Pilot Road 3


  • Beispiel: Fällt Deine Sozia vom Bock, weil eine Fußraste bricht, dann verlierst Du NICHT den Versicherungsschutz, weil Du einen unzulässigen Reifen montiert hattest.
    Du kannst schlimmstenfalls eine Buße wegen Fahren ohne Betriebserlaubnis bekommen (aus der Erinnerung aufgeschrieben: 70 € und 3 Punkte).



    Gruß
    Achim


    Achim


    Was Du da anführst, ist der Kausalzusammenhang zur Unfallursache, also verkehrsrechtlich tatsächlich nicht zu beanstanden, aber..........


    ..was sagt später, wenn die verkehrsrechtliche Frage abgearbeitet ist, das Zivilrecht? Ich traue mich wirklich, da mit angeblich guten Ratschlägen etwas zu behaupten, aber meine persönlichen Erlebnisse als Zeuge vor Gericht, nachdem das verkehrsrechtliche abgelatzt war, sind anders. Da wurde ich auch gelegentlich zeugenschaftlich eingeladen, brauchte eine Aussagegenhemigung meines Dienstherren, weil die Polente keine Aussagen in Zivilprozessen machen darf, um nicht mißbraucht zu werden. Und wenn diese Genehmigung vom Landrat erteilt wurde und ich als Zeuge befragt werden durfte, haben sich die streitenden Parteien gegenseitig beharkt und holten alle möglichen Gründe aus dem Hut, um aus ihrer Zahlungspflicht zu kommen. Da wären auch solche Reifen zum Gespräch gekommen.


    Ich sage aus dem Bauch und meinen bisher gerichtlich gewonnenen Erfahrungen heraus, dass die Vorgehensweise von Hermi wohl die sicherste Methode ist, sich keine juristische Breitseite zu bieten. Die Antworten des TÜV sehe ich auch eher zwiespältig, weil die das rein zulassungsrechtlich zu bewerten haben, Zivilprozesse interessieren die Jungs nicht.

  • Diese Diskussion Reifenbindung oder kein ist nun schon mehrfach aufgekommen, jeder sieht es supjektiv anders, da die Rechtslage so eindeutig doch nicht ist.
    National können noch andere Vorgaben sein als europäisch (siehe Reglung zum Führerschein bis 125 ccm).


    Dies dazu vom IFZ (Institut für Zweiradsicherheit) als Zitat:
    Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.


    Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2-und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder.


    Allerdings kann diese eingetragene Fabrikatsbindung durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers erweitert werden. Auch ist keine erneute Eintragung in die Fahrzeugpapiere vonnöten. Denn durch die oben genannten Prüfungen wird der eindeutige Nachweis erbracht, dass dieses per UBB ausgezeichnete Reifenfabrikat ebenfalls auf diesem Motorradtyp tauglich ist. Die UBB sollte in jedem Fall immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden, so dass es bei polizeilichen Kontrollen oder bei der Hauptuntersuchung des Kraftrades nicht zu Schwierigkeiten kommt. Bauartgeprüfte Reifen sind durch ein „E“ oder „e“ mit einer nachfolgenden Zahl z.B. „1“ für Deutschland als Prüfort gekennzeichnet.
    Im Übrigen gilt das gleiche Prozedere auch für die Änderung auf eine andere Reifengröße. Auch hier muss lediglich eine UBB eines Fahrzeug- oder Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vorliegen und mitgeführt werden.


    Bei Fahrzeugen ohne eine Reifenfabrikatsbindung bestehen keine Einschränkungen. Jedoch möchten wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Fahrzeugbesitzer nach einem ähnlichen Muster verfahren sollte, wie gerade zuvor beschrieben wurde. Nur so sind Sie immer auf der sicheren Seite, haben auf Ihrem Motorrad getestete Reifenkombinationen und erleben keine negative Überraschung nach dem Reifenkauf.


    Zum 1. Oktober 2005 wurden die einheitlichen EU-Zulassungsdokumente eingeführt. Die anfangs ausgegebenen Dokumente zeigten bei einer Reifenfabrikatsbindung nicht den Reifentyp. Dies wurde jedoch inzwischen korrigiert, so dass bei den neueren Dokumenten die konkreten Reifenfabrikate wieder im Teil I eingetragen sind. Viele Freigaben zur Umrüstung werden auf den Internet-Seiten der Motorradreifen- und/oder Motorradhersteller als Download angeboten. Hier lohnt es sich, einfach mal reinzuschauen.


