An die Admins & Mods ( JMSTV )

  • Ab den 1 .1.2011tritt der "Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft man sollte sich mal Gedanken machen wie man die Web-Seite kennzeichnet. Demnach ist jeder Forenbetreiber verpflichtet eine seite zu kennzeichnen ( JMSTV )zwegs Altersbeschränkung.


    http://www.heise.de/newsticker…icht-Updates-1144566.html


    Klar, da die jugendlichen PAN Fahrer ( --:-- ) vor bösen Einwirkungen geschützt werden müssen :mrgreen:


    Sorry, aber manchmal frag ich mich, ob ich im falschen Film bin :roll:


    Oder soll die Altersbeschränkung für Fahrerlaubnisse AU jetzt auf 16 runtergesetzt werden :roll:

  • Ich vermute mal, dass wenn im Forum ein Bild von einem Naked-Bike auftaucht, dieses mit "erst ab 18J" zu kennzeichnen ist. Ebenso, wenn auf der Seite ein Link zu einer solchen Seite steht. Z.B Hier


    Wie sagte schon Obelix :?: Die spinnen die ... 0))((0

    Gruss aus Fällanden (near Zurich) oder aus dem Appenzellerland... je nach dem
    atomar


    :lol: Kurven sind zum Befahren da :lol:
    Fahr nicht schneller, als dein Schutzengel fliegen kann GOO


    Kreidler Florett (50ccm/80kmh) / Honda CM125 C / Honda CM250 C / Honda CB750 F2 / Honda CB900 F2 bol d'or / ST1300-2 (Jg 2003) silber RIP =bet=

  • http://www.fsm.de/de/jmstv-2011


    Siehe dort insbesondere:


    Ich habe user generated content in meinem Angebot. Muss bzw. kann ich das auch klassifizieren? Muss ich den Content überwachen?


    Man kann diese Inhalte klassifizieren, eine Verpflichtung besteht aber nicht. Voran zu stellen ist hierbei, dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.


    Die Kennzeichnung einer ganzen Plattform mit user generated content ist aber möglich. Sie setzt laut JMStV voraus, dass gewisse Standards erfüllt sind, etwa das Anbieten von Notice-and-Takedown-Verfahren (Meldemöglichkeit von für die angegebene Altersstufe ungeeigneten Inhalten). Soweit dies der Fall ist, kann der Anbieter also auch Plattformen mit user generated content klassifizieren, selbst wenn dort zwischenzeitlich einzelne Inhalte von Dritten eingestellt sind, die nicht der angegebenen Altersstufe entsprechen. Soweit der Anbieter hiervon Kenntnis erhält (etwa dadurch, dass ein Nutzer die Meldemöglichkeit nutzt), muss er den Inhalt entfernen oder das Gesamtangebot mit einer höheren Altersstufe kennzeichnen. Er kann also die Altersstufe festsetzen, die er bei der Bearbeitung von Meldungen über ungeeignete Inhalte selbst als Beurteilungsstufe ansetzt. Die Verantwortung des Hosters bzw. Plattformanbieters für Inhalte Dritter ab Kenntnis gilt aufgrund der europarechtlichen Vorgabe auch schon heute und unabhängig von Fragen des Jugendmedienschutzes, vgl. § 10 TMG.



    Eine allgemeine Kennzeichnung mit der Altersangabe 14 Jahre sollte daher genügen, sowie ein "Melden" Button um jugendgefährdende Witze/Bilder usw. (also nicht Tageszeitungstaugliche) zu melden, damit sie dann von einem Mod gelöscht werden.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • ich frage mich auch, was diese Kennzeichnung soll? Würde sie jemals einen Jugendlichen davon abhalten alsdann entsprechende Webseiten zu meiden?0))((0


    Da hat die Wir-müssen-alles-regeln-kontrollieren-schützen-können-Fraktion mal wieder mächtig zugeschlagen.

    Gruss Herbert
    CH-STOC#34
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  • Hallo


    Weis zufällig einer , ob da auch Altersbeschränkungen nach oben drinstehen - nicht das ich zwar ne Pan fahren , aber keine Bilder mehr davon ankucken kann....:mrgreen:


    Gruß Dieter

  • ich frage mich auch, was diese Kennzeichnung soll? Würde sie jemals einen Jugendlichen davon abhalten alsdann entsprechende Webseiten zu meiden?0))((0


    Entsprechende Software filtert entsprechend der Kennzeichnung die jeweiigen Webangebote heraus... zumindest für Eltern die kleinere Kinder haben eine Sache die ok ist.


    Und hast du schon mal erlebt dass ein Jugendlicher die "Ich bin 18 Seite" mit ja beantwortet obwohl er erst 15 ist..... das würden die doch nie nicht tun....

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Wenn ich als Elter firm genug bin entsprechende Software zu installieren - jibbet ja jetzt schon zu genüge, kann die bereits jetzt entsprechend konfiguriert werden, um zu mindest die kleinen Kinder zu schützen. Sobald die auch nur ein bisschen grösser werden, haben die soviele Möglichkeiten dranzukommen wo sie wollen. Ich denke da nur an Browser die z.b. ohne Installation ab Stick laufen. Wer hat daheim schon eine feste IP-Adresse, um *wirklich* zensurmässig arbeiten zu können. Man soll die creative Energie des jungen Nachwuchses nicht unterschätzen.


    Von daher mag eine geforderte Kennzeichnung von Webinhalten eine Erleichterung sein. Naja, und wo's nützt, schadets ja auch nicht.

    Gruss Herbert
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