Vorsicht bei der Ausfahrt im Bereich Memmingen

  • Bei einem Verkehrsunfall auf der Staatsstraße 2013 zwischen Markt Rettenbach und Ottobeuren ist am frühen Sonntagabend ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Der aus Richtung Markt Rettenbach kommende 37-Jährige geriet nach Polizeiangaben in einer Rechtskurve auf eine Ölspur, verlor die Kontrolle über seine Maschine und prallte frontal in einen entgegenkommenden Pkw. Der Krad-Fahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Die 60-jährige Fahrerin des entgegenkommenden Pkw wurde durch den Unfall nur leicht verletzt.


    Im Zuge der Unfallaufnahme wurde bekannt, dass ein Unbekannter zuvor vermutlich eine Glasflasche mit Öl auf die Straße geworfen hatte und damit für die Unfallursache verantwortlich ist. Im Bereich zwischen Ottobeuren und Erkheim wurden der Polizei zufolge insgesamt etwa zehn Öl-Lachen mit Glassplittern aufgefunden. Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall geben können, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Memmingen, Tel.: 08331/1000, zu melden. (PI Memmingen).


    Quelle: T-online

  • Zitat

    dass ein Unbekannter zuvor vermutlich eine Glasflasche mit Öl auf die Straße geworfen hatte und damit für die Unfallursache verantwortlich ist

    So eine Drecksau.....:evil:

  • Wenn sie diese "Person" denn ausfindig machen und fassen, gibt`s hoffentlich eine Anklage wegen Mordes.

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Wenn sie diese "Person" denn ausfindig machen und fassen, gibt`s hoffentlich eine Anklage wegen Mordes.


    Kannste vergessen. Höchstens fahrlässige Tötung:-?
    Und wenn er Glück hat, kann man ihm nicht mal was nachweisen, wenn man ihn denn überhaupt schnappt. So ein Depp0))((0
    Mein Beileid den Hinterbliebenen.

  • Kam bei uns schon den ganzen Tag im Radio...
    Das nennt sich dann gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. In diesem Fall mit Todesfolge. Mord kanns nicht sein, höchstens Todschlag, auf alle Fälle wirds kein Gerechtes Urteil geben...


    cu,
    Motte...

  • dafür gibts keine Worte.


    Das ist für mich Vorsatz, mit Wissen und Wollen.


    Der wollte das jemand zu Tode kommt, was ihm leider auch geglückt ist, nach meinem Verständnis ist das Mord.


    Mein Verständnis juckt nur niemand.


    Ich schreib auch nicht, was ich grad über so eine unbeschreiblich dumme Person denke.........


    Mein tiefstes Beileid den Hinterbliebenen, die einen lieben Menschen wegen einer menschlichen Hülle ohne Hirn und Herz verloren haben.

  • Kam bei uns schon den ganzen Tag im Radio...
    Das nennt sich dann gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. In diesem Fall mit Todesfolge.


    Klugscheissermodus on:
    Also was die da berichten, entspricht nicht dem Tatbestand, also zumindest der Todesfall, und kann somit auch kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sein. Als besonderes Merkmal wird die Gefährdung von Leib oder Leben aufgeführt, nicht jedoch der Tod. Durch die Todesfolge wird die Tathandlung an sich zumindest auf § 212 StGB hochqualifiziert, sollte man dem Täter, so er denn ermittelt werden kann, niedrige Beweggründe mit Tötungsabsicht nachweisen können, liegt gar Mord i.S.d. § 211 StGB vor.


    Als Ausgangstatbestand ist jedoch zumindest der Versuch nach § 315bStGB gegeben.
    Klugscheissermodus off.


    Gesetztestexte siehe unten.


    § 315b Gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr
    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er


    1.
    Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2.
    Hindernisse bereitet oder
    3.
    einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 211 Mord
    (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
    (2) Mörder ist, wer
    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
    einen Menschen tötet.


    § 212 Totschlag
    (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
    (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

  • Einen solchen Idioten hatten wir vor Jahren hier in der Region. Auf einer der beliebtesten Motorradstrecken um den Großen Feldberg im Taunus wurde nachts eine Ölspur gelegt. Abzweig B 8 / Hochtaunusstraße bis Rotes Kreuz, dann über L 3024 über Sprungschanze ( direkt unterhalb Feldberg ) bis Sandplacken / Schmitten und zurück. Insgesamt knapp 20 Km. Gottseidank war der Typ nachts unterwegs, so das dieser Abschnitt nach einem kleineren Autounfall gesperrt werden konnte. Polizei vermutete damals ein 200 Ltr Ölfass in einem Kofferraum / Kombi mit Schlauch nach draußen. Der Typ wurde nie ermittelt. Wie auch.


    Gruß
    Günther #138


  • Klugscheissermodus on: ... Klugscheissermodus off.


    Gesetztestexte siehe unten.


    Dafür haben wir ja unsere Fachkundigen im Board ;-)


    Das Resultat wird leider, egal ob der Täter ermittelt wird oder nicht, für uns nicht zufriedenstellend sein.
    Einen Ehemann und Vater von zwei kleinen Kindern das Leben zu nehmen, wie bitte soll man das jemals vergelten, geschweige denn jemals wieder gut machen?


    cu,
    Motte...

  • Sowas ist nicht gutzumachen. Ich war heute morgen in Lügde nahe Köterberg, da hörte ich im lippischen Lokalradio, es hat dort einen 46-jährigen Biker tödlich erwischt. Opa setzt rückwärts auf die Straße, übersieht den Biker, Bumms-Ende-Aus, Familie zerstört.