ZitatOriginal von Olli/Lippstadt
Soweit sind wir noch nicht, auch der Polizeibeamte ist an Recht und Gesetz gebunden und wird seitens seines Dienstvorgesetzten ein klare Vorgehensweise zur Anwendung des bayrischen Polizeigesetzes in Sachen "Sicherstellung eines Motorrades nach erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung" erhalten haben. Und als Beamter hat er nach dem bayrischen Landesbeamtengesetz den Weisungen seines Dienstvorgesetzten Folge zu leisten, der ist letztlich die arme Sau, dazu habe ich mich ja bereits ausgelassen.
Heißt in .de wird dem exikutierenden Beamten keinen sogenannten "Ermessensspielraum" zugestanden?
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von X-kmh kommt es ja noch immer auf die Situation und Umstände an in welcher die "Tat" begangen wurde.