Und tschüss

  • Guten Morgen Knobi und die anderen fleißigen Autoren des Forums :D


    Ich hätte da mal ein Anliegen zu diskutieren :!::!::lol:
    Am Sonntag ,2.5.04,bin ich in unserer schönen Eifel (bei Schuld) wieder mal rumgedüst mit meinem Mädel und war so gemütlich unterwegs auf der Landstrasse als da urplötzlich und total unerwartet eine kleine Häuseransammlung rechts wie links des Weges standen.
    Nichts weiter dabei gedacht fuhr ich weiter und am Ende dieser sehr unscheinbaren Siedlung winkte mir recht aufgeregt ein :?: netter Herr :!: entgegen :lol: . Ich dachte er braucht Hilfe, war aber doch über sein Outfit recht verwundert. Er trug nämlich ein Mützchen (grün(weiß) :roll:
    Nachdem dann die Frage kam ob ich evtl. meine Papierchen dabei hätte bin ich stutzig geworden. Ich drehte mich vorsichtshalber um und erblickte mit erstaunen so seltsame Schilder die die Zahl :!: 50 :!: anzeigten.
    Nun, die freundlichen Herren zeigten mir auf ihrer Pistole eine rote Zahl
    die 84 anzeigte. :evil: So, jetzt ist die Katze aus dem Sack :idea:
    Das wäre dann das erste Mal in meiner Fahrlaufbahn (25Jahre), dass ich wohl meinen Führerschein auch mal in Urlaub schicken darf. Vermutlich im Juni/Juli.
    So, jetzt komme ich zum Punkt. :!: Der Junge in schicken Grün meinte ich sollte mir einen guten Rechtsbeistand zulegen um an dem Urlaub meines Kärtchens vorbeizukommen. (Habe auch eine KFZ-Rechtsschutz)
    Hat da jemand von euch einschlägige Erfahrung gemacht :?:
    Tipps werden gerne entgegengenommen. Wär doch echt schade im Sommer auf meine Dicke verzichten zu müssen. :roll:


    Ich erwarte jetzt keine Wunder von euch, aber vielleicht gibts ein paar nützliche Verhaltensregeln bei der Stellungnahme, die wohl in 5-6 Wochen mir ins Haus flattern wird. Bis dahin werde ich etwas verhaltener in der Eifel durch Siedlungen rauschen.
    Daß das mein Dämlichkeit war muss mir keiner sagen. Ich hätte mich in diesem Moment kräftig in den A..... beißen können.
    Der einzige Trost der mir bleibt ist, daß es das erste Mal war und hoffentlich auch das Letzte sein wird.


    Aus dem versifften Bonn die besten Grüße


    Peter K.


    (Pete)

  • Hallo Peter


    Leider kann ich dir da keinen Tipp geben was deinen Führerschein angeht, aber ich könnte dir den Tipp geben deine Frage in einem eigenen Thread zu stellen hier im Kreuz und Quer Forum. Ich glaube nämlich das durch eine entsprechende neue Überschrift bestimmt mehr Leute auf dein Problem aufmerksam gemacht werden. :idea:


    Gruß


    Knobi

    Gerade denkst du noch, die Welt liegt dir zu Füßen, und plötzlich bist du zu alt, dich nach ihr zu bücken.

  • Ich kann qualifizierte Antwort geben. Im letzten Sommer August Rückfahrt von Mellrichstadt fuhr ich wegen Stau`s Höhe Raststätte Allertal von der BAB ab und rauschte,da noch BAB-Gefühl im Fuß in eine Ortschaft. Gemessen, vorgeworfen 36km/h zuviel. Das ist meiner Meinung nach wirklich zuviel, zumal ich 40 Jahre inHamburg Schutzmann war, u.a. auch bei der Verkehrspolizei. War das erste Mal, seit 1959, wo ich meinen FS gemacht hatte. Fazit: ca. 120€ und 1 Monat Fahrverbot. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides (war dann 1.10.) hatte ich 4 Monate Zeit, den FS dort abzugeben, wo der Bescheid ausgestellt war. Per Post , Einschreiben mit Rückantwort, erledigt im Weihnachtsmonat, der FS kam dann 2 Tage vor Ablauf zurück mit dem Hinweis, erst zu fahren, wenn die 4 Wochen abgelaufen sind. Meßverfahren war ein Video-Laserverfahren. In einer Auffahrt zum Bauernhof aufgestellte Kamera. Hoffentlich konnte ich dir Auskunft geben. Rechtssteit würde ich nicht anfangen, es sei denn, du brauchst deinen FS. Schutzleuten wird mehr geglaubt, als den Verkehrsteilnehmern, weil diese eigentlich keinen persönlichen Vorteil haben, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes diese Messungen vornehmen. Prüf dich selbst, ob du zu schnell warst!!!
    Falls du noch Fragen hast, schick mir `ne Mail. Die 4 Wochen sind nicht an dem Monat gebunden, sondern du kannst sie an einem beliebigen Tag antreten.

  • Hallo Pete,


    wenn du den Führerschein beruflich unbedingt benötigst, lassen die Richter sich schon mal auf ein doppeltes Bußgeld ein und nehmen dann das Fahrverbot zurück. Aber auch nur dann, wenn du ihn wirklich beruflich brauchst. Dazu solltest du aber einen Rechtsanwalt befragen.


    Viel Glück- ansonsten: man kann doch auch mal nen schönen Badeurlaub machen - oder Wandern - oder, oder...

  • Hallo Pete,


    letztes Jahr von Mellrichstadt nach Hause gefahren, 37C° am Display angezeigt und so um die 130/140Km/h auf dem Tacho.


