Motorradunfall - aus Fahrersicht

  • Zitat

    Original von Olli/Lippstadt


    Soweit sind wir noch nicht, auch der Polizeibeamte ist an Recht und Gesetz gebunden und wird seitens seines Dienstvorgesetzten ein klare Vorgehensweise zur Anwendung des bayrischen Polizeigesetzes in Sachen "Sicherstellung eines Motorrades nach erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung" erhalten haben. Und als Beamter hat er nach dem bayrischen Landesbeamtengesetz den Weisungen seines Dienstvorgesetzten Folge zu leisten, der ist letztlich die arme Sau, dazu habe ich mich ja bereits ausgelassen.


    Heißt in .de wird dem exikutierenden Beamten keinen sogenannten "Ermessensspielraum" zugestanden?
    Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von X-kmh kommt es ja noch immer auf die Situation und Umstände an in welcher die "Tat" begangen wurde.

  • @Olli,


    ich will hier keine rechtspolitische Diskussion anstossen und ja, es wäre schön, wenn Du recht hättest, aber bei Deiner Argumentation ist der Wunsch der Vater des Gedankens:


    Beispiel 1: im Strafrecht und Strafprozeßrecht ist alles bis ins Kleinste geregelt. Popelargument dagegen: Schau Dir die Anzahl der §§ an im Verhältnis zum BGB. Im Ernst: bei jeder Subsumtion unter eine Strafrechtsnorn taucht die Frage des sog. Analogieverbots auf (ist eine Verhaltensweise noch von der Norm erfasst oder nur im Wege der Analogie darunter zu bringen, dann unzulässig).
    Jetzt: der Fall Daschner, der verurteilt worden ist, weil er diverse Anweisungen gegeben hat, die falsch waren, trotzdem aber von seinen Untergebenen befolgt wurden. Ja, ein heißes Thema und das soll auch nur als Beispiel dafür dienen, ob und wann und wie bei den klassischen Befehlsketten das schwächste Glied aufbegehren muß und sich weigern muß, den Befehl (schießen, Androhen von Gewalt ... Beschlagnahme ...) auszuführen. Die Tatsache, dass sich der ausführende Beamte darüber möglicherweise keine - ausreichenden Gedanken macht, steht auf einem anderen Blatt.
    Beispiel 2: Nebenkriegsschauplatz: hier habe ich mich möglicherweie nicht unmißverständlich genug ausgedrückt, der von Dir zitierte Entzug der Fahrerlaubnis ist im Rahmen des § 69 StGB selbstverständlich keine Nebenstrafe, sondern eine Maßregel. Bei vor nicht allzulanger Zeit geführten Diskussionen über § 242 StGB ging es unter anderem neben einigen schnell wieder vestummten Stimmen, den Ladendiebstahl als Ordnungswirigkeit zu qualifizieren, darum, gerade in diesem Bereich die Fahrerlaubnisentziehung - losgelöst von der Begehungsart - als Instrument einzusetzen. Das war gemeint, Dein Beispiel war sozusagen von § 69 StGB schon immer gedeckt, aber der Wortlaut: "wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat ..." setzt z.B. mehr als eine Ordungswidrigkeit voraus. So kann z.B. jemand grundsätzlich so schnell fahren wie er will, solange nicht weitere Anhaltspunkte wie die reine Geschwindigkleitsübertretung hinzukommen, bleibt es eine Ordnungswidrigkeit und wird nicht zur Straftat.


    Jaja die Raser: bei Gefährdung, insbesondere Verwirklichung der Todsünden gem. § 315c StGB, hier insbesondere Abs. I Zif. 2 lit d und e droht dann richtig Ungemach, nämlich Strafe und Fahrerlaubnisentziehung: ja warum machen die Bayern das denn nicht endlich, messen da, wo die Voraussetzungen erfüllt sind und stellen konkrete Gefährdungen fest anstatt dünne Bretter zu bohren und auf rechtsstaatlich dünnem Eis zu wandeln?


