Darauf hatte ich gehofft, als ich von weiter informieren schrieb
und noch einmal mehr Danke.
Nichts desto trotz solltest Du ein Papier beschriften mit den wie die Oberschlaumeier zu sagen Pflegen: essentialia negotii (als Nichtlateiner sage ich dazu: wesentliche Vertragsbestandteile) als da wären:
Vertragsparteien
geplante Vermietdauer
Preis, auch der der Überschreitung der Mietdauer (was ist, wenn Du anschlußvermietet hast und der Hänger kommt nicht zurück? Da gibt so ganz fiese, dafür aber oft unwirksame Vertragsstraferegelungen)
Zahlungsmodalitäten insbesondere Kaution
Folgekosten
Liste mit Zubehör
und Zustandsbeschreibung mit evtl vorhandenden Schäden und ggfls Foto
und
und
und
und diese Vertragsbedingungen würden dem AGB-Recht unterfallen (auch bei erstmaliger Verwendung und ohne AGB-Überschrift) und Du bist natürlich nicht wie der Verbraucherdepp geschützt, Du bist jetzt Unternehmer (§ 14 BGB oder so), von Kaufmannseigenschaft will ich jetzt gar nicht sprechen, sonst wird´s zu kompliziert.
Gewerbeschein oder sowas hast Du bestimmt.
Steuernummer auf der Rechnung, fortlaufende Rechnungsnrn. usw bestimmt auch. (Wer weiß schon, wer alles Mieter ist??)
Ich bin kein Steuerberater, aber die Kleinunternehmerklausel wegen der ausweisbaren Umsatzsteuer oder eben nicht könnte interessant sein.
Ich hör jetzt auf, sonst bricht am Ende noch der Frust aus.