Pilot Road 3

  • Komisch, bin Heute bei mein TUV Nord vorbei gefahren mit Ausdruck von Mitchelin über die PR3. Der sagte mir "keine chance" auf ein Eintragung. Er meint so lange es keine Freigabe gebe von seiten Mitchelin oder Honda könnte er auch kein Eintragung machen.
    Bessondere vermerk hat er gesagt das für alle Motorräder die über 210 Km/h fahren muss ein Abnahme erfolgen. Hier wird der Reifen über 40.000 Km erst getestet.


    Absolut schwachsin, aber ohne Eintragung verliere Ich die Versicherungsschutz ....laut seine Aussage.


    0))((0


    Moin,
    war begeistert von dem Michlin MPR 3 auf meiner Deauville, und habe beim Wechsel auf die Pan, die BT 20 heruntergeschmissen und wollte auf den MPR 3 umsatteln.
    Mein Händler (vertritt in erster Linie Michelin) hat davon dringend abgeraten, und der hiesige TÜV war sich nicht im Klaren(wie immer man das auch verstehen soll). Auf der Motorradmesse in diesem Jahr in Hamburg, habe ich ausdrücklich auf dem Michelinstand bei den Reifenexperten nachgefragt, und die haben mir bestätigt, dass keine Tests mit der Pann European 1300 gemacht wurden, und es auch nicht beabsichtigt ist.0))((0
    Ich habe mich also an die Freigabe von Honda gehalten und den BT 023 aufgezogen und bin sehr zufrieden.
    Vielleicht hilft Dir meine Aussage bei Deiner Entscheidung.


    Bikergruß
    Hotti

  • Absolut schwachsin, aber ohne Eintragung verliere Ich die Versicherungsschutz ....laut seine Aussage.


    0))((0


    Wenn ich die Angaben zu deiner PAN richtig deute hast du eine 2009er PAN.


    Schau doch mal einfach in deinen Zulassungspapieren nach ob da noch was von Reifenbindung drin steht...... nix gefunden??


    Du darfst montieren was du magst und verlierst keinen Versicherungsschutz!


    Ob das "dürfen" bei der ST1300 besonders klug ist, sei dabei nicht berücksichtigt. Aber rechtlich ist es zulässig.

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Hallo


    Meine 1300 BJ 2010 hat keine Reifenbindung, Tüv hat nur das Profil interessiert. Nach der Erstbereifung bis jetzt 72 000 nur MPR 3 gefahren.


    Gruß dieter

  • ....bis jetzt 72 000 nur MPR 3 gefahren.


    Gruß dieter


    Respekt... du machst wohl bald MarkusCH Konkurrenz...

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.



  • Rechtlich ist es ein sogenannte Grauzone. wenn Ich angehalten werde oder zum KUS/TUV Fahre wird wohl weniger was gesagt, aber Baue Ich einen Unfall geht es dann richtig zu Sache. Da kannst du im schlimmsten Fall die Versicherungs Deckung auch verlieren. Auch wenn du keine schuld am Unfall hast oder garkein Reifen Probleme gewesen sind. Die sehen nur das die Reifen nicht getestet sind bzw. freigegen sind.


    Zu die Reifenbindung hast du vollkommen Recht, aber nicht für alle Modelle (Laut TUVler) Mopeds mit Höchstgeschwindligkeit über 210 KM/h sind hier Bessonderes Hand zu haben. Die dürfen angeblich nur mit Freigegebene bzw. Geteste Reifen Fahren.


    Ist schon komisch, das Er sowas behauptet obwohl einige hier bereits Eintragungen haben und Fahren damit.

  • Da hier im Forum zum Thema Reifenbindung bei der ST 1300 für alle Modelle ab 01.10.2005 (Euro 3 Zulassung) schon alles über Erlöschen der BE und Versicherungsschutz durchgekaut wurde, fange ich nicht wieder mit dieser Diskussion an.


    Wenn du den MPR3 nur mit einer Abnahme durch den TÜV und anschließender Eintragung in die Papiere fahren willst ist das für mich ok.


    Dann nimm das Angebot von MES an, der dir bei der Eintragung behilflich sein kann.


