Wie ist das den nun wirklich?
Als ich vor einiger Zeit meinem Sohn ein 125er beim lokalen Suzukihändler kaufte, versuchte ich den Preis mit der Argumentation "der Verkauf sei im Kundenauftrag, da hast ja keine Garantieleistungen zu erbringen" nach unten zu verhandeln. Der Händler meinte, er müßte so oder so Garantie geben, das wüste nur kaum jemand.
Hat er Recht? Hat der Zusatz "Verkauf im Kundenauftrag" überhaupt keine Bedeutung? Was meinen unsere Spezialisten?