War ich so schnell?

  • We(r)(m), aus welchen Gründen auch immer, OWI`s begeht (passieren) sollte auch soviel Rückgrat haben und dazu stehen.


    Sicher ist es im Moment ärgerlich, jedoch nun mal nicht mehr rückgängig zu machen. Also, zahlen und fröhlich sein. :roll: Mir ist schon klar, dass ich für diese Ansicht von dem einen oder anderen Prügel einstecken werde. Macht nix! Ich hab ein dickes Fell!


    Für richtig "schwere Fälle", die Gott-sei-Dank noch nicht passiert sind, habe jedoch auch ich eine RV, die dafür, bei positiver Aussicht, auch bemüht würde.

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • We(r)(m), aus welchen Gründen auch immer, OWI`s begeht (passieren) sollte auch soviel Rückgrat haben und dazu stehen.


    Sicher ist es im Moment ärgerlich, jedoch nun mal nicht mehr rückgängig zu machen. Also, zahlen und fröhlich sein. :roll: Mir ist schon klar, dass ich für diese Ansicht von dem einen oder anderen Prügel einstecken werde. Macht nix! Ich hab ein dickes Fell!


    Für richtig "schwere Fälle", die Gott-sei-Dank noch nicht passiert sind, habe jedoch auch ich eine RV, die dafür, bei positiver Aussicht, auch bemüht würde.


    Hallo Löti,
    irgendwie empfinde ich deine Aussage widersprüchlich. Entweder ich stehe zu meinen Fehlern oder bemühe einen Anwalt. Das wäre dann Rückgrat mit RV.-%-
    Wenn du alle Beiträge gelesen hast,wirst du festgestellt haben,das es nicht darum ging sich vor dem Bußgeld zu drücken.

  • Das war dann wohl ein Mißverständnis!
    Ich meinte mit "schweren Fällen" keine OWI`s -da stehe ich allein für gerade- sondern evtl. Rechtstreitigkeiten bei/mit Unfallgegnern, etc.


    Im Übrigen liegt es mir völlig fern jemanden persönlich zu unterstellen, er wolle sich vor der Bezahlung von Bußgeldern drücken.


    Wenn das so rüber gekommen ist bitte ich um >,,<

    Ich gebrauche keinen Mittelfinger, ich kann das mit den Augen! ;)

  • Das war dann wohl ein Mißverständnis!
    Ich meinte mit "schweren Fällen" keine OWI`s -da stehe ich allein für gerade- sondern evtl. Rechtstreitigkeiten bei/mit Unfallgegnern, etc.


    Im Übrigen liegt es mir völlig fern jemanden persönlich zu unterstellen, er wolle sich vor der Bezahlung von Bußgeldern drücken.


    Wenn das so rüber gekommen ist bitte ich um >,,<


    Kein Problem,
    kann ja mal vorkommen.GOO

  • Onkel Otto,


    Zitat

    Der Kohleeinwand meiner Meinung nach schon. Denn es geht auf dieser Welt leider immer und überall doch nur um eines, nämlich um Kohle, Zaster, Knete. Und zwar bei beiden Beispielen.


    Das hast Du bestimmt nicht so gemeint, wie es rüber kommt.
    Oder meinst Du wirklich, dass z.B. alle Leute, die ein Ehrenamt ausüben, auch darunter fallen?
    Und glaubst Du wirklich, dass die Spezies Anwalt immer alles wegen des Geldes macht?
    Ganz abgesehen davon davon soll es solche geben, die etwas gerade wegen des Geldes nicht machen.:mrgreen: Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, anzunehmen, dass ein Anwalt jedes Mandat annimmt, um Geld zu verdienen.


    Und das

    Zitat

    Wenn jeder sein Unrecht einsehen würde, hätten die Anwälte nichts oder viel weniger zu verdienen, also gehts objektiv um Kohle.


    glaubst Du wirklich? Dann hoffe ich für Dich, dass Du nicht mal in eine Situation gerätst, in der ein Dritter eine andere Vorstellung von Unrecht hast als Du. (Ich will jetzt keine weitere Diskussion anstossen, gebe aber zu Bedenken, dass ja oftmals zuerst festgestellt werden muss, was Unrecht ist, bevor ich es einsehen kann. Und dafür gibt es in unserem Land ein fast vorbildliches Rechtswegsystem und das ist auch gut so.)
    Abgesehen davon darf sich in der 1. OWI Instanz ja auch jeder selbst verteidigen. Er kann sogar selber Akteneinsicht nehmen, indem er zur Bußgelbehörde fährt und in die Akte reinguckt.


    Schließlich haben Rechtsschutzversicherungen genau diese Existenzberechtigung: ich kann meine Verteidigung, ohne dass das Prozeßkostenrisiko im Vordergrund steht, verfolgen. Das heißt aber doch noch nicht einmal, dass ich nur deshalb - weil eine Rechtsschutzversicherung besteht - Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlege, wenn ich der Meinung bin, die Messung ist korrekt.