    Große breite Landstraße und so weit das Auge reicht nur geradeaus durch den Wald. :P


    Aufeinmal sprang einer aus dem Gebüsch und erklärte mir was ich doch für ein tolles Motorrad hätte, und daß ich 30km zu schnell war. :x (Laserpistole)


    Für mich war klar jetzt ist der Lappen weg. Hatte ein halbes Jahr zuvor bei uns im Schwarzwald ein PKW überholt der anstatt den erlaubten 70Km/h nur 60 gefahren ist.


    Beim Überholen hatte ich kurz Gas gegeben und war dann laut Messung 28Km zu schnell. (Laserpistole)


    Führerschein mußte ich innerhalb den nächsten 4 Monaten für vier Wochen abliefern.


    Ich muß noch dazusagen daß ich jetzt seit 27 Jahren Motorrad fahre und noch nie Geblitz worden bin. Allso Pantreiber im Schwarzwald heißt es aufgepaßt, auch da stehen sie an jeder Ecke.


    Schöne Grüße vom Black Forest

  • Zitat

    Original von Pete


    So, jetzt komme ich zum Punkt. :!: Der Junge in schicken Grün meinte ich sollte mir einen guten Rechtsbeistand zulegen um an dem Urlaub meines Kärtchens vorbeizukommen. (Habe auch eine KFZ-Rechtsschutz)
    Hat da jemand von euch einschlägige Erfahrung gemacht :?:
    Tipps werden gerne entgegengenommen. Wär doch echt schade im Sommer auf meine Dicke verzichten zu müssen. :roll: (Pete)


    /proletenmodus ein:
    Du bist zu schnell gefahren.
    bezahle wie ein Mann und hör auf zu jammern
    \proletenmodus aus

  • Hallo Jungs :lol:


    OK :evil: Wie Andi hier schreibt, werde ich es tapfer tragen und den Lappen in Urlaub schicken. :cry:
    Daß ich zu flott unterwegs war, läßt sich leider nicht widerlegen. :cry:
    Zum Glück brauche ich ihn nicht unbedingt beruflich, und radfahren kann auch sehr schön sein. Der Hinweis von Günni und Rudi ist zu gebrauchen, dass ich mir den Zeitraum aussuchen kann. Somit werde ich in der Zeit Urlaub nehmen.
    Dass die Eifel nicht nur viele grüne Bäume hat, war mir eigentlich hinreichend bekannt, aber irgendwann pennt wohl jeder mal so vor sich hin :!:
    bis denne :lol:


    Peter (Pete)

  • Noch ein Kommentar
    Gero schreibt, dass der Black Forest auch ziemlich durchwachsen ist mit Grün/weißen , nur hier hatte ich immer ein wachsames Auge gehabt und es ist bisher nichts passiert. Die Fahrzeuge konnte ich immer gut vorher ausmachen.
    In der Regel fahren wir bzw. ich immer in einer gewissen Toleranzgrenze.
    In Österreich hatten uns die Jungs einmal nur freundlich entgegengewunken wir sollten etwas ruhiger fahren. War eine nette Geste, obwohl die mit der Laserknarre dort standen.


    Gruss Peter

  • Peter,


    das kenne ich aus USA auch. Wenn du ein gewisses Limit nicht überschreitest wird nur mit den Armen gewunken (von oben nach unten...speed reduction) :wink: Abba hier in D....kennt der Amtsschimmel das net!


    Vor allem am WE sind die Bikerrevire oft mit Schnittlauch überfüllt. Deswegen: Wenn man dann schon fahren muss....echt aufpassen!!!!
    Oder eben net am We fahren (wer´s Zeitlich denn kann)


    Nun warte mal den Gerichtsbescheid ab und nimm dir auf jeden Fall nen Anwalt (Du bist hoffentlich Rechtsschutzversichert?)

  • Peter noch einen Nachsatz. Warte erstmal den Bußgeldbescheid ab.Darin steht, wann er rechtskräftig wird und von diesem Zeitpunkt hast du 4 Monate Zeit, den FS abzugeben. Bei hätte ich 51/2 Monate Zeit gehabt. Und wenn du ihn im Oktober abgibst, dann ist der Sommer eh gelaufen. Halte die Ohren steif!!! Übrigens, von Andis Rat mit dem Anwalt halte ich nicht viel. Hast du beim Rechtschutz nicht auch 100€ Selbstbeteiligung?

  • Zitat

    Original von günni#508


    Übrigens, von Andis Rat mit dem Anwalt halte ich nicht viel. Hast du beim Rechtschutz nicht auch 100€ Selbstbeteiligung?


    Also mein Rechstschutzvertrag ist ohne SB. Es geht ja hier auch nur um die Wahrung von Fristen etc.

  • Hallo Peter,


    aus Deiner Schilderung geht nicht hervor, ob die besagte "Siedlung" innerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt. Sollte dies nicht der Fall sein, brauchst Du kein Fahrverbot befürchten.


    Ein Fahrverbot außerhalb geschlossener Ortschaften wird nur dann verhängt, wenn Du mindestens 40 km zu schnell gefahren bist, auch wenn die Geschwindigkeit durch Beschilderung auf 50 km/h begrenzt war.

    Innerorts wird die Geschwindigkeit durch das "Ortsschildt" automatisch auf 50 km/h begrenzt. Das Vohandensein einer 50 km/h-Begrenzung durch zusätzliches Verkehrszeichen bedeutet für mich ein Hinweis, das sich der Vorgang "außerhalb" abgespielt haben könnte. Dann bekämste lediglich ein Bußgeld und drei Punkte, jedoch kein Fahrberbot.


    Gruß und einen besseren Riecher fürs nächste mal,


    Charly