abnehmbare AHK

  • Fakt ist, dass in der STVZO nirgendwo steht, dass du die Kupplung zu entfernen hast. Ebenso steht aber auch, dass das Kennzeichen lesbar bleiben muss. Somit haben wir konkrete Vorgaben. Anders sehe ich das bei anderen Anbauteilen, wie den optisch aufwertenden Kuhfängern. Da von diesen Teilen IMHO eine potenzielle Gefährdung im Fall eines Aufpralls mit Personen geht, gehören diese Teile, ABE hin oder her, beim Klüngelskerl (Schrotthändler) hinten auf den Wagen. Wir haben in DE keine Kängurus und keine Büffel in freier Wildbahn, welche mir die hochglanzpolierte Front ledieren können und unsere Fahrzeuge (Dosen) sind so konzipiert, dass die Motorhaube mit zum Sicherheitspaket gehört, welches ich mit diesenTeilen aushebel.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Zitat

    Original von heinz-helmut
    der kollege hat steif und fest behauptet, eine abnehmbare AHK MUSS immer unverzüglich abgenommen werden, sobald der hängerbetrieb beendet ist.


    Naja, ich sag's mal so: diese Regelung wäre wünschenswert!!
    Ginge sogar soweit ausschließlich abnehmbare AHKs vorzuschreiben und obiges grundsätzlich durchzuziehen.


    Warum?


    Ganz einfach: ich, resp meine Fahrzeuge (auch Motorrad!!) gehöre zu den seit Jahrzehnten AHK-Geschädigten!!! :evil:=motz=


    Jene mit AHK schieben beim Einparken ja grundsätzlich mal voll zurück bis es hinten kräftig "crunch!!!..." macht :-?
    Klar, auf seiner Dose passiert ja auch nix....
    Nur alle anderen haben davon laufend die Frontschäden :roll:
    Kann jede Woche hergehen und mein Kennzeichen ausdengeln, im Schnitt brauch ich alle 2 Monate neuen Kennzeichenrahmen, von den Rissen und Lackschäden an Stoßfänger und Frontblech mal abgesehen...
    Auch meiner Holden hatte dise Woche so ein "Spezi" die vorder Tafel halb runtergerissen (Tafel verbogen, Rahmen gebrochen, eine Schraube ausgerissen... neuen Rahmen kaufen, neue Löcher bohren, etc... mühsam!!!)
    Bei einem Wagen hatte mir mal so einer die Stoßstange bis zum Kühler reingedrückt, Lamellen verknittert und Kühler in der Mitte ~2,5cm durchgebogen!! (Kennzeichen mittig die typische Beule...)
    Hätte der mit 10g mehr angedrückt, wäre der Kühler EX gewesen... (mußten ihn sowieso tauschen weil der Flügel nur noch 2mm Abstand hatte... :evil:)


    Und bei der vorigen ST hatte ich schon mal verbogene rechte Fußraste von so nem Vogel, mit der Kugel genau erwischt; Alarm ging los, ich gleich rausgehuscht...
    Und wenn zur Rede gestellt natürlich immer alles voll abstreiten (obwohl die Trümmer seiner Plastikabdeckung ja genau unterm Raster lagen...)


    Absolute Unsitte dieser ignoranten ALs.... :evil:

  • hallo leute,


    danke mal für euere antworten.


    iss aber doch interessant, wie kontrovers das thema diskutiert wird.
    scheint mir aber immer mehr drauf rauszulaufen, das es diese abnahmepflicht in d nicht wirklich gibt, ausnahmne verdecktes kennzeichen.


    ob die abnahme wünschenswert wäre, steht auf einem anderen blatt. an meinem passat hab ich sie schon alleine wegen der optik möglichst schnell abgebaut. war dann einschließlich steckdose ujnsichtbar.


    an dem neuen honda crv ist das wieder ein bisschen anders. da sieht man von der ganzen kupplungsaufnahme derat viel eisen unter dem fahrzeug, dass es rein optisch auf die abnahme auch nicht mehr ankommt.


    könnte nur sein, dass die kupplung, so wie bei meinem passat, den blondinenpiepser beim rückwärtsfahren verrückt macht.


    x-trail bietet z.b. im prospekt nur eine starre kupplung an, dann aber auich nur OHNE den rückfahrpiepser


    gruß helmut


    gruß helmut

  • Helmut, kontrovers ist ja der Sinn eines Forums. Wenn 2 die selbe Meinung haben, ist einer überflüssig. Gilt für die Partnerschaft übrigens auch, egal wie intensiv. (schnell abschicken, sonst gibbet wieder Haue -%-)

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
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  • [Fred-versemmel-modus on]
    Gilt diese Vorschrift auch bei einem Ferrari :?:
    Schließlich stört die AK im Rückspiegel :mrgreen:
    [Fred-versemmel-modus off]

  • Zitat

    Original von Uwe#679
    Gilt diese Vorschrift auch bei einem Ferrari :?:


    Oder meinst "wegen" ...


    Gerade Besitzer von Sportwagen und Oldtimern haben wegen so AHK-rowdies ja immer gleich massiven Blechschaden...

  • Zitat

    Original von mbrII


    Oder meinst "wegen" ...