    @ Olli,
    ein enttäuschter Betroffener im Bußgeldverfahren ist ein nicht ordentlich betreuter/aufgeklärter Betroffener. Die Entscheidungen, worauf es ankommt, zeichnen sich vorher ab: Sachverständigengutachten wegen der Messung, Zeugen, deren Aussagen schon in der Akte stehen uswusf. Das alles muß der Mandant/Betroffene wissen.
    Am spannendsten sind da noch in der Hauptverhandlung zur Disposition stehenden Fahrverbote, da ist meist die Tagesform des Gerichts entscheidend.
    Auch darauf muß der Betroffene in jeder Richtung vorbereitet werden. Dann gibt es auch keine Entäuschungen. Und gerade bei den Fahrverboten sind trotz Regeln im Bußgeldkatalog viele Ausnahmen angebracht, da im Einzelfall oftmals existenzvernichtend und/oder drittbelastend.




    mfG
    hermi

  • selber Akteneinsicht?
    Hab ich was dazu gelernt. Hat sich die Sache hier gelohnt.
    Naja, für mich zumindest.

  • @ hermi


    verstehe mich nicht falsch. Wenn sich Ungereimtheiten oder berechtigte Ansätze ergeben, plädiere ich immer dafür, sich einem Tatvorwurf nicht widerspruchslos hinzugeben, ob OWI oder Straftat. Bei meiner Denkweise kommt wahrscheinlich das Hintergrundwissen über die Abläufe/Verfahrensweisen dazu, was Otto-Normalverbraucher nicht hat, also diesbezüglich Asche auf meine Haupt.


    Und was Fahrverbote anbelangt, genau deswegen hatte ich mich bei meinen 2 heftigeren Zu-schnell-Verstössen (Frontfoto Mopped, Kennzeichen abgelesen, daher trotzdem Post gekriegt) rausgewunden. Sonst hätte ich beim 1. Mal vier Wochen laufen müssen und beim zweiten Mal wäre ich als Wiederholungstäter gewiss mit 3 Monaten bedacht worden :oops: . Ohne drohendes FV hätte ich wohl gelöhnt und feddich.

  • mal zurück zum ersten beitrag , #1 ,


    ich hab noch nie davon gehört dass von hinten "gelasert" wird. und das bei einem motorrad , bevor man da die richtige stelle trifft , ??????????????
    UND WIE KANN ICH DANN DAS GERÄT SELBER ANSCHAUEN ; MUSS DIE MESSUNG VOR ORT NICHT SOFORT GEZEIGT WERDEN ? MUSS MAN DENN 500m zurücklaufen ?????


    FRAGEN ÜBER FRAGEN..........................

  • @ Olli,


    ist schon klar, GOO, Du bist halt in der glücklichen Lage, Dir selbst zu helfen.


    Ich hab mir z.B. bei Verwarnungsgeldangeboten fast gänzlich abgewöhnt, etwas zu unternehmen, es sei denn, mir steht ein "Totschlagsargument" zur Seite.


    mfG
    hermi

  • jöwi61:


    die meisten Laser haben keine Bilddokumentation - Ausnahme z.B. Leivtec XV. Das - keine Bilder - hat bei der Einführung der Lasermeßtechnik zu "Tumulten" geführt, weil eben nichts dokumentiert ist und man sich auf die Aussage des Meßbeamten verlassen muß - oder eben auch nicht. Allein der Messbeamte ist für die ordnungsgemäße Zuordnung des Messergebnisses zum Betroffenenfahrzeug verantwortlich. (für die Ösis und Schweizer kann insoweit Entwarnung gegeben werden, da dort die videografische Dokumentation vorgeschrieben ist). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: in Deutschland unterbleibt das, obwohl sämtliche Geräte mit entsprechenden Aufzeichungsmöglichkeiten versehen werden könnten.

    Die Lasermeßverfahren gehören nichtsdestotrotz zu den sog. standardisierten Meßverfahren, gelten also als sog. sichere amtliche Messverfahren.
    Es kann sowohl der ankommende wie der abfließende Verkehr überwacht werden, bei letzterem ist mehr oder weniger zwingend ein Anhalten erforderlich, da ja sonst der Fahrer nicht festgestellt werden kann.
    Unabhängig davon gilt aber, dass bei Zweiradfahrzeugen die kritische Messentfernung wegen der schmalen Kontur wesentlich geringer ist. (Neidel in Burhoff pp, Messungen im Straßenverkehr, 2.A. 2010, Seite 117, Rdnr. 281).


    Es gibt auch nix zu zeigen ausser der Zahl im Display des Geräts und da steht + oder -, jenachdem, ob ankommend oder abfließend gemessen wurde.


    Das alles führt mich zum Threadersteller: ohne genaue Angaben, und die bekommt er nur durch Akteneinsicht, kann man das schlicht nicht bewerten.


    mfG
    hermi

  • @ hermi:

    Ehrenamt natürlich ausgenommen (habe selbst eines inne),

    aber sonst -%-


    Selbstverständlich gibt es Situationen, in denen man einen Anwalt benötigt. Hab ich selbst auch schon in Anspruch genommen. Man denke nur an die "fiesen" Versicherungen, die sich bei unverschuldeten Verkehrsunfällen immer um Zahlungen drücken wollen. Aber das war ja nicht die Ausgangssituation dieser Diskussion.

    Grüße aus dem Sauerland von Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von Onkel Otto ()