Zu den letzten Einträgen zum Überholen .Eigentlich ist es doch ganz einfach:
Das Überholen oder Verbot dazu wird doch u.a. mit dem Zeichen..276 und 277. geregelt. das heißt doch: "Überholverbot mehrspuriger Kraftfahrzeuge UNTEREINANDER " . )Gibt es nochmals Zusatzzeichen wie z.B.-> Tonnage, Fahrzeugabbildungen wie Wohnwagen, Wohnmobile usw. dann gilt das hierfür.
Das heißt, mit dem SOLO-Motorrad darf ich überholen , mit dem Gespann nicht. (mehrspurig). Das Auto kan mich auf der SOLO-Maschine überholen, aber nicht das Gespann.
das ist doch in der STVO klar geregelt. u.a.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Wohnmobil02.php
http://www.uelzen.de/Portaldat…lverbot_Bahnuebergang.pdf
und nachfolgend umfangreich mit Bildern:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php --> Pos. "Bemerkung zu 53 u. 54. und folgende Zusatzbilder. --> "Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“ angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Kraftfahrzeuge, einschließlich ihrer Anhänger, die angegebene Grenze überschreitet.
Gruß
Hendrijk