War ich so schnell?

  • Vielleicht hilft dies weiter
    Gefunden im ADAC Recht
    eschwindigkeitsmessung bei Motorrädern nicht mit jedem Messgerät zulässig


    Das Kammergericht Berlin (Az: 3 WS B 650/10) hat sich sehr kritisch mit der Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät Laveg VL 101 bei Motorrädern auseinander gesetzt.
    Anlass war ein Bußgeldbescheid gegen einen Motorradfahrer, der von vorn über eine Messdistanz von 199 Metern gemessen wurde.


    Das Gericht erachtete diese Messung für nicht zulässig. Es begründete seine Entscheidung u.a. wie folgt:


    Wird eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät vom Typ Laveg VL 101 in Bezug auf ein Motorrad vorgenommen, so liegt bei einer Messung aus einer Distanz von 199 Metern keine standardisierte Messmethode vor, da ein Motorrad kein reflektierendes vorderes Kennzeichen hat und bei einer Ausrichtung des Messstrahls auf Karosserieteile die Bedienungsanleitung dieses Messgeräts den Messbereich auf 30 bis 150 Meter einschränkt.Bei einem von vorne angemessenen Motorrad scheidet eine Messung jedoch aus, weil ein vorderes Kennzeichen nicht vorhanden ist. Es kann daher nur eine Messung auf Karosserieteile durchgeführt werden. Für derartige Messungen schränkt die Bedienungsanleitung des Geräts den Messbereich jedoch auf 30 bis 150 Meter ein. Die hier vorgenommene Messung aus einer Distanz von 199 Metern auf ein Karosserieteil lag daher ausserhalb des durch die Betriebsanleitung definierten zulässigen Messbereichs.


    In der Praxis bedeutet dies, dass jeder betroffene Motorradfahrer bei einem Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ganz genau prüfen sollte, welches Messgerät verwendet wurde. Bei einer „Frontmessung“ mit dem Gerät Laveg VL 101 und einer großen Messdistanz sollte dann ernsthaft geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erwägen ist.

    -----------------------------
    Gruß Günther


    Zu alt zum Arbeiten, zu jung zum Sterben
    darum nütze den Rest deiner Zeit um mit Spass Moped zu fahren :lol::lol:

  • @ Günther
    Leider hat das einzelne Urteil eines Kammergerichts keine rechtsverbindliche Auswirkung auf andere Verfahren. Erst bei OLG-Urteilen wird eine getroffene Bewertung für andere Gerichte rechtsverbindlich, d.h. sie haben analog zu entscheiden. Ob Klaus-Dieter mit dem Laveg, dem LTI oder einem anderen Gerät gemessen wurde, wissen wir leider auch nicht, aber das würde trotz des Berliner Urteils nichts ändern.


    Und dann hat Klaus-Dieter im Eingangsbeitrag geschrieben, er wurde von hinten gelasert, Dein Präzedenzfall bezieht sich auf eine Frontmessung ;-).

  • Hallo,
    heute hat es mich erwischt. Ich wurde mit 74 Km/h gelasert und habe es nicht mitbekommen. Es wurde von hinten gelasert. Auf meine Frage,welcher Punkt anvisiert wurde,wurde mir das Nummernschild genannt. Zwischen dem möglichen Messpunkt und der Stelle an der ich gestoppt wurde liegen max. 500m. Das Straßenstück ist dort zweispurig. In dem Bereich habe ich die Spur gewechselt. Da an dem Ort noch Reif auf der Straße war,habe ich es langsam angehen lassen. Vom Gefühl her um die 60 Km/h. Über die Geschwindigkeitsmessung der Polizei war ich überrascht. Kann es sich hier um einen Messfehler handeln? Nein,ich will mich nicht drücken. Ich war mit mehr als dort erlaubten 50 Km/h unterwegs,aber so schnell nun auch wieder nicht. Wie kann man die Sache auf Korrektheit über prüfen?


    Klaus-Dieter, also ich würde die €80.- bezahlen und knurrend den 1 Punkt in Flensburg zur Kenntnis nehmen, so what:roll:
    Bei uns hättest du den Schein für 1 Monat weg und wärst Sfr. 250.- los. Da geht's euch noch recht gut bei der Strafbemessung;-)

  • Ein kleiner Auszug aus den Busgeldkatalog 2011.


    Das sind ja richtige Discount-Preise -%-


    ... wie Markus schon sagte... -%-

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=


  • ..... bei korrekter Handhabung......


    Die korrekte Handhabung sollte durchaus überprüft werden.... (wenn sich aufgrund der angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung der Aufwand lohnt.... insbesondere wenn die Fahrerlaubnis in Gefahr ist...)


    Nicht selten lohnt der Aufwand..... wenn man einen Anwalt findet der sich in dieser Materie gut auskennt.... (sollte jemand hier Bedarf haben... ich kenne einen... der hat z.B. Providia-Messungen mit dem Motorrad wirkungsvoll angezweifelt... seitdem dürfen die in Kurven nicht mehr messen, da der Reifenumfang in Schräglage von den geeichten Werten abweicht) - ein typischer Fall von fehlerhafter Anwendung


    Auch Laser werden nicht selten falsch gehandhabt....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • :idea: Wenn das NAVI läuft, kann man auch den Track mal konsultieren

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • Bitte nicht böse sein, aber i ch finde es einfach albern jede Geschwindigkeitsüberschreitung gerichtlich/anwaltlich anzuzweifeln...
    Ob nun der Reifenumfang sich in Schräglage verändert oder nicht....
    Toleranzwerte werden noch immer i.S.d. Verursachers abgezogen...
    Wir lähmen die Justiz, klagen gegen alles und jeden, notfalls bis vor das Landgericht, nur weil mögliche vorhandene Punkte im Klageverfahren verjhähren würden... und, und...