    Ich muss ja auch nicht alles verstehen. :roll:

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • Da hier im Forum zum Thema Reifenbindung bei der ST 1300 für alle Modelle ab 01.10.2005 (Euro 3 Zulassung) schon alles über Erlöschen der BE und Versicherungsschutz durchgekaut wurde, fange ich nicht wieder mit dieser Diskussion an.


    Ich habe nur das weitergegeben was mir Heute von der TuV gesagt wurde. Einen Diskussion habe Ich damit nicht anstiften wollen.


    Wenn du den MPR3 nur mit einer Abnahme durch den TÜV und anschließender Eintragung in die Papiere fahren willst ist das für mich ok.

    Ich denke das ist eigendlich selbstverständlich.


    Dann nimm das Angebot von MES an, der dir bei der Eintragung behilflich sein kann.


    Werde Ich auf jedenfall in erwägung ziehen. (Danke erstmal vorab für dieses Angebot)


    Ich muss ja auch nicht alles verstehen. :roll:


    wird auch nicht erwartet:roll:

  • Ich denke das ist eigendlich selbstverständlich.


    Das ist es ja gerade nicht, DU willst doch eine Eintragung, obwohl sie nach Mannis statement gar nicht erforderlich ist.


    Das ist dann doch eher subjektiv als selbstverständlich.


    Ich zB käme nicht auf die Idee, mir etwas eintragen zu lassen, was nicht erforderlich ist, für mich ist es also keineswegs erforderlich und also schon gar nicht selbstverständlich.


    Andererseits würde ich mir keine Reifen aufziehen, die nicht freigegeben sind, auch wenn ich kein Reifenbindung habe und auch nicht, wenn mir ein TÜVMensch die Reifen eintragen würde.
    Aber das ist eben nicht selbstverständlich, sondern meine subjektive Entscheidung.-%--%--%-

  • Mit Verlaub: Das ist so haarsträubend falsch, dass m. E. nur sprachliche Missverständnisse zu diesen Behauptungen führen können.


    ... Er meint so lange es keine Freigabe gebe von seiten Mitchelin oder Honda könnte er auch kein Eintragung machen. ...


    Liegt eine Reifenfreigabe des Reifen- oder Fahrzeugherstellers vor, dann ist eine Kopie der Freigabe bei den FzPapieren mitzuführen. Sonst ist nichts zu tun. Dies gilt so für alle 2-Räder, im Falle der ST1300 also auch für Fz ab Markteinführung.


    ... Rechtlich ist es ein sogenannte Grauzone. ...


    Diese sogenannte Grauzone ist eine Behauptung, die bestenfalls geeignet ist, um die Lufthoheit am Stammtisch zu erringen.


    ... Da kannst du im schlimmsten Fall die Versicherungs Deckung auch verlieren. Auch wenn du keine schuld am Unfall hast oder garkein Reifen Probleme gewesen sind. Die sehen nur das die Reifen nicht getestet sind bzw. freigegen sind. ...


    Diese Behauptung ist schon öfter durch unser Forum gegeistert. Nur durch permanentes Wiederholen, wird sie nicht richtiger.
    Beispiel: Fällt Deine Sozia vom Bock, weil eine Fußraste bricht, dann verlierst Du NICHT den Versicherungsschutz, weil Du einen unzulässigen Reifen montiert hattest.
    Du kannst schlimmstenfalls eine Buße wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis bekommen (aus der Erinnerung aufgeschrieben: 70 € und 3 Punkte).


    Und was auf der ST1300 ab welchem Baujahr an Reifen montiert werden darf, hat ManfredK ja schon ausgeführt.


    Nachzulesen ist das in der CoC und in der Typdatenbank des Kraftfahrbundesamtes. Und weil viele von uns das noch nie selbst gesehen haben, hänge ich mal ein Bildchen an. In diesem Fall für eine 2008´er ST1300A (wie die von Kollege Highlander). Wie leicht zu erkennen ist, ist das Feld hinter der Reifendimensionierung frei - keine Reifenfabrikatsbindung vermerkt.


    Gruß
    Achim

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