TüV Bescheinigung

  • Ist es richtig, dass die letzte TÜV Bescheinigung immer mitzuführen ist :shock:



    Hab soeben gehört, dass es 30€ kostet, wenn man sie nicht dabei hat :shock:



    Was sagen die Fachleute :?::idea::?:

  • Hallo Ralph,
    mußt sie nicht dabei haben. Du must sie auf verlangen vorzeigen können, das heißt wenn du sie zu hause hast,reicht das.

  • Das halte ich für ein Gerücht. Im Fahrzeugschein wird mittels amtlichen Stempel die Gültigkeit der letzten HU dokumentiert, das reicht. Warten wir mal, bis Axel das hier aufgestöbert hat......

  • Für den TÜV-Bericht gilt eine Aufbewahrungspflicht bis du den nächsten erhältst, also in der Regel 2 Jahre. Er ist allerdings zuständigen Personen, also auch der Polizei, bei Kontrollen auszuhändigen. Daraus resultiert aber keine Mitführpflicht. Es erleichtert nur die Kontrolle.


    In der Praxis würde das bedeuten: Ich halte dich an, kontrolliere den Zustand deines Mopeds und verlange den letzten TÜV-Bericht, weil mir etwas komisch vorkommt. Du hast ihn aber zu Hause liegen. Falls du im Einzugsgebiet meiner Wache wohnst, fahren wir zu dir nach Hause und holen ihn oder du bringst ihn mir am nächsten Tag zur Wache. Falls du weiter weg wohnst, würde ich dich am nächsten Tag zu deiner örtlich zuständigen Wache schicken, dort Einsichtnahme und Fax an mich oder Kontrolle der u.U. beanstandeten Maschine. Ich würde vorab Fotos vom Ist-Zustand fertigen. Und dann gibt es noch ein paar mehr Möglichkeiten. Kommt halt immer auf den Grund an. Muss ja verhältnismäßig bleiben ;-)


    Fazit: Mitführen erleichtert uns die Arbeit und dir den zeitlichen Aufwand. Es sei denn, du fährst gern mit der Polente im Nacken durch Gegend. :mrgreen:


    Ob es und wieviel es kostet, wenn du ihn gar nicht aushändigen kannst, weil er vernichtet ist, muss ich heute abend im Dienst bei Bedarf recherchieren.

    Grüße aus dem Sauerland von Bernd

  • Mir haben sie mal im Hallenbad das Portemonnaie mit sämtlichen Papieren geklaut.
    Da kein Fahrzeugschein da war, konnte ich keinen neuen ohne erneute TÜV-Prüfung bekommen, weil ich den letzten TÜV-Bericht nicht mehr hatte.
    Dass ich einen TÜV Stempel vom letzten Monat auf dem Kennzeichen hatte, hat die Zulassungsstelle überhaupt nicht interessiert...
    Insofern würde ich den Bericht aufheben.
    Mitführen würde ich das Teil nicht, was soll ich denn sonst alles noch dabei haben, Verbandskasten, eliche ABEs, vielleicht auch noch ein Warndreieck???


    Aber haben sollte man den Bericht..., spart Geld!

  • Die Prüfstelle, welche die HU durchgeführt hat, kann in einem solchen Fall aus der Berichts-Ablage gegen Gebühr eine Kopie für amtliche Zwecke ausstellen, aber besser ist gewiss, sich den Wisch im entsprechenden Moppedordner abzuheften. Ich habe für jedes Fahrzeug einen Ordner, in dem ich jede Rechnung oder sonstigen Papierkram aufbewahre, kommt auch gut beim Wiederverkauf, weil man dokumentieren kann, wie man sich um die Mopete/Töff gekümmert hat.


  • Da kein Fahrzeugschein da war, konnte ich keinen neuen ohne erneute TÜV-Prüfung bekommen, weil ich den letzten TÜV-Bericht nicht mehr hatte.
    Dass ich einen TÜV Stempel vom letzten Monat auf dem Kennzeichen hatte, hat die Zulassungsstelle überhaupt nicht interessiert...


    Das lasse ich jetzt mal unkommentiert, es gibt ja überall Licht und Schatten....
    Und beim nächsten Mal fraaachste vielleicht Jemanden, der sich mit sowas auskennt ;-)

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Ich habe das Vorhandensein der Plakette auf dem Schild dem Zulassungsmitarbeiter gesagt, hat ihn nicht interessiert.
    Entweder war er zu faul seinen Hintern zum Parkplatz zu bewegen, oder es gab irgendeine Vorschrift, die die Bescheinigung verlangt, keine Ahnung.
    Und Axel, das ist 20 Jahre her, da gab's das Forum noch nicht...

  • Naja, in den letzten 20 Jahren haben sich selbst bei der Zulassungsstelle die Regeln geändert.


    Ein klitzekleines Bisschen jedenfalls.

  • Das ist sicherlich auch eine Ermessensache der Sachbearbeiter. Ich hatte gestern für 4 Moppeds bei der Zulassungsstelle die neuen kleinen Numernschilder geholt und für das eine Mopped leider nur eine Kopie des Fahrzeugscheins mit abgelaufenem TÜV, auf dem Numemrnschild war aber der richtige Stempel. Am Anfang der Kommentar "....musss mit Chef geklärt werden...." und dann habe ich ohne Probleme für alle vier neuen Nummernschilder die Plaketten bekommen.

  • Es soll ja auch Typen geben, die nach dem Fotokopieren zunächst mal das Original mit der Kopie vergleichen (selbst erlebt).

    Gruß Axel#561



    Das Rezept für Gelassenheit ist ganz einfach: Man darf sich nicht über Dinge aufregen, die nicht zu ändern sind.NO:

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  • Es ist ja auch das Original mitzuführen! Fotokopie ist nicht erlaubt. Mitführen der Kopie und nicht des Originals = 10,- Euronen, nur mal so nebenbei bemerkt.

    Grüße aus dem Sauerland von Bernd