Motorradanhänger für sechs Maschinen

  • Darauf hatte ich gehofft, als ich von weiter informieren schrieb -%-
    und noch einmal mehr Danke.


    Nichts desto trotz solltest Du ein Papier beschriften mit den wie die Oberschlaumeier zu sagen Pflegen: essentialia negotii (als Nichtlateiner sage ich dazu: wesentliche Vertragsbestandteile) als da wären:


    Vertragsparteien
    geplante Vermietdauer
    Preis, auch der der Überschreitung der Mietdauer (was ist, wenn Du anschlußvermietet hast und der Hänger kommt nicht zurück? Da gibt so ganz fiese, dafür aber oft unwirksame Vertragsstraferegelungen)
    Zahlungsmodalitäten insbesondere Kaution
    Folgekosten
    Liste mit Zubehör
    und Zustandsbeschreibung mit evtl vorhandenden Schäden und ggfls Foto


    und
    und
    und


    und diese Vertragsbedingungen würden dem AGB-Recht unterfallen (auch bei erstmaliger Verwendung und ohne AGB-Überschrift) und Du bist natürlich nicht wie der Verbraucherdepp geschützt, Du bist jetzt Unternehmer (§ 14 BGB oder so), von Kaufmannseigenschaft will ich jetzt gar nicht sprechen, sonst wird´s zu kompliziert.
    Gewerbeschein oder sowas hast Du bestimmt.
    Steuernummer auf der Rechnung, fortlaufende Rechnungsnrn. usw bestimmt auch. (Wer weiß schon, wer alles Mieter ist??)
    Ich bin kein Steuerberater, aber die Kleinunternehmerklausel wegen der ausweisbaren Umsatzsteuer oder eben nicht könnte interessant sein.


    Ich hör jetzt auf, sonst bricht am Ende noch der Frust aus.

  • Ja, einen Mietvertrag habe ich schon, ein Übergabeprotokoll auch.
    Gewerbe ist natürlich angemeldet, Steuernummer haben wir ( noch ) nicht, aber die Unterlagen dazu hat man bei der Gewerbeanmeldung gleich dazu bekommen. Mit Abgabefrist beim FA.


    Mietvertrag und Rechnung?
    Oder geht das numeriert auch als eins?


    Übrigens: der Hänger ist gekauft. Jetzt habe ich keine Zeit mehr für Frust.

  • Du bist jetzt Unternehmer (§ 14 BGB oder so)


    Ja genau der. Habe gerade den Ausschnitt vom BGB vor mir liegen (habe die große Ehre morgen IT-Recht als Prüfung schreiben zu dürfen).


    In dem Zusammenhang ist mir gerade aufgefallen, dass wenn er Unternehmer ist auch §312b Fernabsatzverträge für Mietverträge gilt, falls eben per Email abgeschlossen. Zumindest behauptet das Wikipedia... Also wenns geht Vertrag lieber persönlich machen bevor jmd. 5 Minuten bevor er holen will doch Widerruft weils noch in der Frist ist ;).

  • Da widerum hätte ich nicht mit gerechnet.
    OK, noch den Hinweis auf das Widerspruchsrecht mit in Vertrag aufnehmen.


    Und Du Schalte das Pan-Forum ab, damit noch was Gescheites aus Dir wird.;-)

  • Ja genau der. Habe gerade den Ausschnitt vom BGB vor mir liegen (habe die große Ehre morgen IT-Recht als Prüfung schreiben zu dürfen).


    In dem Zusammenhang ist mir gerade aufgefallen, dass wenn er Unternehmer ist auch §312b Fernabsatzverträge für Mietverträge gilt, falls eben per Email abgeschlossen. Zumindest behauptet das Wikipedia... Also wenns geht Vertrag lieber persönlich machen bevor jmd. 5 Minuten bevor er holen will doch Widerruft weils noch in der Frist ist ;).


    Tja, genau der.-%-


    Derzeit gilt noch 312 b, allerdings wegen Abs. III: die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge .....
    ....
    Zif 6:über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen .... sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.


    Das ist hier wohl so.


    Ab 13.06.2014:


    Mein Freund, der Palandt in Gestalt des Herrn Grüneberg meint in der 73.A. 2014, dass § 312b in der neuesten Fassung 312 c BGB ist und er meint umsomehr in § 312g nF II Satz 1 Zif. 9 BGB:


    Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
    1 ....8
    9. vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen ..... Kraftfahrzeugvermietung .......sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
    10 ....


    hier also eher nix Widerruf, kannst Du aber trotzdem mit aufnehmen, dann mußt Du Dich aber auch dran halten.

  • Stimmt, was Du beschreibst ist ja auch Autofahren.


    Und ansonsten: jeder, wie er will.
    Ich will schon lange lange Strecken so bewältigen.
    Würde ich zwischen Schwarzwald und Vogesen/Elsaß wohnen und hätte keinen Hüftschaden, würde ich vielleicht auch nicht auf nem Anhänger in die Berge reisen.
    Und mit einer größeren Gruppe macht die Anreise und auch die Abreise tatsächlich sogar Spaß.
    10-xx Stunden im Auto, da kannste viel dummes Zeuchs schnacken und i................


    -%- Sachen gibts, die gibts einfach, so wie Hier klick -%-

    LG Frank
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    Vegetarier? werde ich erst wenn ich ins Gras beisse -%-ST1300
    Kann Pan Dora Sünde sein?-%-

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  • Wenn so'n Lottomillionär sonst nix zu tun hat, würde ich ihn auf dem Ding durch die Gegend fahren.



    Ich bin eben doch käuflich.