Wie oft hast Du den schon die Kopie des Fahrzeugscheins verloren?
Oder das Original in der Werkstatt vergessen.....-%-
Ich kann gar nicht mehr aufzählen, wie oft ich in den letzten 35 Jahren in eine Kontrolle geraten bin und meine Papiere vorzeigen sollte (lassen wir mal die Zeiten der Rasterfahndung aussen vor).
Im Übrigen spricht absolut nix dagegen, die ZB 1 (die übrigens keine Abschrift der ZB 2 ist, das war zu Zeiten der alten Papiere so) im Fz aufzubewahren.
Ach ja, und wenn dat Dingens mal wech iss, für schlappe 11 Taler gibbet Ersatz (hier käme aber dann wieder der HU-Bericht ins Spiel, wenn nämlich der Kollege von der Zulassungsstelle dem Bepperl auf dem Schild nicht traut. Konsequenter Weise müsste er dann aber auch ne Strafanzeige fertigen, da ja in diesem Fall ne Urkundenfälschung vorliegt -gaga-)