Ja ne ist klar...
Und zu einem Aufpreis, wo sich andere ein Mopped von holen. Machbar ist wohl alles - aber um jaden Preis?
€ ca. 60,- komplett für beide H4 Ersatz Xenon.....
Ja ne ist klar...
Und zu einem Aufpreis, wo sich andere ein Mopped von holen. Machbar ist wohl alles - aber um jaden Preis?
€ ca. 60,- komplett für beide H4 Ersatz Xenon.....
...und bei Pollin einen Bruchteil davon!GOOGOOGOO
Hallo Hanseat
Habe ebend noch mal geschaut:
PHILIPS Bluevision H4
Autolampen-Set
4,95 Teutonen - nicht Hanseaten0))((0GOO
Best.Nr. 10-531551
Bluevision ist ebenso Halogen wie normale H4, nur eben ein blau eingefärbter Glaskolben und wenig mehr Strom am Wendel. Eine Xenon ist ein Gasentladungsleuchtkörper, der eines Vorschaltgerätes bedarf, bei doppelter Belegung 2 Vorschalten. Also 2 ganz verschiedene Äppel mit Birnen...
Nur um nochmal darauf hinzuweisen: Der Scheinwerfer der Pan ist für ganz bestimmte Leuchtmittel geprüft und zugelassen. Baut man Leuchtmittel anderer Art ein, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Was das bedeutet, kann sich glaub jeder ausrechnen.
Gruss
Jürgen
ich warte auf 25W Xenon-Brenner mit H4 Fassung... die sind legal, brauchen keine Leuchtweitenregulierung und keine Schweinwerferwaschanlage..... 2000 Lumen anstelle von ca. 3200 Lumen beim 35 W Brenner und 1300 Lumen bei H4 Halogen....
.. Baut man Leuchtmittel anderer Art ein, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Was das bedeutet, kann sich glaub jeder ausrechnen.
Erklär mal, woher du diese Informationen hast?
Nach meinen Informationen ist nach neuestem EU Recht die Manipulation an der Beleuchtung ledigleich eine Ordungswidrigkeit, die mit einer Mängelkarte (und AFAIK 20€) geahndet wird.
ich warte auf 25W Xenon-Brenner mit H4 Fassung... die sind legal, brauchen keine Leuchtweitenregulierung und keine Schweinwerferwaschanlage..... 2000 Lumen anstelle von ca. 3200 Lumen beim 35 W Brenner und 1300 Lumen bei H4 Halogen....
Ich kenn mich da nicht so aus, sind die denn zu erwarten und wenn ja wo?
Erklär mal, woher du diese Informationen hast?
Nach meinen Informationen ist nach neuestem EU Recht die Manipulation an der Beleuchtung ledigleich eine Ordungswidrigkeit, die mit einer Mängelkarte (und AFAIK 20€) geahndet wird.
Servus,
da greift wohl der §19.2.2 der StVZO.
"Sie (die BE) erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist."
Ob es in der Realität immer so gnadenlos zugeht, ist selbstverständlich eine andere Frage.
Gruss
Jürgen
Ob es in der Realität immer so gnadenlos zugeht, ist selbstverständlich eine andere Frage.
Da drauf bin ich auch schonmal reingefallen. (Bezgl. Nebelscheinwerfer)
http://www.bmw-k-forum.de/view…6598122&start=30#p9418413
(Wobei erstmal die Ursächlichkeit (gefärdung) nachgewiesen werden müsste)
Die STVZO ist "fast" garnicht mehr gültig. Ist fast alles durch EU Recht ersetzt worden. Ich finde nur net wo Mann das nachlesen kann. .......