Zulassung einer Police Pan

  • Moinsen, hat schon irgendjemand eine Police Pan, die noch nie im deutschen Straßenverkehr zugelassen war, beim TÜV für diie Vollabnahme lt. § 21 vorgeführt und alle originalen Blitzanlagen und das Signalhorn in die Papiere eingetragen bekommen ?

  • Zitat

    Original von PanVec
    ...und alle originalen Blitzanlagen und das Signalhorn in die Papiere eingetragen bekommen ?


    Bin zwar nicht mit .de Zullasung bewandert, denke aber mit blauen Gläsern kannst das wohl knicken...
    Bei uns dürftest zwar orange Gläser dran haben, jedoch nicht betriebsfähig, da auch Gelblicht unter "Signalfahrt" fällt und somit Genehmigung erfordert...
    Aber warte mal was zB Olli dazu meint...

  • Das gilt nicht nur für Köln, sondern für die gesamte BRD. Die Paragraphen sind mir bekannt. Danke.
    Ich suche die "Lücke" ...

  • Moin Moin


    Schreibe doch einfach mal DiBo oder Olli an !


    Die werden dir da doch bestimmt aushelfen können !

    Ich bin nur für das
    verantwortlich,
    was ich sage
    nicht dafür. was
    Du verstehst!
    :mrgreen:



    PAN there is no better Way to Fly GOO or you ride a Street

  • Wir haben doch seit neuestem einen TÜVler im Board. Der müsste das wissen. Ich glaube aus Mönchengladbach oder so. Ich geh gleich mal suchen.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • naja, der Rudolf (Erwin) is ja schon über eine Jahr hier im Forum. ... :lol:
    Aber wenn einer dezidiert Ahnung hat, dann er!


    Rudolf, .... sach wat! --- GOO

    Wenn Gott gewollt hätte, dass

    ich anderen in den Arsch krieche, wäre ich ein Zäpfchen geworden

  • Die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Signaleinrichtungen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und Wegerechten ist nur
    mit Ausnahmengenehmigungen - ich meine Justizministerium und/oder
    Verkehrsministerum - möglich.
    Also, kein klassisches Blaulicht und Martinshon.


    Ich glaube - nicht wissend - akustische Signaleinrichtungen (Hupe)
    dürfen nicht mehrtönig sein, also auch kein Ami- oder UKsignal.


    Auch gelbes Blinklicht, wie z.B. für Schwertransport o.ä., obliegt
    einer besonderen Genehmigung.


    Aber der TÜV wird es genau wissen ....


    Gruß
    DiBo

  • Moin Dirk, das ist grundsätzlich richtig. Aber interessant wird ja die Lücke, damit ich es eingetragen bekomme. Zu den offiziellen Gruppen, die dies eingetragen bekommen könnten, gehöre ich nicht.

  • Erwin sacht wat,
    hab gerade mit Benno telephoniert.
    Die Möglichkeit einer legalen Eintragung, sind gleich null.
    Pabst werden ist wahrscheinlich einfacher.