rechtliches zum Reifen

  • da meine Maschine ja ursprünglich aus Italien kam, und der Fahrzeugbrief nebst Schein bei der Zulassung ersteinmal auf deutsch gefasst werden mussten, steht nun bei mir im Schein: "Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"
    Im Fahrerhandbuch steht, dass der "Bridgestone BT020" oder "Dunlop D220" "empfohlen" werden (also keinen MUSS Aussage)


    Fahren tue ich (und nun haltet euch fest) den "Metzler Roadtec Z8"


    was ist den nun richtig?


    kann (darf) ich die Fabrikate wechseln ? (bzw den Metzler überhaupt fahren?)
    ist der Metzler für die 13er überhaupt zugelassen?
    gibt es eine Tabelle, wo drinsteht, welche für die 13er zugelassen sind?


    Edit:


    soweit ich weiß, ist der FahrzeugBRIEF die gültige Betriebserlaubnis des Motorrads
    Im Brief seht allerdings genau das gleiche ("Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten")
    oder liege ich falsch?


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    Gruß Dieter
    4 Räder bewegen den Körper, 2 Räder bewegen die Seele

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  • Zulassungsbescheinigung I und Ii enthalten Daten aus der BE, sind aber nicht die BE.


    Da in deinen Papieren eine Reifenbindung eingetragen ist, darfst du alle Reifen montieren die der Fahrzeughersteller freigegeben hat (siehe Bedienungsanleitung); alle Reifen montieren für die es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt (siehe z.B. http://www.metzeler.com/site/d…ucts/tyres-catalogue.html ) oder alle Reifen die du individuell beim TÜV/DEKRA hast eintragen lassen.


    Unter Metzeler findest du für die ST 1300 keinerlei Freigaben, also sind die Z8 ohne individuelle Eintragung bei TÜV/DEKRA (je nach Bundesland) nicht erlaubt.


    Reifenfreigaben findest du bei den jeweiligen Reifenherstellern oder bei großen Onlineanbietern z.b. Mopedreifen.de und dort unter Modellauswahl deine ST 1300 auswählen

    Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.

  • MES: lange Threads habe ich gesehen, aber entweder man muss das was man brauch in homöopathischen Dosen aus den einzelnen Postings zusammenfuddeln, oder es stehen auch Beiträge wo von der ST11 geredet wird, gemischt im 13er Thread... :roll:



    ManfredK: du schreibst nun auch "Bedienungsanleitung", dort stehen aber nur "Empfehlungen".
    Empfehlungen KANN ich nehmen, muss ich aber nicht.


    Wenn ich diese Sätze dann mit meinem rechtlichen Verständnis richtig interpretiere, kann ich jeden Reifen fahren, der eine generelle Herstellerfreigabe hat, oder der mittels in einer Einzelabnahme in den Schein eingetragen wird....



    PS: hat schonmal einer eine BETRIEBSERLAUBNIS zu einer Pan in der Hand gehabt (oder gesehen)
    wie soll man Sachen einhalten, die auf die BE hinweisen, wenn es die gar nicht gibt ??


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    Gruß Dieter
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    2 Mal editiert, zuletzt von mavisto ()

  • ... PS: hat schonmal einer eine BETRIEBSERLAUBNIS zu einer Pan in der Hand gehabt (oder gesehen)
    wie soll man Sachen einhalten, die auf die BE hinweisen, wenn es die gar nicht gibt ??


    http://www.st1100.de/showthread.php?t=13355&page=4


    dort Beitrag #72 (ACHTUNG: Das Beispiel gehört zu einer 2008´er Pan!!)


    Gruß
    Achim


    PS: es ist hilfreich, wenn Du im Avatar das Geburtsdatum Deiner Pan einfügst, da manche Antwort vom EZ-Datum, respektive der korrespondierenden Typgenehmigung abhängig ist.

