ-Zulassungsstelle hat genügt: ist nicht notwendig, Papiere des Herstellers genügen. So wars dann auch, hat nur eine Stunde länger gedauert, weil der Trailer noch nicht in der DB vorhanden war und der Datensatz angelegt werden musste. Der TÜV sieht den Trailer nächstes Jahr im Frühjahr zum ersten Mal, 3 Jahre sind um.
    Das ist nicht meine Meinung, das ist ein Tatsachenbericht.


    Schöne Grüße, Wolle

    Passionierter Biker :p
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  • Eine HU ist nicht erforderlich, wenn der Anhänger noch keine 3 Jahre ab Erstzulassung alt ist......

    ...... und für das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung vorliegt! Ich muss mich diesbezüglich leider ein wenig korrigieren :oops: Und da Dein Anhänger keine Typgenehmigung besitzt.....


    Für die Zulassung in D wäre allerdings zwingend eine Vorführung und Identifizierung erforderlich, da erstmalig eine ZB 2 (Fahrzeugbrief) ausgestellt wird.



    FZV


    § 6 Antrag auf Zulassung
    (1) Die Zulassung eines Fahrzeugs ist bei der nach § 46 örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.......
    .
    .
    .



    (8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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