Frontscheinwerfer - Lampenwechsel

  • Zu den letzten Einträgen zum Überholen .Eigentlich ist es doch ganz einfach:


    Das Überholen oder Verbot dazu wird doch u.a. mit dem Zeichen..276 und 277. geregelt. das heißt doch: "Überholverbot mehrspuriger Kraftfahrzeuge UNTEREINANDER " . )Gibt es nochmals Zusatzzeichen wie z.B.-> Tonnage, Fahrzeugabbildungen wie Wohnwagen, Wohnmobile usw. dann gilt das hierfür.
    Das heißt, mit dem SOLO-Motorrad darf ich überholen , mit dem Gespann nicht. (mehrspurig). Das Auto kan mich auf der SOLO-Maschine überholen, aber nicht das Gespann.


    das ist doch in der STVO klar geregelt. u.a.
    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Wohnmobil02.php


    http://www.uelzen.de/Portaldat…lverbot_Bahnuebergang.pdf


    und nachfolgend umfangreich mit Bildern:


    http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php --> Pos. "Bemerkung zu 53 u. 54. und folgende Zusatzbilder. --> "Ge- oder Verbot
    Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“ angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet.


    Gruß
    Hendrijk

    hilf dir selbst, dann hilft dir Gott.
    Member Of The World's Toughest Motorcycle Riders - IBA-Nr.: 59888

  • ...Das Überholen oder Verbot dazu wird doch u.a. mit dem Zeichen..276 und 277. geregelt. das heißt doch: "Überholverbot mehrspuriger Kraftfahrzeuge UNTEREINANDER " . )Gibt es nochmals Zusatzzeichen wie z.B.-> Tonnage, Fahrzeugabbildungen wie Wohnwagen, Wohnmobile usw. dann gilt das hierfür.
    und nachfolgend umfangreich mit Bildern:


    http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php --> Pos. "Bemerkung zu 53 u. 54. und folgende Zusatzbilder. --> "Ge- oder Verbot


    Als Ausländer bin ich jetzt etwas verwirrt =kratz=
    Da steht :"Zeichen 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art" :o

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • atomar - Was heißt hier Ausländer. Ist doch alles eingedeutscht ;-). Spaß beiseite
    Über den Überholschildern auf dieserLinkseite steht doch : "Ge- oder Verbot:
    Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von MEHRSPURIGEN Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“ angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet." Betonung auf "mehrspurig" . Wenn die Solomaschine - einspurig - ebenfalls gemeint wäre, dann wäre unter dem Überholschild noch ein kleines, schwarz/weiß, viereckiges mit einem Motorradpiktogramm angebracht. (Diese Konstellation habe ich noch nicht gesehen, was aber nichts zu sagen hat !) Bei dem Zeichen 276 -> 2 Pkw´nebeneinander, heißt dann, dass Pkw, LKW und Gespann (mehrspurig) keinen anderen PKW,LKW oder Gespann überholen darf. Solomaschinen - einspurig Mofa, Moped oder so- ja. Bild 277 (LKW überholt PKW) heißt ,dass kein LKW bzw mehrspuriges Gefährt über 7,5to, einen anderen PKW, LKW, oder Gespann überholen darf. Einspurige Solofahrzeuge - ja. Aber bei diesem Bild - Konstellation - ein Pkw darf einen andern PKW, LKW oder Gespann überholen. Solomaschinen auch. Einschränkung / Varianten wären durch zusätzliche viereckige unterhalb angebrachte Zusatzschilder möglich. Siehe Spureinschränkungen in Autobahn-Baustellenbereichen. Wichtig sind dann die 7,5 to. bei einem großen Kombi u. einem schwer beladenem Hänger kann es schon kritisch werden.......und wer ganz sicher gehen will, der bleibt hinter Allem -%-

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  • Zu den letzten Einträgen zum Überholen .Eigentlich ist es doch ganz einfach: ....


    Das heißt, mit dem SOLO-Motorrad darf ich überholen , mit dem Gespann nicht. (mehrspurig). Das Auto kan mich auf der SOLO-Maschine überholen, aber nicht das Gespann.
    Gruß
    Hendrijk


    Anscheinend doch nicht so einfach, denn das ist falsch.
    Aber auch mit dem AG Düren befindest Du Dich in nicht entschuldbarer Gesellschaft, nämlich in einem vermeidbaren Verbotsirrtum.


    Du darfst mit einem einspurigen KfZ (z.B. mit einem Motorrad im Bereich des Zeichens 276 kein mehrspuriges KFZ überholen, umgekehrt darf das Auto Dich auf dem Motorrad schon überholen.


    Wo ist denn hier jetzt die Rennleitung, die wissen das doch aus dem ff.


    Hentschel Straßenverkehrsrecht 38.A Rdnr. 38 zu §5 StVO meint:


    Beim Zeichen 276 dürfen einspurige Kfze ... nur andere einspurige Kfze überholen ...

  • Alles voll korrekt, Hermi; Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Den eng zusammengequetschtern Text von Tornado hatte ich mir nicht angetan, zu schwierig zum Lesen, weil alles "én block" getippert. Es lebe der Absatz.