    Ich mag mein Motorrad !
    Der Pensionär fährt viel und er fährt weit - warum auch nicht, er hat die Zeit
    :mrgreen:



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  • ... lange Threads habe ich gesehen, aber entweder man muss das was man brauch in homöopathischen Dosen aus den einzelnen Postings zusammenfuddeln, oder es stehen auch Beiträge wo von der ST11 geredet wird, gemischt im 13er Thread... :roll: ...


    mavisto
    Du hast doch hier schon Großartiges geleistet: :guck:


    Jetzt machst Du einfach das Gleiche noch einmal für Reifen ST1100 und Reifen ST1300 und Dein Denkmal in diesem Forum ist errichtet! GOO


    Gruß
    Achim

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    :mrgreen:



  • danke, aber das mit dem Denkmal wird wohl nix werden, denn


    auf Motorradreifen.de ist eine sehr gute Reifensuche nach Modell:


    Reifensuche -%-


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    Gruß Dieter
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  • Die Nummer der Betriebserlaubnis kannst du im Feld K der Zulassungsbescheinigung Teil I ablesen. Diese Nummer ist auch auf den Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller (meist links im oberen Bereich) zu finden.

  • auf Motorradreifen.de ist eine sehr gute Reifensuche nach Modell:


    Reifensuche


    Hallo Dieter die haben aber Hammer Preise viel zu teuer .


    Schau mal hier nach http://www.mopedreifen.de/ GOO


    Gruß von der Nordsee


    Pako

    Gruß von der Nordsee


    Der Schrauber Pako

  • So, meine Nachforschungen sind nun weiter fortgeschritten:


    Ich habe eine BETRIEBSERLAUBNIS für die Pan 1300 bekommen (2002)


    ich habe sie von vorne bis hinten durchgelesen und folgendes über die Reifen gefunden:


    Daten zu Reifen in der Betriebsanweisung 2002


    ECE-R75: In der ECE-R 75 werden die Anforderungen an Reifen für Mopeds und Krafträder geregelt.
    Hier finden sich auch Beispiele für Reifenabmessungen und Tragzahlen.
    ADAC: Erklärung zur ECE-R75 (kann man sich mal anschauen, wenn´s interessiert)


    97/24/EC: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen....
    Im Bezug auf Reifen sind hier nur die "Begriffsbestimmungen und Verwaltungsvorschriften für die Bauartgenehmigung und Antrag auf Betriebserlaubnis für einen Reifentyp" (wichtig nur für die Reifen-Hersteller) erklärt.


    es gibt mehrere Betriebserlaubnisse für die PAN1300. Im Jahre 2004 gab es eine Änderung und die BE wurde abgespeckt (statt 112 nur noch 75 Seiten)


    was genau geändert wurde (muss nichts mit den Reifen zu tun haben), kann ich nicht genau sagen.


    Dies ist die ERSTE Betriebserlaubnis, die für die Pan European 1300 SC51 erstellt wurde.
    Diese BE ist von 2002 und ich habe sie aus der Datenbank des KÜS bekommen.


    sie kann hier für EIN JAHR (ab heute) heruntergeladen werden:
    Honda-SC51 Betriebserlaubnis.pdf



    wenn ich der Logik dieser geheimnisvollen Brotkrumenspur folgen darf, erklärt es sich mir wie folgt:


    im Brief /Schein wird auf die Beachtung der "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" hingewiesen.
    Diese besteht lediglich daraus, das "Reifen von allen Reifenherstellern montiert werden können, vorausgesetzt, dass sie die gleichen Abmessungen haben und von den Herstellern nach den entsprechenden Richtlinien gebaut und zugelassen wurden."
    Die Betriebsanleitung (Owners Manual) gibt eine "EMPFEHLUNG" aus (die bekannten Bridgestone und Dunlop) und ist daher nicht aussagekräftig.


    Summa sumarum:
    zieht auf die Möpies rauf, was die entsprechenden Maße, Tragfähigkeitskennzahl von min. 59 (Vorn) und 72 (Hinten) und den Geschwindigkeitsindex W oder mehr mehr hat.


    Hersteller? EGAL ! -%- GOO


    EDIT:


    mit der 97/24/EU entfällt eine Reifenbindung für Motorräder in der EU.
    Lediglich geben die Reifenhersteller eine "Freigabe" heraus, worin diese bestätigen, dass die entsprechenden Reifen mit dem Motorrad "harmonieren".
    man könnte nun meinen, sich auf dem Markt frei bedienen zu können, doch ganz stimmt das nicht:


    Interessant zu lesen:
    https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf
    oder kurz:
    https://www.mopedreifen.de/V2/…/images/freigabeninfo.jpg


    Egal was man macht, man bewegt sich in einer Grauzone


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    Gruß Dieter
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