    Ja, natürlich, keiner war so schnell, wie gemessen wurde....
    Es gibt in Europa Länder, da kann die Geschwindigkeit geschätzt werden....

  • Darum geht es nicht jede Übertretung anzuzweifeln, es geht auch oft um die Sinnhaftigkeit und Abzockerei!
    Geschwindigkeitskontrollen sollen an unfallträchtigen Stellen durchgeführt werden aber allzu oft geht es nur um Geld in den Haushaltskassen der Kommunen.
    Ich habe auch schon 15 € für 3 km zu schnell zahlen dürfen und zweifle da die Sinnhaftigkeit an.
    Wir haben in der Nähe (Odenwald) eine Strecke mit 50 für Motorräder wegen Lärmschutz, dort wird ständig geblitzt. Eine Messung des Lärmpegels mit optischer Anzeige wäre da besser. Man kann im 1. Gang 50 fahren oder auch im 5. Gang. Was ist wohl lauter? Dies hätte für viele einen sinnvolleren "Erziehungseffekt"!
    Beispiel eines Bekannten:
    Er wurde innerhalb einer Ortschaft gelasert!
    Als der Polizist in anhielt und dies mit ihm erörterte, sagte mein Bekannter:
    Da auf dieser Strecke viele Straßen von rechts kommen achte ich lieber auf den Verkehr von rechts als ständig auf den Tacho zu schauen.
    Antwort des Polizisten: Dies sehe ich ein, ich bin selbst Motorradfahrer!
    Da sie nur 6 Km zu schnell waren kann ich eine mündliche Verwarnung geben!

  • ...Es gibt in Europa Länder, da kann die Geschwindigkeit geschätzt werden....



    Jau, hier zum Beispiel...

    Ein deutscher Tourist fährt durch das Burgenland. Plötzlich wird er von einem am Straßenrand stehenden Polizisten angehalten. "Das macht 300 Schilling Bußgeld", sagt der Polizist. "Sie sind viel zu schnell gefahren!" "Mann, wie wollen Sie das denn überhaupt feststellen?", fragt der Tourist. "Sie haben doch gar kein Radargerät!" "Hugo!", ruft der Polizist. "Hugo, komm mal raus!" Aus dem Gebüsch am Straßenrand erscheint ein zweiter Polizist. "Sag, Hugo, wie schnell ist der Kerl gefahren ?" "Ssssssst." "Und wie schnell hätte er fahren dürfen?" "Ssst!"

    Tschulligung für off Topic aber das juckte jetzt doch im Finger. ;-)

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Mal völlig unabhängig von Klaus-Dieters Messgeschichte:


    Es ist müssig, sich über den Sinn/Unsinn und insbesondere den Ort, wo diese Messungen durchgeführt werden, zu echauffieren. Wir wissen alle, es gibt Kommunen/Polizeibehörden, die orientieren sich an Unfallbrennpunkten oder Gefahrenstellen und solche, denen es nur um´s Kohle machen geht. Unterm Strich beisst die Maus keinen Faden ab, § 3 StVO - Geschwindigkeit gibt den Kontrollorganen immer recht, weil dieses Gesetz immer und überall gilt, ob an Gefahrenstellen, am Krankenhaus, am Kindergarten oder einfach nur da, wo eigentlich nix Gefährliches ist, selbst wenn man mit 200km/h da lang kachelt. Ich war auch oft genug angepisst, wenn ich zahlen musste, ändern tat das nichts.


    Ich bin auch nicht päpstlicher, als der Papst; wenn ich für jede unweise Fahrerei erwischt/geblitz oder geknipst worden wäre, bekäme ich die nächsten 500 Jahre meinen Lappen nicht in die Finger. Ich habe mich selbst schon zweimal aus einem drohenden Fahrverbot rausgewunden (Blitzer-Frontfoto, aber der Radarfritze hatte mein Kennzeichen beim Vorbeifahren notiert), Glück gehabt, weil ich nicht gut im Helm zu erkennen war und wusste, wie man das anstellt mit dem Einspruch (ohne Anwalt übrigens).


    Ich teile daher die Auffassung von Dirk, wenn´s unumgänglich ist, löhnen, zwei Jahre etwas bewusster fahren und dann ist das Konto in FL wieder sauber. Und die Tarife im benachbarten Ausland haben die Kollegen bereits aufgezeigt, nirgends in Europa ist es so günstig, sich über Verkehrsregeln hinwegzusetzen, als in D. Von daher ist unser Stöhnen, ich schliesse mich da nicht aus, ein Stöhnen auf hohem Niveau.


    Am 12.1.2012 bin ich auch wieder punktefrei, dann sind die zwei Jahre rum :oops:

  • Dirk und Olli,


    ich gebe euch vollkommen recht.


    Und von mir als derjenige, der auch hin und wieder hinter der Laserpistole steht, sei noch angemerkt:


    1. Die Verkehrsvorschriften sind dazu da, eingehalten und nicht von jedem angezweifelt zu werden. Ob der einzelne Verkehrsteilnehmer eine Sinnhaftigkeit anzweifelt, ist völlig schnuppe. Die Vorschrift besteht und dann isses so und ich hab mich dran zu halten.


    2. Bei jeder Messung werden Protokolle geführt und umfangreiche Einmessungen des Gerätes durchgeführt, die späteren Gerichtsverfahren standhalten müssen.


    Ich habe in 37 Dienstjahren schon an etlichen Gerichtsverfahren als Zeuge teilgenommen und kann aus dieser Erfahrung nur ein Fazit ziehen:


    Lieber kurz ärgern und zahlen als lange bangen und dann doch zahlen.

    Grüße aus dem Sauerland von Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von Onkel Otto ()