    Gerade Besitzer von Sportwagen und Oldtimern haben wegen so AHK-rowdies ja immer gleich massiven Blechschaden...


    hallo mbr,
    ich weiß nicht in welchem (scherben) viertel du wohnst. ich hatte in fast 50 jahren noch nie eine beschädigung durch eine AHK und ich hab auch selber noch nie eine verusacht, außer dass ich gelegentlich beim anhängen mit der deichsel meine eigne karre ein bisschen berührt habe.
    ich kenne auch niemand aus der nachbar- oder bekanntschaft, der wirklioch alle 2 monate wegen einer fremden AHK ein neues kennzeichen braucht


    gruß helmut

  • Zitat

    Original von heinz-helmut
    ich hatte in fast 50 jahren noch nie eine beschädigung durch eine AHK


    ...wohl der Vorteil wenn man am Land wohnt wo der nächste Nachbar mind 5km entfernt und die Karre ausschließlich in eigenem Hof/Garage steht...
    Hier in der City ist es the jungle... :-?
    Heutige Stoßfänger sind zwar meist aus Plastik und stecken einiges weg, aber eben auch nur so viel, und die Punktbelastung durch ne AHK ist ja nicht ohne...


    Alleine bei meinen damaligen Typ-11 hatte ich 3x deformierte Stoßstange (davon 2x incl Schaden an der Kofferraumhaube...)

  • Wortlaut StVZO, § 30c:
    Abs. I: Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, daß sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.
    Abs. II: Vorstehende Aussenkannten von Personenkraftwagen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bedingungen entsprechen.
    Abs. III ...


    In der Kommentierung zu § 30c StVZO (Peter Hentschel, Staßenverkehrsrecht 38.A. 2005) steht:
    Rdnr.3 zu § 30c StVZO: "Verkehrsgefährdende Teile des Umrisses sind z.B. hervorstehende 12cm über den FzUmriß hinausragende Auspuffrohre .... herausragende Türgriffe und Kühlerfiguren ...."


    Die Kommentierung verweist auf die Richtlinien für die Beschaffenheit und Anbringung der äusseren Fzgteile StVRL § 32 Nr. 2. (keine Ahnung, wo die zu finden sind)


    Von Besonderheit ist hier der Standort der Vorschrift im Zulassungsrecht. Das heisst, wenn z.B. eine AHK ohne ABE oder ohne Eintragung etc pp angebracht wird, erlischt möglicherweis die Betriebserlaubnis. Daraus alleine ergibt sich grundsätzlich noch keine Mithaftung bei einem Verkehrsunfall.


    Erst durch die Behauptung, die "abnehmbare" AHK erhöhe im Falle der Nichtabnahme die Betriebsgefahr, taucht ein solches Problem auf.
    Ob zur Begründung der Erhöhung der § 30c herangezogen kann, wage ich zu bezweifeln.


    Die pauschale Aussage von Olli ist zwar so m.E. nicht ganz zutreffend, aber gelöst wird das in der Praxis dann doch so. Da die meisten Unfälle streng genommen nach der Rechtsprechung des BGH für keinen der Unfallbeteiligten unvermeidbar sind, wird die grundsätzlich jedenfalls früher über §§ 7 und 17 pp StVG möglicherweise auftretende Mithaftung aus Betriebsgefahr damit gelöst, dass das Verschulden die eventuelle Mithaftung zurücktreten lässt. -%-


    Zur geistigen Erbauung: Ein Unfall ist dann unvermeidbar(unabwendbares Ereignis), wenn dem vom BGH so stilisierten Idealfahrer - dass ist einer, der keine Fehler macht - der Unfall auch passiert wäre.


    Fazit: eher unwahrscheinlich, dass eine Haftung eintritt, denn es muß ja jemand auf die Kupplung drauffahren und das ist der Blöde und dessen Verschulden überwiegt eine eventuell erhöhte Betriebsgefahr des Fahrzeugs mit Anhängerkupplung.(Olli-Prinzip :mrgreen:)




    mfG
    hermi

  • Zitat

    Original von mbrII


    ...wohl der Vorteil wenn man am Land wohnt wo der nächste Nachbar mind 5km entfernt und die Karre ausschließlich in eigenem Hof/Garage steht...
    Hier in der City ist es the jungle... :-?
    Heutige Stoßfänger sind zwar meist aus Plastik und stecken einiges weg, aber eben auch nur so viel, und die Punktbelastung durch ne AHK ist ja nicht ohne...


    Alleine bei meinen damaligen Typ-11 hatte ich 3x deformierte Stoßstange (davon 2x incl Schaden an der Kofferraumhaube...)


    mein dorf hat mit den angrenzenden gemeinden so knapp 350.000 einwohner und die entfernuing zum nächsten nachbarn liegt schon knapp unter 5 km :-)
    gruß helmut

  • Zitat

    Original von heinz-helmut
    mein dorf hat mit den angrenzenden gemeinden so knapp 350.000 einwohner
    gruß helmut


    Boaahhh, das nennst Du Dorf, bei mir wohnen knapp 2000 EW.

  • Zitat

    Original von Olli/Lippstadt


    Boaahhh, das nennst Du Dorf, bei mir wohnen knapp 2000 EW.


    @ olli ,


    du mußt das im zusammenhang sehen. im vergleich mit dem dorf an der donau und am prater iss das relativ klein und die stallungen liegen mit kleiner 5 km relativ eng beisammen.


    gruß helmut