Parken auf nicht als Parkfläche ausgewiesenen Flächen

  • Liebes Forum,


    durch Verlegung meiner Arbeitsstätte an den Raschplatz in Hannover, bin ich ab Juni gezwungen mangels ausgewiesener Motorradparkplätze meine liebe Pan auf dem Gehweg am Gebäude zu parken. Der Gehweg ist dort ca. 10 Meter breit und wird kaum von Passanten frequentiert. Ergo wird eine Behinderung durch meine abgestellte Pan nicht stattfinden. Feuerwehrzufahrt ist dort auch keine. Parken auf Flächen mit Parkschein fällt aus Kostengründen und zeitlicher Begrenzung ( max. 2,5 Std. ) flach, wie auch Parkhaus, da kein Zugang für Krad.
    Meine Frage nun, muß ich mit permanenten Lampen oder gar Abschleppen rechnen?

  • Ruf doch einfach mal die Stadtverwaltung an und frage. Dafür sind die doch eigentlich da !

    Gruß Eberhard


    Nach eienr Stidue der Cmabridge Uinverstiaet, ist es eagl in wlehcer Reiehnfogle die Bchustebaen in Woeretrn vokrmomen. Es ist nur withcig, dsas der ertse und lettze Bchusatbe an der ricthgien Stlele snid. Der Rset knan total falcsh sein und man knan es onhe Porbelme leesn.

  • Ich denke mal, dass dieses Problem anders herum besichtigt werden muss.
    Da steht eine Wolfgangpan 3 Monate unbehelligt auf dem Bürgersteig, keiner sagt was und niemanden stört´s. Irgendwann steht aber da auch eine 2. und 3. und........>
    Um dem aber Vorzubeugen, dass sich dort ein Moppedparkplatz einschleicht, wird die Leitung zeitig eingreifen. Wäre ein Versuch, nur der macht kluch, wert? Je nachdem, wie die Ordnungsamtsleitung gestrickt ist. ;-)
    Dieses Phänomen ist schön in der Unistadt Münster zu beschauen. Du stellst irgendwo ein Fahrrad ab und spätestens nach 3 Wochen pulken sich an der Stelle Heerscharen von Fietsen in allen Altersklassen.

    Gruß, Hannes

    Der Weg sei das Ziel;
    Das Ziel ist im Weg;
    Weg mit dem Ziel!

  • Verkehrsrecht ist nicht mein Spezialgebiet, aber ich meine, dass das Parken auf Gehwegen grundsätzlich für Kraftfahrzeuge verboten ist. Ausnahmen müssen extra beschildert sein.
    Ob mit oder ohne Behinderung macht nur den Unterschied, dass es mit Behinderung noch
    kostenintensiver wird.

  • So issesGOO .


    Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich unzulässig (§ 12 IV StVO), es sei denn es ist durch Zeichen 315 ausdrücklich erlaubt. Das grundsätzliche Verbot des Parkens auf Gehwegen gilt für alle Kraftfahrzeuge und damit auch für Motorräder (BVerwG NJW 04, 1815).


    Daher ist es Glücksache, ob Deine örtlichen Knöllchenschreiber darüber hinwegsehen oder auch nicht.

  • Danke für Eure schnelle Antwort,


    hatte ich mir so schon gedacht, kann ich dann wohl vergessen. Da meinem Arbeitgeber das Parkplatzproblem seiner Mitarbeiter am Allerwertesten vorbei geht und für mich das einzig schöne an meinem Job der Arbeitsweg ( 80 KM tgl.)
    mit dem Mopped ist, werde ich einen Antrag auf einen 2x3 Meter grossen Spind stellen! Dann drehen die in der Verwaltung durch.:mrgreen:

  • Hi Wolfgang,


    ich würde zwei Dinge untersuchen. Zum einen würde ich einen freundlichen Brief an die Stadt Hannover schreiben, mit der Frage wo man denn sein Motorrad länger als 2,5 Stunden parken darf, wenn einem der Zugang zum Parkhaus verwehrt wird. Vielleicht gibt es ja eine (schriftliche!) Sonderparkerlaubnis für den Gehweg - dann bist Du fein raus.
    Zum anderen würde ich versuchen einen geeigneten Parkplatz in der Peripherie zu finden und von dort per ÖPNV zu fahren - ich gehe mal davon aus, dass die letzten paar km durch die Stadt nicht unbedingt zu den schönsten des 80km Arbeitsweges gehören.


    Nur so als Idee.

