Drossel ausbauen

  • Frage an die Fachleute: Tochters CBR ist zur Zeit noch gedrosselt. Sie darf aber inzwischen auch ungedrosselt fahren. Die Drosselung ist im KFZ Schein eingetragen. Wenn ich die Drossel ausbaue, muss ich dann den KFZ Schein ändern lassen? Erlischt die Betriebserlaubnis oder der Versicherungsschutz, wenn es nicht geändert wird?

  • Den Vogel ausbauen,
    beim Tüv bestätigen lassen,
    Papiere bei der Zulassung ändern lassen
    die Leistungsänderung bei der der Versicherung melden!!

  • Genau, sonst das Risiko, das die Betriebserlaubnis erloschen ist. Also im Versicherungsfall Probleme gibt.

    Pangruß aus Bremen
    Joachim ;-)


    GOO Mark di " je doller du fohrs, je eher bis in Mors " :shock:
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    Kreidler 50 ccm / XV 750 SE / XVZ 1200 TD / ST 1100

  • Frage an die Fachleute: Tochters CBR ist zur Zeit noch gedrosselt. Sie darf aber inzwischen auch ungedrosselt fahren.


    Das Thema hab ich auch gerade, bei der varadero meiner Tochter, ich find den Spatz , äh, die Drosssel aber nicht :roll:


    Hast Du da irgendwelche Unterlagen ?



    Der Hersteller rückt nix raus.:twisted:

  • Bin mir nicht sicher, aber ich meine, sowohl die Vara als auch die CBF hat eine Verengung der Ansaugtrichter als Drossel. Ob man nur das Reduzierstück rausnehmen kann oder komplett neue Trichter braucht, entzieht sich meiner Kenntnis. @Ralph, nutz mal die SuFU im Vara-Forum oder ManfredK liest dies und hilft, da er als Verantwortlicher im Varaboard aktiv ist.


    Zur rechtlichen Seite. Umbau ohne Eintragung =


    1.
    Betriebserlaubnis erloschen --> Anzeige, 3 Points in FL, ca. 100 Euro Bußgeld
    2.
    Bei Unfall oder überhaupt gilt Verlust des Versicherungsschutzes, da der Umfang des geführten FZGs nicht dem im Vertrag aufgeführten KFZ entspricht.


    Also lieber Rückbau auf offene Leistung, beim TÜV den Umbau abnehmen lassen, mit Prüfbericht zum SVA und dann Zulasss-Besch I und II umzeichnen lassen und alles ist auf der sicheren Seite.