    Aber wenigstens im Ergebnis sind wir einer Meinung und das passiert mir mit Leuten Deines Berufsstandes -%- :mrgreen: schon berufsbedingt - ausgenommen natürlich die ruheständlerische Spezies - recht selten.


    Ah ja, ich nix Berliner, ich gebürtig Eifelbär und seit fast drei Jahrzehnten Ausländer im Saarland. 8-)


    mfG
    hermi

  • Zitat

    Original von mbrII
    Heißt in .de wird dem exikutierenden Beamten keinen sogenannten "Ermessensspielraum" zugestanden?
    Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von X-kmh kommt es ja noch immer auf die Situation und Umstände an in welcher die "Tat" begangen wurde.


    Ich vermute, dass der bayrische Innenminister, Dr. Günther Beckstein, die Vorgehensweise als Erlass an die Polizeibehörden vorgegeben hat. Erlasse sind verbindliche Rechtsnormen, da hat die weisungsgebundene untergeordnete Behörde keinen Ermessensspielraum mehr, den hat Meister Ede vorgegeben... :twisted:

  • Zitat

    Original von Olli/Lippstadt
    Ich vermute, dass der bayrische Innenminister, Dr. Günther Beckstein, die Vorgehensweise als Erlass an die Polizeibehörden vorgegeben hat


    Naja, auch Du vermutest hier... also nix genaues weiß man nicht, oder wie?
    Muß doch irgendwie gestaffelt sein, bis unter +40kmh strafen, darüber Möppi einziehen oder so ähnlich...


    Dazu Verbindung mit anderen §
    - Missachtung Überholverbot
    - Sperrlinie
    - Gefährdung
    - rücksichtslose Fahrweise

  • Dazu ein Fall, gestern im TV - MDR. Morgens um 5:00 fährt ein Rentner, der seine Rente mit 400€ aufbessert, im Auftrag der Örtlichen Verkehrsbetriebe die Bushaltestellen ab, um zu kontrollieren, ob alles seine Richtigkeit, im Bezug auf Sauberkeit und Defekte, hat. Dazu fährt er an den Haltepunkten im Schritttempo vorbei, was wohl zur Inaugenscheinnahme ausreichend war. Diese "vorsichtige Fahrweise" hat die Rennleitung dazu annimiert, besagten Kontoller anzuhalten. Guten Morgen, allgemeine Verkehskontrolle, bitte Pusten. Das Ergebnis: 0,00 proMille. Auf die Frage, warum so langsam: Ich kontrolliere im Auftrag... Er hat auch die Legitimation des Verkehrsverbandes vorgelegt. 3 Wochen später hat er aber trotzdem eine Vorlage zur MPU auf dem Tisch, um seine Fahrtüchtigkeit zu beweisen. Diese mit Bravour bestanden, war das Thema aber noch nicht vom Tisch. Er sollte nun bitte die Rechnung für die MPU begleichen, schließlich habe er sich dazu selbst angemeldet. :shock: Eine Nachfrage bei der örtlichen Amtsbarkeit durch das TV ergab eine Aussageverweigerung wegen des "schwebenden Verfahren". Hier hat ja wohl von vornherein der Amtsschimmel gewiehert. Die Rennleitung, welche das Verfahren angeleiert hat genau so, wie die bearbeitende Behörde, welche den Unfug weiterverfolgt hat. Aber ein Diszi wegen Dummheit im Dienst ist wohl in der Gebürenverordnung nich vorgesehen. Ich behaupte mal, dass in diesem Fall die Dummheit durch die Inkompetenz der Rennleitung in Gang gesetzt wurde. So ein Blödsinn wird nicht unbedingt immer von Oben diktiert. Ich denke mal, dass jede Instanz einen gewissen Ermessensspielraum hat und wenn alle einen sch**ß Tag hatten, läuft es für dich echt dumm.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Wer so viel mit Öffentlichkeitsarbeit zu tun hat, wie ich, fragt sich manchmal,
    warum immer gemeint wird, das im FERNSEHEN und in der ZEITUNG nichts als die reine Wahrheit verkündet wird.
    Gerade hier sind Berichte sehr häufig subjektiv eingefärbt und der öffentlichen Erwartung angepasst.
    Zu den hier aufgeführten Fällen würde ich tunlichst Zurückhaltung walten lassen,
    zumindest so lange, bis ich beide Seiten gehört hätte.