  • Hi Wolfgang,


    ich würde zwei Dinge untersuchen. Zum einen würde ich einen freundlichen Brief an die Stadt Hannover schreiben, mit der Frage wo man denn sein Motorrad länger als 2,5 Stunden parken darf, wenn einem der Zugang zum Parkhaus verwehrt wird. Vielleicht gibt es ja eine (schriftliche!) Sonderparkerlaubnis für den Gehweg - dann bist Du fein raus.
    Zum anderen würde ich versuchen einen geeigneten Parkplatz in der Peripherie zu finden und von dort per ÖPNV zu fahren - ich gehe mal davon aus, dass die letzten paar km durch die Stadt nicht unbedingt zu den schönsten des 80km Arbeitsweges gehören.


    Nur so als Idee.


    Hallo Andy,


    zu 1: Werde ich mal versuchen, vielleicht klappt es.
    zu 2: Arbeite bis nachts um 3, müsste dann bis ca.5 Uhr am Bahnhof rumlungern bis die erste Bahn fährt. Bin dann ca. 6.30 bei mir in der Wallachei.
    :( Und im Sommer im vollen Ornat Bahn fahren, mir wird es auf der Pan schon zu warm.

    3 Mal editiert, zuletzt von volvo ()

  • ok, das mit der Arbeitszeit wußte ich ja nicht - das solltest Du dann aber in dem Schreiben an die Stadt unbedingt mit aufführen.
    Aber für die Klamotten - also die Pan hat doch schöne große Koffer .... ;-)

  • Das mit dem Anschreiben an die Stadt würde ich persönlich nicht tun. Es wird Dir keiner eine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf dem Gehweg erteilen, damit Du nicht so weit laufen mußt. Klingt jetzt böse, ist aber nicht böse gemeint. Und selbst wenn, müßtest Du für die Genemigung 1. Gebühren zahlen, 2. diese deutlich sichtbar auslegen, was nun nicht besonders praktikabel ist. Die würde ständig geklaut werden und müßtest wieder neu zahlen.
    Versuche doch mit einem der Tiefgaragenbetreiber in unmitellbarer Nähe einen guten Preis für einen STellplatz im Eckchen auszuhandeln.
    Wenn Du doch an die Stadt schreiben möchtest, dann rege doch die Einrichtung eines Kradparkplatzes an.

  • Es wird Dir keiner eine Ausnahmegenehmigung zum Parken auf dem Gehweg erteilen, damit Du nicht so weit laufen mußt.


    Es geht nicht in erster Linie um die Genehmigung, sondern darum wo das Motorrad überhaupt abgestellt werden kann, da Parkplätze auf 2,5h begrenzt sind und Parkhäuser ein Kradverbot haben.


    1. Gebühren zahlen


    Gut möglich - müssen aber vermutlich die Kollegen im Parkhaus auch - kommt also auf die Höhe an. Mit etwas Glück kostet sowas nur einmal - ein Parkhaus kostet immer wieder Geld.


    2. diese deutlich sichtbar auslegen, was nun nicht besonders praktikabel ist. Die würde ständig geklaut werden und müßtest wieder neu zahlen.


    Dem ist nicht so! Am Fahrzeug kann u.U. eine Kopie reichen (oder auch gar nichts). Das Schreiben muss natürlich immer dabei sein, wenn jemand fragt bzw. kann bei einem Knöllchen dann vorgelegt werden. Wir hatten das mal mit einer Behinderten-Parkerlaubnis durch - man muss das nur klar kommunizieren.


    Versuche doch mit einem der Tiefgaragenbetreiber in unmitellbarer Nähe einen guten Preis für einen Stellplatz im Eckchen auszuhandeln.


    Dazu muss aber erstmal verhandelt werden, dass man da überhaupt rein darf. Solange da so ein Motorrad im roten Kreis an der Einfahrt hängt, begibt man sich damit auf genau so dünnes Eis wie beim Parken auf den Fußweg!


    Wenn Du doch an die Stadt schreiben möchtest, dann rege doch die Einrichtung eines Kradparkplatzes an.


    Das würde die Frage "wohin mit dem Krad" ja beinhalten bzw. wäre eine mögliche Antwort.



    PS: Wolfgang, no Problem - ich habe auch so gesehen, dass Du mich meinst :lol:

    Andy


    Pan mit Panda - wie passend!

    2 Mal editiert, zuletzt von Andy ()

  • Ich wünsche bei diesen Versuchen wirklich viel Glück !
    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz in der Nähe der Arbeitsstelle,
    insbesondere für ein Motorrad schonmal gar nicht.
    Eine Ausnahmegenehmigung wird es auch nicht geben.


    Ich selbst habe bisher immer ein Plätzchen für meine Maschine gefunden ...
    nee, einmal nicht in Torgau hat mich eine Politesse fürs Parken in der Fußgängerzone abgemalt.