Ich denke mal dass Garmin auch an die poi_alt.gpi geht. Wenn umbenennen, dann würde ich die Erweiterung "GPI" umbenennen. Somit erkennt Garmin die nicht als GPI-Datei und verarbeitet sie nicht. Mein 550er hatte auch Blitzer.gpi sowie aldi.gpi und werksatt.gpi drauf und hat alle verwurstet, so wie von mir angedacht.
POI´s ohne Ende
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Die alte Blitzer.poi.gpi ist Datenmüll auf Deinem Zumo und kann gelöscht werden, wenn Du die Neue installiert hast.
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Danke an Hannes und Olli, werde ich heute abend ausprobieren, am WE geht je nach Wetter per kurztrip Rtg. Susten, da könnte es sein, dass ich mich wappnen muss.
Mal sehen, ob Herbert das (mit dem Susten) liest und anspringt
Oder Othmar.
Oder Vigi. -
na, da spring ich mal an, Hermi;-)
Wochende passt - Samstag oder Sonntag? - wo treffen wir uns?
Kannst ja mich ja tel. erreichen. -
Das wissen wir genau erst am Freitag, Zielort ist Belp bei Bern, Godeke, den kennst Du ja schon, ist der Initiator. Wir sind zu zweit.
Samstags Pässetour geplant, sonntags über die Vogesen zurück.
Ich melde mich Do abend. -
alles klar, da kommt ihr ja fast an meiner Haustür vorbei.GOO
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So,
Ausgangsthema gpi:Ich habe die alte gpi gelöscht und neue reinkopiert und in poi.gpi umgebenannt. Scheint zu gehen, neue Blitzer werden angezeigt. Natürlich benutze ich das Gerät nicht. habe daher gleich alles wieder gelöscht, da es verboten sein könnte.
Offtopic:
der Susten ruft und wir kommen.
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Es kann nicht verboten sein, sich vor Unfallschwerpunkten (denn sicher stehen stationäre Blitzer nur dort) warnen zu lassen. In F sogar legal wenn nur die Zone angezeigt wird (ca. 1km Länge ohne genauen Standort).
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Es kann nicht verboten sein, sich vor Unfallschwerpunkten (denn sicher stehen stationäre Blitzer nur dort) .......
Inzwischen gilt wohl eher das Einnahmen-Vermehrungsprinzip, denn die Bekämpfung der HUU wegen Verstössen nach § 3 StVO ;-).
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@Manfred
Ich will jetzt keine unnötige Diskussion vom Zaun brechen, wer welche smileys (absichtlich) nicht benutzt, aber § 23 Abs. 1a Satz 5 i.V.m Abs. 1c sagt eher etwas anderes.
Und Burhof (bei einigen Amtsrichtern nicht anerkannter Pabst des OWirechts-%-) sagt in ZAP 2018, S. 392 (Heft 8):"Keine Ausnahme besteht für so genannte Radarwarngeräte. Diese sind nach wie vor nicht zulässig, denn sie vermitteln keine verkehrszeichen-oder fahrtbezogenen Informationen (BR-Drucks 556/17, S.27). Das ist in § 23 Abs. 1 S. 5 (Kommentar von mir: Schreibfehler, es muss Abs. 1a heißen) ausdrücklich klargestellt, wonach § 23 Abs. 1c StVO, der die frühere Regelung betreffend Radarwarngeräte in § 23 Abs. 1b StVO a.F. enthält, "unberührt" bleibt.. ...."
und
OLG Celle zum "alten" 1b: Beschluss vom 03.11.2015,Aktenzeichen:2 Ss (OWi) 313/15
Aber ich würde Dir natürlich recht geben, dass die Pois nur auf Bäckereien (und insbesondere die dort beschäftigten Verkäuferinnen) und Unfallschwerpunkte mit Hasen, Bienen und Kröten hinweisen und deshalb natürlich erlaubt sind. Das sind natürlich keine Radarwarngeräte.
Du könntest mir gelegentlich Deine Adresse zukommen lassen, damit ich Dich bei nächster Gelegenheit als Zeugen benennen kann. -
Stehe dir natürlich jederzeit als Zeuge zur Verfügung.... rein versorglich zeigt mein Navi ohnehin nur ein Symbol für einen Spielplatz an... Auf das Symbol der blonden Bäckerei Fachverkäuferin habe ich wegen meiner Frau verzichtet....
Im übrigen ist es schon erstaunlich wie schlecht diese Spielplatz POI Sammlung ist... Fast überall wo so ein Spielplatz sein sollte, ist gar keiner....
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... schon klar Manfred. Die warnen ja nicht nur vor Spielplätzen sondern auch vor Seniorenresidenzen, Grundschulen und Pegida - Ansammlungen.