    MfG
    DiBo

  • Da hst du wohl Recht. Andererseits heben die seriösen Medien manchen Mief aus dem Sumpf, den manch einer gern unter den Teppich gekehrt hätte. Wäre obiger Fall bei Richterin Salesch aufgetaucht, hätte ich ihn niemals erwähnt, geschweige gesehen. :-?

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Zitat

    Original von Dirk Bosse
    Ohne die Medien wäre die Aufdeckung von Skandalen und Mißständen nicht gewährleistet.


    OTOH weißt in der heutigen "Informationsgesellschaft" inzwischen aber auch nicht mehr welche "Quellen" eigentlich noch authentisch sind...

  • Zitat

    Original von mbrII
    Naja, auch Du vermutest hier... also nix genaues weiß man nicht, oder wie?


    Hab ich doch vorher geschrieben, in unserem Staat ist die Polizei Ländersache (NRW, Bayern, Saarland, Hessen usw....) und jedes Bundesland hat sein eigenes Polizeigesetz. Da können in 20 km Entfernung, z.B. von Großauheim/Kreis Hanau bis Aschaffenburg schon ganz andere Rechtsgrundlagen gelten.


    Also werf mir nicht vor; "DASS ICH NIX WEISS, ODER WIE sondern nur vermute". Die Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind bundesweit gleich, aber das mit dem Sicherstellen des Motorrades zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz gibt es nach meinem Kenntnisstand nur in Bayern, andere Bundesländer machen sowas nicht.


    Schick doch Meister Beckstein mal ne provokative Mail und veröffentliche die Antwort hier :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: . Also ich nix Advocat, bin nur Mod und Rumtipper, gelegentlich gebe ich von meinem juristischen Rucksackwissen etwas zum Besten, aber ich muss nicht Rede und Antwort für jeder Kacke, die sich hier in der BRD für Biker abspielt, grade stehen und auch nicht wissen, was sich die Minister der jeweiligen Bundesländer so ausdenken und für richtig befinden....und das ist gut so.

  • Zitat

    Original von Olli/Lippstadt
    Also werf mir nicht vor; "DASS ICH NIX WEISS, ODER WIE sondern nur vermute". Die Geldbußen für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind bundesweit gleich, aber das mit dem Sicherstellen des Motorrades zur Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz gibt es nach meinem Kenntnisstand nur in Bayern, andere Bundesländer machen sowas nicht.


    Falsch! Hatte Dir nix "vorgeworfen", nur keiner hier kann auf einen dezitierten Text, eine zulässige Quelle o.Ä. verweisen (und auf so nen Zeitungs-Ticker geb ich auch nix, die schreiben bekanntlich alle auch viel wenn der Tag lange ist...); war also einfach ganz allgemeine Festellung.


    Klar, in der Hinsicht ist auch Österreich eine Föderation; jedes Bundesland kann in gewissen Angelegenheiten eigene Vorschriften und Gesetze erlassen.
    Siehe zB Steiermark mit ihrem "Emmissionsgesetz", wodurch der 100kmh Schmarrn auf deren Autobahnen juristisch ja überhaupt erst möglich wurde.
    Leider hamma ja auch überall die greenies sitzen, für die ein gefundenes Fressen, prompt gabs Nachahmer.
    Als sie dann aber in Wien de facto über Nacht plötzlich alle 70er Zonen auf den Einfallsstraßen "abschaffen" wollten, gab's umgehend Ärger =motz=GOO