    Aus Sicht des Instituts für Zweiradsicherheit ist die Bindung des Reifenfabrikats an die Typzulassung von Motorrädern eine sinnvolle Einrichtung, um sicherzustellen, dass Reifen und Maschine optimal aufeinander abgestimmt sind. Auf der anderen Seite ist verständlich, dass es den Herstellern unmöglich ist, alle verfügbaren Reifenkombinationen bei der Motorradentwicklung zu testen.
    Da die Wechselwirkung von Fahrwerk und Reifentyp, gerade beim Einspurfahrzeug enorme Auswirkungen auf Fahreigenschaften und Fahrstabilität haben kann, ist es aus Sicht der Verkehrssicherheitsarbeit ein wichtiger Punkt, hier klare Vorgaben zu bieten. Durch die Möglichkeit, die vorgegebenen Reifenfabrikate der Hersteller durch bauartgenehmigte Reifenfabrikate zu ersetzen, wird auch die zukünftige Weiterentwicklung von Reifen nicht behindert.


    Das Testen sollte den Profis überlassen bleiben, damit der Kunde am Ende nicht einen Satz Reifen teuer erstanden hat, der die Fahreigenschaften seines Fahrzeugs verschlechtert oder sie im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko werden lässt.


    Ich schließe mich deshalb auch den Aussagen von Hermi und Olli vorbehaltslos an, in einem zivilrechtlichen Prozess entscheidet alleine das Gericht!
    Auch wenn bei mir keine Reifenbindung eingetragen ist fühle ich mich "subjektiv" mit freigegeben Reifen sicherer!


    Dies noch vom TÜV-Nord:
    FABRIKATBINDUNGEN BEI MOTORRADREIFEN, FREIGABEN
    Reifen und Motorrad: Paar excellence
    Da waren wir platt: Mit seiner 2007-er Modellpalette verzichtete ein großer Motorradhersteller erstmals auf die Reifenfabrikatsbindung und sorgte damit unter den Motorradfahrern für viele offene Fragen. TÜV NORD Mobilität steht Rede und Antwort


    Sicherheit fährt vor


    Bei den meisten Motorrädern, insbesondere leistungsstarken und sehr schnellen Modellen, ist neben der Reifengröße auch das Fabrikat oder das Profil in den Fahrzeugpapieren eingetragen. Diese Reifen wurden zuvor ausgiebig getestet und für gut befunden. Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller die Reifenbindung aufhebt?


    Entgegen landläufiger Meinung dürfen Sie sich nicht nach Herzenslust auf dem Reifenmarkt bedienen, da der Gesetzgeber weiterhin vom Halter eine ausgewiesene Freigabe verlangt. Der Fahrzeughersteller verlagert die Verantwortung einfach an die Kunden und Reifenhersteller.


    Wann dürfen Sie von der Reifenbindung abweichen?


    Das Bundesverkehrsministerium bietet Kriterien, wann Sie von den Fabrikat- oder Profilbindungen in den Fahrzeugpapieren abweichen dürfen:


    Die Bezeichnung auf dem neuen Reifen (z.B. 160/70 B 17 73V) muss vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen.
    Der Reifen muss ein Europa-Prüfzeichen tragen, beispielsweise E4 oder e1
    Es muss eine offiziell bestätigte Freigabe-Bescheinigung vom Fahrzeughersteller oder vom Reifenhersteller vorliegen, bevor Sie die Reifen an Ihrem Motorrad aufziehen.
    Halten Sie sich im Interesse Ihrer Sicherheit auch zukünftig an die vorgegebenen Reifenfabrikate und -profile, da diese in aufwendigen Fahrversuchen auf Ihren Motorradtyp abgestimmt wurden. Speziell bei sehr schnellen Motorrädern sollten Sie kein Risiko eingehen.


  • Hallo Hermi,
    Hier hast du sicherlich vollkommen Recht. Ich möchte die Freigabe haben. Ich bin einfach auf gut Deutsch ein Schisshase
    (falls das überhaupt Deutsch ist^^) und versuche Jedliche umgang mit Gerichte/Versicherungs/Behörden Jargon zu vermeiden.


    Aber, Ich möchte gern auf mein Pan auch genau wie alle anderen hier ein genussvolle und sichere Fahrt haben. Anscheinend ist aber hier in Deutschland alles immer so verdammt Komplitziert und deshalb habe Ich mich nur gewundert das es bei einige ohne probleme beim TUV eine Eintragung zu bekommen ist und bei einige andere keins möglich ist.


    Ich wollte nicht das es hierzu führt das eine rege Diskussion darüber gestartet wird.


    Achim. Sicherlich hast du auch mit deinem Aussage Recht, aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.


    Hierzu ein interessante Beitrag die Ich im Netzt gefunden habe, dass zeigt zwar dass der Versicherungsschutz bleibt bestehen, aber unter vorbehalt....



