Hallo Alexandra,
von den Ufern der Ruhr auch noch ein Herzlich Willkommen von mir hier im Forum.
Hallo Alexandra,
von den Ufern der Ruhr auch noch ein Herzlich Willkommen von mir hier im Forum.
Ebenso vom gesamten nördlichen Kohlenpott.
@Alexandra
wenn es ein gewerblicher Verkäufer ist, unterliegt er den gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung. Lies Dich ein und entscheide selbst, wie ihr vorgehen könntet --> http://www.motorradonline.de/r…raucht-motorraedern/99792
ich schon wieder:
Das ist so nicht ganz richtig, auch ein privater Verkäufer unterliegt der Gewährleistung, wenn er sie nicht ausgeschlossen hat.
Also: in den Kaufvertrag schauen, wenns denn einen gibt.
Ganz abgesehen davon schreibt allerdings Alexandra von einem Händler. Und wenn der schon keine Zeit hat, sich um Gewährleistungsansprüche zu kümmern, würde ich erst Recht Dampf machen. Der hat schlicht Zeit zu haben.
Der gesetzliche Unterschied zwischen privat und Händler ist in § 14 BGB geregelt, da heißt der "Händler" Unternehmer. Ein weites Feld.
ond vom Schwob au
Willkommen und viel Spass hier bei uns.
ST 1100 = 10 Jahre ohne die geringsten Probleme