    Ich mache trotzdem noch mal einen Versuch bei ein andere TUV Stelle um zu sehen ob Ich da genau so Beraten werde. Vielleicht habe Ich da mehr glück :)

  • ... Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder. ...


    Ich traue mich nicht, dem Verkehrsministerium zu widersprechen 0))((0


    Aber mein Fahrzeughersteller hat darauf verzichtet, fahrzeugspezifische Vorgaben zu definieren. Und so hat er das auch in das CoC und die Fahrzeugtyp-Datenbank des KBA eingetragen - nämlich nix.


    Gruß
    Achim


    Zusatz:
    Und weil die ST1300 im Fahrwerk weitestgehend auch über den "Umbruchzeitpunkt" (2005?) weitergebaut wurde und dann keine Herstellervorgaben mehr erhielt, sind zahlreiche TÜV-/DEKRA-Ingenieure durchaus bereit, die Reifenfabrikatsbindung aus den Papieren älterer Baujahre auszutragen.

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Und weil viele von uns das noch nie selbst gesehen haben, hänge ich mal ein Bildchen an.


    Was Du so alles sammelst!

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

    image.gif


  • :mrgreen: Tja, Axel... vor Gericht, auf hoher See und in diesem Forum... GOO


    Beste Grüße, auch an Deine Truppe!


    Ich rufe in den nächsten Tagen mal bei Euch an
    Achim

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



  • Wie aus meinen "Zitaten" zu erkennen ist, kann und darf jeder der nur die "puren Reifendaten" (Größe, Traglast....) in den Fahrzeugpapieren stehen hat sich frei den Reifen gemäß dieser Daten auswählen.
    Somit besteht in diesem Fall tatsächlich keine Reifenbindung mehr!
    Nun muss jeder selbst die Entscheidung treffen kaufe ich mir einen beliebigen Reifen oder halte ich mich weiterhin an Freigaben.
    Viele haben mit den PR2 oder PR3 sicherlich gute Erfahrungen gemacht, trifft dies aber auf alle Pan European 1300 zu?
    Das Problem ist, jede Pan verhält sich bezüglich den Fahreigenschaften (Pendelneigung) anders.
    Somit ist jeder u. U. sein eigener Reifentester!

  • Und was mir das Testurteil dieser Reifentester die 12000, 14000 oder 16000 km mit einem Hinterreifen fahren sagt kann ich mir am kleinen Finger ausrechnen.

  • das ist wohl wahr, ich kann solche Laufleistungen nicht nachvollziehen. Ich wüßte ausser schieben - das ist jetzt ironisch gemeint und übertrieben - nicht, wie das gehen sollte. Gut,rechte hand auf dem Rücken festbinden oder abha.... oder ???:shock:


    Wenn der Reifenverschleiß mit der Fahrweise einhergeht, würde mir ein solcher Erfahrungsbericht nicht allzuviel helfen. Verschleiß ist eben nur ein Kriterium unter vielen und steht bei mir jedenfalls nicht an erster Stelle.

  • das ist wohl wahr, ich kann solche Laufleistungen nicht nachvollziehen. Ich wüßte ausser schieben - das ist jetzt ironisch gemeint und übertrieben - nicht, wie das gehen sollte. Gut,rechte hand auf dem Rücken festbinden oder abha.... oder ???:shock:


    Wenn der Reifenverschleiß mit der Fahrweise einhergeht, würde mir ein solcher Erfahrungsbericht nicht allzuviel helfen. Verschleiß ist eben nur ein Kriterium unter vielen und steht bei mir jedenfalls nicht an erster Stelle.



    hierbei würde mich persönlich folgendes interessieren:


    wie sind die Erfahrungen unserer Vielfahrer in DE, bei denen noch eine Reifenbindung besteht. Ich persönlich habe mit dem BT 020 nach 74.000 KM keine schlechten Erfahrungen gemacht. (nicht mit einem Reifensatz :oops:)
    Als Vielfahrer ist bestimmt Wolfgang einer von wenigen. Bei mir sind es so im Schnitt 10.000KM pro Jahr und zu 95% mit meiner Sozia.
    Und 10.000 KM hält bei mir auch kein Hinterradreifen - schade :(

    Gruß aus Bad Schönborn
    Gerhard

    Einmal editiert, zuletzt von Vaumaxx ()

  • Und was mir das Testurteil dieser Reifentester die 12000, 14000 oder 16000 km mit einem Hinterreifen fahren sagt kann ich mir am kleinen Finger ausrechnen.


    Was sagt dir das denn?

    Gruß aus dem südlichen Münsterland Uli